Ingrid,
es kommt wohl sehr auf den zuständigne Sachbearbeiter und dessen Kompetenz und Rückstände an und wahrscheinlich auf das zuständige Studierendenwerk.
Unsere studieren beide im Zuständigkeitsbereich desselben Werkes und wegen dem gleichen Namen war da auch die gleiche Sachbearbeiterin zuständig - und mit der konnten wir uns froh schätzen, sie war mega fit.
Im Tempo und im Wissen. Ich trau michs kaum zu schreiben, aber wir hatten immer innerhalb von einigen Tagen oder Wochen Nachricht/Bescheid und dann das Geld auch rasch.
Die Kinder können lediglich noch ein bisschen was dazu beitragen wenn sie die erneuten Anträge sehr früh abgeben, damit es durchläuft.
Eine Freundin von mir (mit gute Verwaltungsausbildung) hat mal bei einem Studierendenwerk gearbeitet und musste echt hinschmeißen nach einigen Monaten weil sie es nicht gepackt hat mit der Komplexität der Fälle, mit der Menge der Rückstände und psychisch mit den anrufenden wartenden Studenten, denen sie völlig Recht gab, dass man es nun doch endlich mal wissen und haben müsste, was es gibt.
Also, das ist glaub echt Glückssache, welches Werk und welcher Sachbearbeiter für einen zuständig ist.
Wir waren sogar ein sehr unangenehmer Fall vom Fachlichen her (haben es ihr wenigstens durch sorgsames und rasches Arbeiten und freundliches Auftreten gedankt).
In der LWS hinkt man ja immer zwei Jahre hinterher mit dem Refenzjahr Einkommensteuerbescheid.
Wenn man ganz sicher weiß, dass der darauffolgende Bescheid noch viel viel niedriger ausfallen wird, kann man eine
sog. Aktualisierung beantragen.
Bei normalen abhängig Beschäftigen z.B. wenn ein Elternteil arbeitslos wird oder Schlimmeres.
In der LSW halt bei extrem gesunkenen Erlösen oder so. Jedenfalls muss man dann als Arbeitnehmer den aktuellen Einkommensteuerbescheid bringen zum konkreten Nachweis, was man als Landwirt ja nicht kann. Deshalb muss der LW schätzen und event. vom Steuerberater bestätigen lassen, was unserer aber verweigert hat. Dann gings auch ohne diese Bestätigung. Den Bescheid dann natürlich zügig nachreichen zum Belegen. Selbstverständlich macht man diesen Umstand mit der Aktualisierung nur wenn es ganz sicher ist, dass es extrem niedriger wird. Sonst lässt man sich lieber etwas nachbewilligen.
Ja, die Anträge fanden wir auch unangenehm. Wie so viele andere aber auch.
Was Luxia nervig fand mit dem Nachweis der Einkommen aller Geschwister kann ich gut nachvollziehen.
Sachlich ist es aber völlig logisch, da die Einkommenssituation alle Kinder gemeinsam betrachtet werden muss. Je mehr "bedürftige Geschwister" desto mehr Bafög gibt es für den Studierenden, da die Eltern dann immer weniger selber für ihn aufbringen können.
Viel Glück für euch !
Margret
PS: was ist das für ein interessanter Studiengang, wo man so viel ins Ausland geht und auch noch so "fremd weit" ?