Schön, dass ein so großes Interesse an unseren Maßnahmen zur Primärprävention, also Kursen und Beratungsangeboten zur Gesundheitsvorsorge, besteht!
Diese Angebote sind in den Satzungen der jeweiligen Krankenkasse geregelt und können deshalb von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein – daher bei Interesse bitte bei der jeweils zuständigen Krankenkasse nachfragen!
Grundlage für die Entscheidung, welche Angebote von der Land- und forstwirtschaftlichen Krankenkasse Franken und Oberbayern bezuschusst werden, sind natürlich die im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Leistungen, sowie Ergebnisse von Expertenkommissionen, die vor allem die Anbieterqualifikation und den medizinischen Nutzen der Maßnahmen genau überprüfen. Wer eine Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge belegen möchte, sollte auf jeden Fall vor Beginn mit seinem LKK-Berater Kontakt aufnehmen und sich kundig machen!
Die LKK-Kurzkur ist keineswegs ein "bezahlter Kurz-Urlaub".
Vielmehr soll vermittelt werden, dass jeder auch selbst ein Stück Eigenverantwortung für seine Gesundheit trägt.
Persönliches Fehlverhalten - wie zum Beispiel falsche Bewegungsabläufe, schlechte Ernährungsgewohnheiten, falsches Verarbeiten von Stress-Situationen und ein unverantwortlicher Umgang mit Suchtmitteln - schädigt die eigene Gesundheit. Dies zieht dann meist kostenintensive Behandlungen, teuren Medikamente oder aufwändige Reha-Maßnahmen nach sich. Wer also vorsorgt und vorbeugt, schont damit auch das Budget der Versichertengemeinschaft.
Sicher hängt der Erfolg einer Kurzkur auch davon ab, wie stark das Gelernte hinterher in den Alltag eingebunden wird. Tipps und Methoden, wie das geht, gehören deshalb zum Programm. Erholung und Entspannung nehmen ganz bewusst einen hohen Stellenwert ein, da Stress mittlerweile häufig als Krankheits- und Unfallursache zum Tragen kommt.
Und noch etwas: Die LKK finanziert lediglich das medizinische Kursangebot im Rahmen der LKK-Kurzkur. Die Kosten für die Unterbringung müssen von den Versicherten als Eigenanteil selbst getragen werden.