Autor Thema: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?  (Gelesen 56188 mal)

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Offline Hilde

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #15 am: 07.10.13, 09:51 »
Hallo Hardy,

wieder trocken ablösbare Etiketten? Habe ich noch nie beachtet. Die Schrubberei ist zum Teil schon nervig. Gibt es diese Etiketten auch selbstklebend?

LG

Hilde
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Offline Hardy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #16 am: 07.10.13, 14:10 »
Hallo Hilde,

ja, die sind selbstklebend.

Hier die Bestell-Adresse:  http://www.bitspaper.net/suche.aspx?q=wiederabl%C3%B6sbare+Etiketten 

Für 500ml-Gläser verwende ich Nr.: L4744REV
Für 250ml-Gläser Nr.: L6023REV.

Letztere verwende ich auch für evtl. nötige Rückseiten.

Achtung wichtig!
Ich habe folgenden Hinweis draufgedruckt:

Nicht Spülen. Aufdruck = Pfandbeleg.

Die Meisten halten sich dran. Ungespült gehen sie nämlich einwandfrei wieder runter.

Gläser kosten so um die 35 - 40 Cent.
Durch geschätzte 10-fache Pfandretouren also nur 4 Cent/Glas. ;)
Billiger geht es nicht.

Pfand bei mit 50 Cent. Bei dem Preis erhalte ich fast alle Gläser wieder zurück! :)


LG - Hardy

Offline Hilde

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #17 am: 07.10.13, 14:52 »
Vielen Dank. Schau gleich mal nach, ob was Passendes dabei ist.
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Offline strop

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #18 am: 08.10.13, 12:42 »
Hardy,
beim Honig-Verkauf halte ich es ja auch so, es werden 50 cent für die originalen Honiggläser vom dt. Imkerverband als Pfand berechnet. Der Rücklauf/Umlauf funktioniert gut.
Nur bei Konfitüre/Fruchtaufstrich macht mir die Preisfindung Kopfzerbrechen. Im Discounter gibt es ausgezeichnete (Stiftung Warentest) Konfitüren für -,99 € je Glas (370 g). Die Markenfirmen sind aber teurer, einfache Frucht-Sorten kosten 1,99 € bis ca. 2,50 € pro Glas (Schwa.... oder Zen...).
Ich hatte für mich als Gewinn 1,-€ pro Glas selbst gekochter Konfitüre gerechnet. Deshalb meine Ausgangsfrage, ob man gebrauchte Gläser wieder verwerten darf (fein "aufgehübscht" mit Gardinchen und Schleifchen, dass es ansprechend aussieht).
"Sündhaft" teure Konfitüren kann ich hier bei mir nicht absetzen, dafür habe ich nicht das Klientel, soviel steht fest. Aus dem Grunde soll es erst einmal ein Versuch sein, in ein paar Wochen überlege ich mir, ob ich das weiter mache.
LG, strop

Offline Hardy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #19 am: 08.10.13, 14:20 »
Hallo Strop,

mein Honig kostet im 500g Glas 6.-€ + Pfand, 250g 3.50€ + Pfand.
Discounter ist billiger. Der Rentner-Kollege, der seinen Honig für 3.50€ verkauft hat es noch nie nachgerechnet. Er legt drauf und merkt es nicht mal...

Sagt mir ein Kunde, meiner wäre zu teuer, ist mein Argument (bei Honig):
Wenn jemand was für 3.50 verkauft, wird es auch nicht mehr Wert sein.
Mein Honig kommt ausschließlich aus der Region. Garantiert!
Ich erwärme nie über Stocktemperatur.
Sie dürfen bei der Honiggewinnung zusehen.

Und der Discounterhonig:
Da sage ich dem Kunden, er möge doch mal das Etikett lesen.
Honig aus EU und nicht-EU-Ländern.
Wer kontrolliert diese Panscherei?
In einer Reihe von Ländern dürfen Antibiotika eingesetzt werden. In D-Land verboten. Aber importieren... Lecker...
Und die Bestäubungsleistung der Bienen bleibt auch im Ausland.

Zurück zur Marmelade und den Pluspunkten für "meine" Marmelade, würde ich welche verkaufen:
Regionale Obstverwertung, kurze Wege (Umweltschutz), Handarbeit und ausgesuchte Qualitätsfrüchte, Zusatzstoffe - nein Danke.
Pfandsystem (Ressourcenschonung).

Und ganz wichtig: Wirklich leckere Qualitäten produzieren!
Und auch mal probieren lassen...

Ach ja, zum Preis: Hier auf den Märkten werden selbstgemachte Fruchtaufstriche (nicht das Wort Marmelade verwenden, das gibt Ärger...) für 1Cent/Gramm angeboten. Also 2,50 für 250g. So kann man auch gut "krumme" Werte ausrechnen.




LG - Hardy

Offline strop

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #20 am: 08.10.13, 15:19 »
Danke für den "Daumenwert" 1 cent je Gramm, das ist eine reelle Sache!
Die Argumente Regionalität/kurze Wege/keine Zusatzstoffe sind gut, ich werde gleich mal ein Schildchen vorbereiten.
Honig kaufe ich vom Nachbarn, engagierter Imker. Er verkauft ihn ab Hof für 4,50 incl. Pfand (500 g). Das ist zu günstig, meiner Meinung nach.
Ich als sein Nachbar kann ihn somit nicht viel teurer verkaufen, dann kämen Beschwerden seitens der Kundschaft. Aber 5,- € nehme ich schon....
Honig ist hier ein recht gefragter Artikel.
LG, strop
 

Offline Hardy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #21 am: 08.10.13, 23:07 »
Hallo Strop, bis letztes Jahr kostete mein Honig 5.-€.

Durch völligen Ernteausfall letztes Jahr, den Ausfall im Frühjahr und die allgemein gestiegenen Preise
bei unvermindertem Aufwand war es nur logisch, daß der alte Preis nicht zu halten war.

Hilfreich fand ich die Meldungen in TV und Presse über die desolate Lage der Bienen und der Imkerei.

Meine Kunden haben durchweg die Erhöhung akzeptiert.

LG - Hardy

doretchen

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #22 am: 11.10.13, 17:46 »
Sie darf auf keinen Fall Marmelade genannt werden. Für Marmelade sind nur Orangen oder Zitronen erlaubt, EU-Vorschrift. Auch Konfitüre ist streng geregelt. Die Früchte sind vorgeschrieben, außerdem ist die Angabe der Zuckers in der fertigen Menge vorgeschrieben. Man muss einen teuren Refraktor anschaffen. Süßer Fruchtaufstrich, oder ähnliche Namen sind richtig.
Gebrauchte Gläser würde ich auf keinen Fall nehmen, schon gar nicht von Kunden. Wenn deine Produkte gehen, kann es sein, dass die Lebensmittel-Kontrolle kommt. Die können dir dann aus hygienischen Gründen verbieten, deine Produkte in deiner Haushaltsküche herzustellen. Dann lohnt es gar nicht mehr.
Überlege es dir gut. Es stehen sehr viele Stolpersteine herum. Oft gilt, wo kein Kläger, da kein Richter.
Das hier Gesagte gilt für Deutschland und die EU. Für die Schweiz gelten andere Regeln.

Offline Hardy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #23 am: 11.10.13, 17:54 »
Ach ja, noch etwas Wichtiges: Immer Rückstellproben mit Chargennachweis machen.
Im Falle eines Falles kannst Du dann beweisen, daß die Ursache des Durchfalls des Kunden nicht durch Deine Produkte verursacht wurde...
LG - Hardy

Offline strop

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #24 am: 11.10.13, 22:38 »
Im hinteren abgeteilten Bereich des Hofladens habe ich eine Spüle mit Unterschrank, dort koche ich (wenn ich den Thermomix von meiner Tochter hier habe) die Konfitüre, also nicht in meiner eigenen Küche. Mit ein wenig Fantasie  ;) könnte man das vllt schon als Küche bezeichnen ;D.
Bei der Beschriftung habe ich mich erkundigt, habe die Bezeichnung, den Herstellernachweis, die Inhaltsstoffe in absteigender Reihe, sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Glas, da fehlt nichts.
Mit dem Kauf neuer Gläser könnte ich mich auch noch anfreunden, obwohl ich es nicht wirklich einsehe. Beim Honig funktioniert das Pfandsystem ja auch, und ich habe einen Hersteller von Fruchtaufstrichen gefunden, der professionell arbeitet und auch Pfand berechnet. Ich könnte von dort auch fertige Marmeladen/Konfitüren/Fruchtaufstriche/Gelee kaufen, aber genau das möchte ich ja nicht. Viele Gläser habe ich mit Gardinchen/Schleifchen dekoriert, dann sieht man die farbigen Deckel nicht.
Der Vorschlag mit der Rückstellprobe ist gut, beim nächsten Kochen werde ich dran denken.
Und nun warte ich ab, ob aus dem "Testlauf" mehr wird........ , und warte auf die nächste Lebensmittelkontrolle, die kommt sowieso irgendwann, schon wegen der Eier.
LG, strop
P.S. Marmelade habe ich übrigens auch im Angebot, nämlich Orange-Ingwer  :)

Offline Hardy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #25 am: 11.10.13, 23:17 »
"Bei der Beschriftung habe ich mich erkundigt, habe die Bezeichnung, den Herstellernachweis, die Inhaltsstoffe in absteigender Reihe, sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Glas, da fehlt nichts. "

Aber nicht als "MHD" abkürzen...

Größe des Gewichtsaufdruckes beachten und falls kein Pfandsystem > an den "grünen Punkt" denken.
Zum Wiegen brachst Du auch eine geeichte Waage.
Über- und Unterfüllung ist auch nur in engen Grenzen erlaubt.

Ach ja, diese Vorschriften. Das Leben könnte so einfach sein... :'(
LG - Hardy

Offline Katharina

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #26 am: 11.10.13, 23:21 »
Ich verkaufe in meinem Hofladen auch immer Fruchtaufstriche, Gelee und eingelegte Spargel.
Früher hatte ich einen gewissen Betrag zurückerstattet, wenn ich die Gläser zurück bekam. Daraufhin habe ich dutzendweise leere Gläser aus anderen Hofläden hier im Ort bekommen und konnte mich mit den halb abgelösten Etiketten vergnügen.
Generell habe ich die Gläser aber nur mit neuen Deckeln dann weiterverwendet. Die Deckel sind nach dem ersten Gebrauch meist nicht mehr makellos und die Marmelade verdirbt.

Das mit dem Geld-zurück habe ich eingestellt. Viele Kunden bringen mir ihre Gläser aber trotzdem zurück, sogar oft ganz sauber ohne Etiketten. Je nach Menge und Zustand bekommen die Kunden beim Einkauf dann einen freiwilligen Rabatt.

Ehrlich gesagt möchte ich auch keine ungespülten Gläser zurückhaben. Die können so was von eklig sein *schüttel* dass ich da selbst sauber gespült keine Lebensmittel mehr reinfüllen will.

Die Etiketten gestalte ich auch selbst. Für jede Charge drucke ich ein neues Mindesthaltbarkeitsdatum drauf, so kann ich sie gut zuordnen.

Der Lebensmittelkontrolleur hatte nichts daran auszusetzen.

Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

   Glück findest du nicht, wenn du es suchst,
   sondern wenn du zulässt, dass es dich findet

Offline Hardy

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #27 am: 11.10.13, 23:40 »
Hallo Katharina,

ich mache es genau andersherum.

Auf dem Etikett steht: "Nicht spülen - Etikett ist Pfandbeleg".

1. nehme ich dadurch nur meine Gläser zurück.
2. bekomme ich durch die 50 Cent Pfand fast alle Gläser zurück. (Bei 30Cent hat das nicht funktioniert).
3. bringt niemand nur das Glas, sondern nimmt immer noch was mit.
4. sehe ich bei ungespülten Gläsern, ob was "ekliges" drin war. Ansonsten ist nach dem Spülen alles sauber.

Deckel verwende ich auch nur 1mal.
LG - Hardy

doretchen

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #28 am: 13.10.13, 17:26 »
strop, bitte bei der zuständigen Beratung erkundigen, ob Zusatz von Ingwer erlaubt ist. Ich würde bei süßem Brotaufstrich bleiben, dann bist du auf der sicheren Seite.

Offline strop

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Re: Welche Vorschriften bei Verkauf von Marmelade?
« Antwort #29 am: 13.10.13, 21:14 »
Danke für die Vielzahl an Denkanstößen!
Konfitüre/Fruchtaufstrich ist ein Artikel, der eigentlich gut in mein Sortiment passen würde. Zuerst habe ich mir im Sommer probehalber eine Auswahl gekaufter Konfitüren aus dem Supermarkt zum Verkauf in meinen Laden gestellt, die waren recht schnell weg. Nur so ist die Idee entstanden, und nun "teste" ich eben, ob sich meine selbst gekochten Aufstriche verkaufen lassen.
LG, strop