Autor Thema: Kälbertransporte neue Verordnung  (Gelesen 3654 mal)

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Offline Annina

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #15 am: 03.12.21, 09:53 »
Dass es ja noch baby sind.  8)

Dass auf längeren Transporten die Tränke mit Milch nicht möglich ist wurde als Begründung angeführt.
Was ist denn das für eine Fadenscheinige Begründung?? Ich denke, auf den meisten Geburtsbetrieben werden die Kälber 2x pro tag getränkt. Der Händler kommt die Kälber bei uns so zwischen 7h und 7.30 abholen, da sind sie frisch getränkt. Bis sie am Abend wieder Milch bekommen können die ja gut 100km fahren...?
Das schreit nach Kugelschreiberpiloten-Logik.
Liebe Grüsse, Annina

Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.  Aristoteles

Offline martina

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #16 am: 03.12.21, 09:59 »
Holt der Händler nur bei Euch Kälber ab? Habt Ihr so viele auf einen Schlag, dass Ihr gleich einen ganzen LKW liefern könnt? Oder fährt der Händler noch weitere Betriebe an zum Sammeln? Dann hakt Deine Rechnung nämlich.

Offline samy

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #17 am: 03.12.21, 10:19 »
Zitat
Die 14-Tage-Regel bleibt offensichtlich weiterhin über den 1. Januar 2023 für Kälbertransporte direkt vom
Zucht- zum Mastbetrieb gültig. Für Sammeltransporte, Transporte über Sammelstellen 0der durch
Viehhändler gilt diese Regelung nicht.
Für Transit-Transporte, die Deutschland queren, gilt die 28-Tage-Regelung nicht. Hier gelten die Regelungen
der Export- und Importstaaten, mindestens jedoch die entsprechende EU-Verordnung, dass Kälber ab ihrem
10. Lebenstag transportfähig sind.

Das ist von unserem Bauernverband. Da die meisten Kälber via Sammeltransport zum Mäster gehen gilt es halt für die meisten Transporte. Aber zum Nachbarbetrieb zur Aufzucht oder eben mal zur Ammenkuh geht schon.
Außerdem dürfen Tiere innerhalb des Betriebes transportiert werden.
Samy

Offline Rohana

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #18 am: 03.12.21, 10:53 »
Zitat
Die 14-Tage-Regel bleibt offensichtlich weiterhin über den 1. Januar 2023 für Kälbertransporte direkt vom
Zucht- zum Mastbetrieb gültig. Für Sammeltransporte, Transporte über Sammelstellen 0der durch
Viehhändler gilt diese Regelung nicht.

Für Transit-Transporte, die Deutschland queren, gilt die 28-Tage-Regelung nicht. Hier gelten die Regelungen
der Export- und Importstaaten, mindestens jedoch die entsprechende EU-Verordnung, dass Kälber ab ihrem
10. Lebenstag transportfähig sind.

...
Is ja mal wieder klar dass die deutschen Kälber mitnichten so transportfähig sind wie europäische generell. Wird mal wieder schön mit zweierlei Mass gemessen  ::) also darf mein Schwiegervater als Viehhändler unser Kalb nicht mal eben 5 km weiter fahren wenn's unter 28 Tage ist, weil er ja Viehhändler ist...
Unsere Kälber-Sammel-Transporte, die innerhalb von 2h hier von den kleinen Betrieben die einzelnen Kälber zur nächsten Sammelstelle bringen, gehen dann auch nicht mehr. Ist zwar kein langer Weg, aber Prinzip  ::)