Neue Energien > Der Landwirt als Energiewirt

PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??

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Steinbock:
Habe ich das richtig gelesen?? Gilt das auch für bereits bestehende Anlagen?
Das wäre mal ein "schönes Steuergeschenk"

gina67:
Hallo Steinbock,

wenn ich das richtig weiß, gilt das auch für bestehende Anlagen.

Schau mal hier:

https://www.energie-fachberater.de/strom-solar/solar/photovoltaik/steuerbefreiung-fuer-kleine-photovoltaik-anlagen.php

Internetschdrieler:
Und das Rückwirkend ab 1.1.2022. Folglich sind die Erträge in der Ekst-Erklärung nicht mehr anzugeben. Die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt m.W. ebenfalls. Gilt für Kleinanlagen auf Wohngebäuden. Wie es in der Landwirtschaft aussieht. wenn die Anlage auf dem Stadel liegt ???

gina67:
Hmm, das weiß ich auch nicht.
Ich weiß, dass die Anlagen nicht größer als 30 KW sein dürfen
Wir haben 2x 29 KW.

Steinbock:
Ähm, die USt Pflicht entfällt meines Wissens nur für neue Anlagen (für den Hausgebrauch)

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