Bäuerinnentreff
Organisation ist alles => Büro, Büro => Thema gestartet von: Steinbock am 27.11.10, 10:57
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Hallo, wir haben ein Schreiben erhalten, in dem es um die Vorabklärung der Eigentümer geht,
weil (angeblich) 2011 eine Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden soll.
Habe noch nichts davon gehört und bin unsicher, ob das nicht eine Vera....../Fang-irgendwas
ist.
Wer hat noch so ein Schreiben bekommen?
LG Elisabeth
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Wer ist denn der Absender dieses Schreibens?
Solche Zählungen werden entweder von der Gemeinde/Landkreis gemacht oder vom jeweiligen Landesamt für Statistik.
Da würde ich Montag mal nachfragen, was das soll.
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....hab gestern im Radio davon gehört, hat wohl seine Richtigkeit.
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Hallo
das hängt mit der Volkszählung 2011 (http://www.zensus2011.de) zusammen
In vielen Bundesländern werden zurzeit die Fragebogen für die Vorbefragung der
Gebäude- und Wohnungszählung (http://www.zensus2011.de/befragte/artikel/vorbefragung-zur-gebaeude-und-wohnungszaehlung-laeuft.html) verschickt. Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer?
Dann erfahren Sie hier mehr über Sinn und Zweck dieser Vorbefragung
und die Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2011.
Gruß
Beate
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Das Schreiben hab ich auch bekommen...im Vorfeld hab ich schon öfters davon gehört, aber nie so genau zugehört.
Aber bei diesem Schreiben geht es in wohl darum die Eigentumsverhältnisse im Vorfeld abzuklären. Also wer dann im Jahre 2011 auskunftspflichtig ist.
Ich frage mich zwar, woher sie die Angaben haben, denn wir sind noch angeschrieben worden für ein Haus, dass schon 2008 verkauft wurde und schon lange abgerissen ist. Die Gemeinde hat das ganze Flurstück damals gekauft, also hätten die es ja wissen müssen ;).
Aber im Grunde frage ich mich schon, was das ganze soll......es kostet ja sicher auch eine ganze Menge!!!
In den einzelnen Gemeinden weiß man ja auch so ungefähr wieviel Wohnraum vorhanden ist. Und der, der ein Haus bauen will, der baut ein Haus. Der der ein Haus kaufen/mieten will erkundigt sich wo was geeingentes angeboten wird.
Und ob ich in Stuttgart wissen muß wieviele Wohnungen ein Wohnblock in Hamburg hat???
Die Gemeinden und das Finanzamt wissen doch eh Bescheid.
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das schreiben haben wir auch bekommen und die angaben vom amt waren .... FALSCH! ;)
korrigiert zurück geschickt und gut is.
ausfüllen / teilnahme ist pflicht. :-\
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auch wir haben bekommen....Angaben haben alle gestimmt.
Aber nächstens Jahr gehts ja ans Eingemachte. Da wollen die wissen, wieviel m² welcher Raum hat.
Ja dann werden unsere Mieter halt Hausaufgaben kriegen.
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Ist man dazu verpflichtet ?
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ja, das steht im jetzigen begleitschreiben.
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Okey, dann hat das Schreiben wohl seine Richtigkeit. Absender ist Landesamt für Statistik.
Dann werden wir mal schön brav ;) antworten.
LG Elisabeth
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ich leite die Hausaufgaben an meine Mieter weiter. Die sollen ausmessen.
Können die doch gut.
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Hallo Caro,
wieso das, hast Du keine Baupläne oder Grundrisse von Deinen Wohnungen?
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hallo, na sagt mal, für was ist eine Gebäudezählung wichtig ??? oder gar eine Volkszählung ??? ich werde da nicht schlau.
In jeder Gemeinde-Stadt-Landkreise Bundesland usw. sind die Einwohner und Ortschaften inkl. aller Einzellagen bis zum letzten Eck
aufgelistet. Im Zeitalter des Computers ein Mausklick, und diese Daten sind nach Verlangen abrufbar. Warum dann diese
ganze Zählerei???
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wieso das, hast Du keine Baupläne oder Grundrisse von Deinen Wohnungen?
Hallo Martina,
Unsere Wohnungen/Häuser in Sachsen sind schon vor 1900 gebaut worden. Da existiert kein Bauplan mehr. Da konnte man nur die Fläche schätzen.
Zitatfunktion geändert
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Caro,
Eure Häuser müssen doch mal ausgemessen worden sein? Als wir das Dach ausgebaut haben, musste ich fürs Finanzamt auch schon eine Größenaufstellung machen.
Irgend so etwas müsstest Du doch auch in den Akten haben???
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ich seh das ganze wiedermal als beschäftigungsterapie haben ja sonst nix zu tun ... grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr wufffffffffffffffffffffff >:(
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hab bisher nix beckommen ,na mal abwahrten.
LG Mucki
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....und wißt ihr was? Ich werde auch nur schätzen wie groß die Zimmer ungefähr sind.
Bisher weiß ich allerdings ja noch gar nicht, was da dann im nächsten Jahr wirklich für Fragen auf uns zukommen. Bisher geht es ja erst darum, wer auskunftspflichtig ist.
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Wir haben es auchschon ausgefüllt :P :P
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Ich hab heute auch so einen Brief bekommen. :(
Adressiert an die GbR. Eigentümer der Wohnhäuser sind aber Göga und ich.
Nach den Betriebsgebäuden wird ja nicht gefragt, oder sehe ich das falsch? LG Helga
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Caro,
Eure Häuser müssen doch mal ausgemessen worden sein? Als wir das Dach ausgebaut haben, musste ich fürs Finanzamt auch schon eine Größenaufstellung machen.
Irgend so etwas müsstest Du doch auch in den Akten haben???
Das einzige was ich habe, ist ein Grundriss. Da steht aber kein Massstab drauf. Als uns dann der Hof mit dem grossen Herrenhaus gehörte, haben wir umgebaut, Wände rausgerissen und 4 Wohnungen draus gemacht. Wenns dann im Frühjahr diese Fragen gibt, können dann meine Mieter den Meterstab in die Hand nehmen. Die werden dann schon nach unten korrigieren, dann fällt die NK-Abrechnung kleiner aus............ :P
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Wer weiß, wo das verankert ist, daß man dies ausfüllen muß? ???
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Ich hab auch so einen Unfug bekommen. Für mich ist das Steuerverwendung. Mahnen die einen, wenn man nicht antwortet?
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Ich hab auch so einen Unfug bekommen. Für mich ist das Steuerverwendung. Mahnen die einen, wenn man nicht antwortet?
Die rufen dich an !
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Ich steh nicht im Telefonbuch
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Hallo
wie gesagt das hängt alles mit der Volkszählung 2011 zusammen
Verordnung zur Volkszählung 2011 (http://www.zensus2011.de/der-zensus-2011/artikel/auf-welchen-gesetzlichen-grundlagen-der-zensus-beruht.html)
Auf europäischer Ebene verpflichtet die Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, im Jahr 2011 Zensusdaten zu erheben.
Die Verordnung ist am 2. September 2008 in Kraft getreten.
Gruß
Beate
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Bei mir brachte vorgestern der Postbote zwei Briefe. Einmal an mich adressiert wg. meinem Haus und einmal an meinen Mann adressiert. Im März 1997 (!!) hat er sein damaliges Haus verkauft und wir erbauten uns ein neues in einer anderen Gemeinde. Dazu kommt, dass mein Mann im Jahr 2003 bereits verstorben ist. So aktuell sind also die Daten des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung....! Beide Anschreiben schicke ich zurück und verweise u.a. auf die Grabstelle im Friedhof, als Adresse im Mai 2011. Ob da was hingeschickt wird?? goldbach
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Hallo Goldbach,
das ist heftig mit der Post für Deinen Mann.
Mach ein Foto von der Grabstelle, Du hättest ausgemessen, es seien 1 x 2 Grundstück, die Dein Mann derzeit bewohne.