Autor Thema: immer auf Abruf - wie geht ihr damit um?  (Gelesen 12288 mal)

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lili-cat

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Re: immer auf Abruf - wie geht ihr damit um?
« Antwort #30 am: 20.07.10, 20:16 »
lindenblüte,
ich denke nicht, dass es eine Frage von haben wollen ist. Wir können einfach nicht den Hof halten, Miete bezahlen und Heim. Zumal ich denke dass es im "Rahmen einer Rückholaktion" vermehrt zu "Schwächeanfällen" und "Nervenzusammenbrüchen" kommt.
Ich persönlich bin der Meinung dass sie ja wählen kann zwischen alleine zu Hause oder bei uns..... aber ob das der Realität entspricht?
Und den Hof können wir ja nicht verkaufen solange sie ihr Wohnrecht hat- und das gibt sie nicht auf!!! Lieber treibt sie uns in die Schulden.

Offline SiegiKam

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Re: immer auf Abruf - wie geht ihr damit um?
« Antwort #31 am: 21.07.10, 19:13 »
SM wird 74; ein Pflegeheim wollte ich ihr ersparen, ist ja nicht so dass ich sie nicht mag....... Ich würde auch hier bleiben, wenn sie sich auch an gewisse Regeln halten würde  :-[
Aber hier ist ihr Haus, hier gelten ihre Regeln ( meint sie zumindest) und sie sagte selbst zu mir (zu meinem Mann traut sie sich nicht) dass sie meinen Mann in den meisten Dingen nicht ernst nimmt. Sie hat uns ja mal vorgeworfen- damals ging es darum ob wir evtl das Haus verlieren wenn mein Mann arbeitslos wird. ZITAT>>>Dann verkauft ihr halt und geht wieder in die Stadt, ich geh net mit! Dann geh ich eben ins Altenheim dann müßt ihr auch für mich bezahlen!<<<ZITAT ENDE

Ich war kürzlich auf einem Vortrag über Übergabeverträge und Pflegeheim. Folgende Essenz: Ist der Übergabevertrag länger als 10 Jahre her, tritt das Sozialamt ein.
Derjenige, der übergeben bekommen hat, zahlt
für das Wohnrecht ca. 25-50 Euro je Zimmer,
wenn Heizung, Wasser und Strom geschrieben sind noch ca. 10-20 Euro,
wenn die komplette Kost geschrieben ist ca. 120-150 Euro und
wenn Wart und Pflege geschrieben sind, muss das Geld bezahlt werden, das die Pflegekasse für ambulante Pflege für Pflegestufe I rechnet, das sind 225 Euro.
Allerdings, wenn die Übergabe noch keine zehn Jahre her ist, dann kann die Oma ins Altenheim gehen und wenn sie dann Sozialhilfe beantragt, weil die Rente nicht reicht, müsst ihr den Hof zurückgeben.

lindenblüte,
Und den Hof können wir ja nicht verkaufen solange sie ihr Wohnrecht hat- und das gibt sie nicht auf!!! Lieber treibt sie uns in die Schulden.
Ihr könnt den Hof schon verkaufen, wenn jemand ihn mitsamt dem Wohnrecht und der SM nimmt  ;D. Das gab es bei uns am Ort schon mal, dass einer den Opa "mitverkauft" hat. Macht sich allerdings nicht gut.

Könnt ihr es euch denn leisten, noch eine Wohnung zu zahlen, wenn im übergebenen Haus Platz wäre? Vermietet die Zimmer dort zumindest, dann hat die SM eine Freude  ;D.

LG Siegi
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lili-cat

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Re: immer auf Abruf - wie geht ihr damit um?
« Antwort #32 am: 21.07.10, 19:33 »
Hi Siegi

Könnt ihr es euch denn leisten, noch eine Wohnung zu zahlen, wenn im übergebenen Haus Platz wäre? Vermietet die Zimmer dort zumindest, dann hat die SM eine Freude  ;D.
Können wir nur wenn wir an wirklich allem sparen und mir noch was einfällt wie wir noch n paar € dazu verdienen  :-[

Allerdings, wenn die Übergabe noch keine zehn Jahre her ist, dann kann die Oma ins Altenheim gehen und wenn sie dann Sozialhilfe beantragt, weil die Rente nicht reicht, müsst ihr den Hof zurückgeben.
Was besseres könnte uns garnicht passieren, dann wären wir den Mist -tschuldigung- endlich los. Allerdings haben wir die zugehörigen Äcker verkauft um die Beerdigung von SV und unser neues (gebrauchtes) Auto zu zahlen, dafür zahlen wir den Kredit für die Fenster......

Offline SiegiKam

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Re: immer auf Abruf - wie geht ihr damit um?
« Antwort #33 am: 21.07.10, 19:42 »
@lilcat:
Dass ihr die Felder verkauft habt ist gar nicht so schlimm, wenn ihr dafür etwas gekauft habt, das ihr sonst euch nicht hättet leisten können. Dafür gibt es den Begriff der Entreicherung. Quasi, wenn man übergeben kriegt "bereichert" man sich. Wenn man es voller Freude für ein neues Auto, eine supertolle Reise oder eine neue Wohnzimmergarnitur ausgibt, was man sonst niemals  getan hätte, dann ist man ein Stückchen entreichert, kann und braucht es auch nicht wieder zurückgeben. Genaueres kann euch das Sozialamt sagen.

Ihr zahlt für die Fenster eines Hauses, in dem SM das Regime führt und anschafft auch nach der Übergabe und selbst wollt ihr raus, unter finanziellen Nöten und das Feld räumen? Das würde ich mir genau überlegen, ob ich so schnell klein beigeben würde. Hat die SM denn Wohnrecht in ihrer Küche?

LG Siegi
Leben und leben lassen