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Mahnwesen

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Ossi22:
Bitte ggfls verschieben !

Bei einem Lieferanten ist jetzt was bei uns schief gelaufen , sollte nicht vorkommen .
Eine Eingangsrechnung bei meiner Frau ist leider falsch abgeheftet worden und die erste Erinnerung ist nicht umgehend beachtet  worden . Gleichzeitig mit der zweiten Erinnerung kam aber ein Anruf aus der Firma , das man nicht mehr beliefern könne  :o.
Darf man so rechtlich vorgehen , muss nicht erst eine 3te Mahnung geschickt werden , um dann anwaltliches Vorgehen einzuleiten ?
Wie gesagt , dumm gelaufen - es handelt sich aus unserer Sicht eher um kleine Beträge , die schnell weggebucht werden ,  aber diesmal nicht

Ossi22:
Ja , ist regelmäßiger Lieferant !

Daher wie Du schon sagst befremdlich und ärgerlich

gammi:
Ich habe sogar gemeint, dass überhaupt keine Mahnung mehr fällig ist.

Lulu:
Gammi, das habe ich auch irgendwo gelesen.....man schickt wohl noch eine aus lauter Höflichkeit.

amazone:
Das kommt auf den Text vom Zahlungsziel an!

Steht dort: Zahlbar nach Erhalt der Rechnung
muss gemahnt werden, da dort kein Datum steht, ab wann man in Verzug ist.

Steht dort: Zahlbar bis zum 15.05.2014
braucht nicht gemahnt werden, da man ab 16.05. automatisch in Verzug ist.

Ab wann dann Zinsen gezahlt werden oder wie in Ossis Fall die Lieferungen eingestellt werden,
sollte aus den AGB´s des Lieferanten hervor gehen.

@Ossi
das ist wirklich dumm gelaufen. Wir haben auch einen MONOPOLISTEN (Wasser/Abwasser) der das so handhabt.
Da wird nicht lange gefackelt und bevor nicht alles bezahlt ist, kommen die z.B. nicht und fahren eine Abflusslose Sammelgrube leer.
Ich kann es nachvollziehen.... aber wenn bei uns ein säumiger Zahler, der sonst immer pünktlich zahlt,  mal nicht bezahlt,
dann rufe ich dort an und frage nach. Meist sind es menschliche "Versager" und die Sache ist schnell aus der Welt.  ;)

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