Autor Thema: " Greening " und Agrarumwelt - und Klimamaßnahmen 2015 -2019  (Gelesen 31174 mal)

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Offline gammi

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Und wie soll der Bauer wissen was er machen darf..................wenn es noch nicht mal auf dem Amt bekannt ist?
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Offline fanni

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uaaaaaaaaaa  bin ich froh dass wir nur Greenland haben 8)
Herzliche Grüße von Fanni

Offline Luxia

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Hallo,

Hat jemand Erfahrung mit Grasuntersaaten in Mais? Das wäre unsere bevorzugte Wahl für dieses Jahr, da Zwischenfrüchte nach Mais eher nicht möglich sind.
Liebe Grüsse

Offline Internetschdrieler

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Hallo,

Hat jemand Erfahrung mit Grasuntersaaten in Mais? Das wäre unsere bevorzugte Wahl für dieses Jahr, da Zwischenfrüchte nach Mais eher nicht möglich sind.

Wenn es optimal funktioniert, hätte das schon seinen Reiz - Maisernte auf einem Rasenteppich. Wäre für unsere Gegend aber "Risiko-Greening" ! Es gibt bei uns immer Jahre, da bleibt der Mais aufgrund ungünstiger Witterung Ende Mai/Anfang Juni 14 Tagen im wachstum stehen und das Gras würde munter weiter wachsen. Im Juli ist dann das Gras so hoch wie der Mais. Gehe ich dem Risiko aus dem weg und säe das gras zu einem späteren Zeitpunkt breitwürfig in den bereits gegen Unkraut bekämpften Mais und wir haben ein Jahr wie 2014, macht der Mais binnen ein paar Wochen zu, darunter verkümmert das Gras und du stehts bei einer Kontrolle ohne Greening-Fläche da :o

Wir machen es mit Zwischenfruchtanbau. Wintergerstenflächen und ein Teil der Weizenflächen reichen aus und werden im Folgejahr Maisflächen.

Offline Ossi22

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Das wäre ein Reiz , so habe ich auch gedacht ( noch nicht ganz verworfen )
Ich habe wegen der Bedenken , die der Internetschdrieler einwirft , neulich in einer Versammlung der Kammer diesbezüglich auch angefragt ,
"was passiert , wenn die Ansaat nicht klappt" ? Ich bekam auf die Frage zwar im ersten Moment Gelächter , aber nach Überlegung sagte der Redner dann auch ,
das man in der "Beweispflicht" stehe und ggfls sich das dann Dokumentieren lassen muss . Und wenn ich dann Geld in Saatgut reinstecke , Aussat und mein Arbeitlslohn ,
dann zweifel ich an , ob es der richtige Weg ist .
Bei mir ist es nicht ganz so einfach , da ich nur Mais und Gras zur Zeit mache . Als Alternative zur Untersaat wird es in die Randstreifen Programme gehen .
Die Programme sind in der Gewichtung auch deutlich besser als die Untersaat mit nur 0,3 Faktor

Offline Beate Mahr

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Hallo

naja ... eine Mischung mit Leguminosen geht auch ... die in´s Silo ...

Randstreifen sind nicht ohne bei den Auflagen ...
ich dachte ja auch ... mitgedrillt ... keine Düngung und PSM ...
das geht aber nicht weil der deutliche Unterschied zur Hauptkultur fehlt

Das größte Problem dürfte aber sein,
dass jedes Bundesland seine eigenen Suppe kocht

Und so lange die Umsetzungsverordnungen nicht beschloßen sind ...
ist eh alles nur heiße Luft

Gruß
Beate

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© Ernst R. Hauschka

Offline Gitta

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hier ein kleines statement aus bayern:

zu greening Streifen (ob rand- puffer-, gewässer-, wald- oder erosion) ist die jährliche!!! Kontrolle sehr
wahrscheinlich. hier wurden letzes jahr alle Grünstreifen kontrolliert, fehlerquote lag bei über 50%. also vorsicht mit
randstreifen bei greening!
wenn die 5% greening nicht erreicht werden, oder die anbaudiverenzierung nicht stimmt, stehen 30% der betriebesprämie im feuer.
mein ratschlag für das erste Jahr (2015) Brache/Stilllegungsfläche suchen, sie müßen über 0,10ha groß und kann auch ein teilschlag
eines Feldes sein.
wer futter braucht kann die Zwischenfruchtkompente oder die Leguminosen sähen. Also seinen Flächenbedarf auf die einfachste und risikoärmste
Art zusammenrechnen.

zu den kontrollen:
ja die teams wissen nicht wie sie den kontrollumfang mit den nötigen personal herbringen sollen!!
hier in bayern laufen seit 1.feb. schon die kontollen!. also nicht in den hecken und LE schneiden oder arbeiten (seit 1.März ist ruhezeit bis 30.09)
schaut`s, dass die Dokumentation von 2014 vollständig ist!!
und nicht den Güllesperrzeitraum mißachten.

gitta
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Liebe Grüße
Gitta

Offline Beate Mahr

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Hallo

meine Rede ...  :-* :-* :-* :-*

Ich hab schon vor über einem Jahr von GAP 2015 berichtet ...

Gruß
Beate
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Offline landleben

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Moin!

Mein Sohn sagte, dass die Feldblöcke alle neu aufgeteilt werden und die Landschaftselemente, sprich bei uns vor allem die Knicks, neu eingezeichnet werden müssen.

Im Februar war gerade mal die Hälfte von den Feldblöcken bearbeitet worden. Egal wann der Antrag zu Hause eintruddelt, Stichtag bleibt der 15.5.

Achja, und man solle viel mehr Zeit einplanen für den Antrag. Auch Beraterzeiten könnten eng werden.

Und wie es genau laufen wird, weiss noch keiner. Auch kann es sein, dass Hecken  od. Knicks, die an Grünlandflächen liegen nicht für das Greening anerkannt werden, sondern nur die an Ackerflächen.

Eine Frage ist auch, wo bringe ich den 50 cm Streifen auf den Ackerflächen unter, die ich als Abstand zum Knick lassen muss, wenn gepflügt wird.

Es wird noch interessant.

lg

Landleben

Offline SuHe

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Hallo,

die Größenangaben im Antrag müssen in Nds. mit 4 Stellen hinter dem Komma ( also in m²) genau angegeben werden (bisher reichten ha,ar).

Durch Teilung von Flächen aufgrund von Blühstreifen oder Feldrandstreifen müssen alle Teilflächen in den Feldblöcken neu ausgemessen werden.
Wie geht Ihr da vor ???      Welche technischen Möglichkeiten gibt es und welche nutzt Ihr ?

Ebenso können sich, wenn verschiedene Landwirte in einem Feldblock wirtschaften, Übergrößen ergeben durch die neuen Größenangaben eines jeden Einzelnen.

Warum wird immer alles geändert? - Will man uns immer wieder auf 's Neue reinlegen?

Gruß SuHe

Offline Gitta

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wieder ein Statement aus Bayern.

auch hier müßen die einzelnen schläge jedes feldstückes ausgemessen, eingezeichnet und dann beantragt werden.

entweder in ibalis oder dann auf luftbildpapier.
der sb muß alles in die digitalen karten einbringen und dann muß der Landwirt überprüfen und unterschreiben.
erst wenn die schläge aller fs bearbeitet sind, kann die eigentliche antragstellung beginnen.

ziel:  Umstellung auf grafische antragstellung bis 2018.

gitta
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Liebe Grüße
Gitta

Offline Beate Mahr

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Hallo

so sieht die Bearbeitungsmaske in Hessen (InVeKoS) aus

Ich kann meine Schläge usw. selbst einzeichnen

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline Agrele

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mensch Frauen da sied ihr ja schon weit  ;)

wir in BaWü laut fionamaske  ::)

wird er erst ab 17 März freigeschaltet ;D
Agrele

Offline Agrele

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 und wir an 15.4 

hofentlich ist dan alles im grünen bereich mit der Sofwer,

dann kann sich Töchterlein nächste Woche austoben den sie ist krankgeschrieben,

und Mama ist diesesmal fein raus :o
Agrele

Offline Beate Mahr

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Hallo

ähm ... die Maske ist von 2014 ...
ich vermute aber dass sich daran nicht viel ändert
an der Bildbearbeitung zumindest ... die Listen bekommen mehr Spalten ...

In Hessen kommen die CD´s erst Ende März
Info Veranstaltung ist bei uns am 31. März ... Abgabe am 15. Mai

Gruß
Beate
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