Solli, in dem Artikel geht es aber nicht um die Schulausstattung....und ganz ehrlich, bei knapper Kasse würde ich das, was mir zusteht, auch in Anspruch nehmen. Ich würde mal eine Anwalt für Sozialrecht aufsuchen- den musst Du nicht bezahlen, dafür gibt es Beratungshilfe!, der soll sich mal kümmern. Dir steht nämlich zu, daß die Schulbücher komplett übernommen werden, wenn ein Leihverfahren besteht, die Leihgebühren, außerdem die Kosten für Arbeitshefte, sowie einmalig pro Schuljahr 100 Euro. Diese ganze Geschichte gibt es schon länger, schon bevor dieses Bildungspaket verabschiedet wurde.
Und was Ausflüge, Klassenfahrten etc. angeht- da haben die Schulen die Schreiben an die Eltern gleich so zu verfassen, daß darin alle nötigen Angaben ( Zeitpunkt, Ziel, Dauer, voraussichtliches Programm, Kosten und Taschengeld sowie Kontonummer für Zahlungen ) drin stehen. Dann gibt man das bei der ARGE ab, lässt sich vorsichtshalber bestätigen, daß man einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt hat und gibt diese Bestätigung bei der Schule ab. Die ARGE lassen sich gern mal Zeit, mitunter ist das Geld bei Beginn der Klassenfahrt- obwohl man den Zettel ein halbes Jahr vorher abgegeben hat- noch nicht eingezahlt....