Hallo,
so, nun habe ich heute Nachricht erhalten wg. Schülerbeförderung in Baden-Württemberg.
Zuerst mal ist der Abstand zur Schule maßgebend.
Wenn dieser größer als 3 km ist, dann hat man wohl Anspruch auf Beförderung bzw. Fahrkostenzuschuss, egal wie alt das Schulkind ist bzw. welche Schule es besucht. So habe ichs jedenfalls verstanden... Ob es hier Selbstbeteiligung gibt und in welcher Höhe, weiß ich nicht.
Bei uns sinds wohl 2,5 km; wir haben also keinen Anspruch auf irgendwas.
Lediglich wenn der Schulweg besondere Gefahren aufweise (was in unserem Fall wohl schon zutreffen würde) , kann es eine Art Verkehrsschau geben.
Wenn diese dann die besondere Gefahr bejahe, dann hätte man Anspruch auf Beförderung oder Zuschuss zu den Fahrtkosten (10 cent pro km, glaube ich).
Es gibt hier aber einen Selbstbehalt von 20 Euro. So blieben wir (selbst bei Bejahung der bes. Gefahr) gerade mal so im Bereich des Selbstbehalts.
Es lohnt sich also nicht, was zu beantragen, da nichts herauskommt.
Für mich nicht weiter schlimm, da ich irgendwie schon finde, dass es Sache der Eltern ist, dass die Kinder zur Schule kommen. Habe nie etwas anderes gekannt (siehe oben)...
Durch den relativ neu eingeführten Selbstbehalt für alle Eltern sind wir Außenbereichler jetzt eher nicht mehr soviel schlechter gestellt...
Tröstlich für uns Baden-Württemberger ist hier, dass wir andererseits (zumindest in der Grundschule) völlige Lernmittelfreiheit zu haben scheinen. Jedenfalls mussten wir in vier Schuljahren noch nie irgendetwas für Bücher o.ä. bezahlen. Wie ich das in anderen Boxen gelesen habe, ist das auch nicht überall so.
Zu Reserls ursprünglicher Frage:
ich würde mich still verhalten und froh und zufrieden sein, wenn es nur eine Selbstbeteiligung von 10 Euro monatl. für den Schulbus gibt !!!
Margret