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Gefährdungsbeurteilung? Für Betriebe mit Angestellten

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roco:
Ich hab grad im "Hof direkt"
von der Gefährdungsbeurteilung gelesen,
dass diese für alle Betriebe mit ( ab dem Ersten) Angestellten seit dem 1.10.2013 Pflicht ist?!
Zuvor, seit 1996 war es nur für Betriebe ab 10 Mitarbeitern Pflicht

Ich hab da noch nie was davon gehört?!

Macht das jemand,
Dokumente führen, bzw erstmals ertsellen,
für Maschinen "was man beim Anhänger anhängen beachten muss"
"wie man eine Aufschnittmaschine bedient"
usw usf.
und weist die Angestellten dann noch  jährlich überall erneut ein?!?

Ich finde das absout ein Unding!


Irgendwie hab ich immermehr das Gefühl,
dass wir zum Arbeiten keine Zeit mehr finden,
nur noch zum dokumentieren!

Sehe ich diese VO nun zu eng, oder wie seht und vorallem setzt ihr das um?

Laut Zeitschrift gibt es eine offizielle Seite
http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de
oder eben aber auch die der SVLFG:
http://www.svlfg.de/30-praevention/prv02-praxishilfen/prv0201_mustergefaehrdungsbeurteilungen/prv020102-gefaehrdungsbeurteilungen-landwirtschaft/index.html

in diesem Leitfaden ist ja schon recht viel erarbeitet,
dennoch mus man es umetzen:
https://www.svlfg.de/60-service/serv02_brosch/serv0201praev/serv020105_gefae_beurt/blbpdf05111_leitf.pdf



gammi:
Das ist halt auch am leichtesten zu überprüfen...........ob richtig dokumentiert wurde................... :-X

Lulu:
Welche Stelle kontrolliert den das? Teilweise richtig, teilweise überzogen.....habe aber nur mal kurz die Schweinhaltung angeschaut....

Es war mal jemand von der "Unfallverhütung" unangemeldet da und hat sich den Betrieb angeguckt. Ist das das gleiche? Er hat damals
lediglich eine Leiter bemängelt, da aus Holz und die ist dann entsorgt worden, weil er Recht hatte und auch gefährlich für die Kids.
Aber damals hab ich dem gar keine Beachtung geschenkt, weil eben nichts weiter beanstandet wurde.

Gruß
Lulu

Pierette:
Am letzten Dienstag wurde in der SVLFG - Beiratssitzung NRW auf die Gefährdungsbeurteilung durch BG - Mitarbeiter deutlich hingewiesen.

Es besteht ab einem Mitarbeiter Dokumentationspflicht, das Leitlinienpapier soll als Gerüst dienen.
Es genügt, wenn in einem Heft o.ä. notiert wird,
dass mit dem Mitarbeiter A das Arbeitsverfahren X am Tag Y (Datum) besprochen wurde.
Dazu gehört der klar umschriebene Arbeitsauftrag mit dem Hinweis auf die Gefahrenquellen und Vermeidung von Fehlern, soll heißen es findet eine "Qualifizierung" der MA statt.

Es wird zukünftig weniger/keine vor Ort - Kontrollen geben (Ausnahme Ausbildungsbetriebe), die Verantwortung wird m. E. also zum Arbeitgeber verlagert. Wie Petra schreibt, ist nicht nur die BG sondern auch das Amt für Arbeitsschutz dann aktiv. Und wenn ich es richtig verstanden habe, übernimmt das Amt für Arbeitsschutz (Kreisverwaltung) auch die Kontrolle der Dokumentation.

In den Sitzungen werden immer kurze Vorträge über Unfälle gehalten und ich muss sagen, was so passiert, ist schon heftig. Es gibt nix, was nicht gibt.
Und - darüber müssen wir uns alle im Klaren sein - diese Unfälle verursachen Kosten und die tragen wir alle. Die Umlagen werden nicht sinken.

Wer Interesse an mehr Informationen hat, kann übrigens die Mitarbeiter der BG/LUV ansprechen, die im Rahmen von Veranstaltungen o.ä. über diese Themen berichten.

gammi:
Aber glaubst Du wirklich dadurch passieren weniger Unfälle?

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