Autor Thema: Vereinsrecht  (Gelesen 17196 mal)

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Offline Beate Mahr

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Re: Vereinsrecht
« Antwort #15 am: 20.02.22, 19:35 »
Hallo

ähm ... was steht denn in der aktuellen Satzung ???

So aus dem Bauch raus würd ich sagen ... weniger geht immer (ohne Satzungsänderung) ...
es sei denn, es wird genau beschrieben wie der Vorstand zu besetzen ist z.B.
Vorsitzender
1. und 2. Stellvertreter
Schriftführer
Kasse
xy Beisitzer

Wichtig - wer ist Stimmberechtigt ???
es sollte immer eine ungerade Zahl sein (wegen Patt) m.M.n.

Wie gesagt ... mein Bauchgefühl ...

Bleib gesund
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
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© Ernst R. Hauschka

Offline martina

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Re: Vereinsrecht
« Antwort #16 am: 21.02.22, 08:39 »
Perfekt Beate !!
Und auf Dich hatte ich mit der Antwort gehofft , da bist Du ja Profi  :D

Trotzdem Nachfrage , wie ist deine ( oder jemand anderes ) Ansicht:

Der Vorstand soll verkleinert werden , aktuell 7 Personen , auf 5  reduzieren.
Die Regeln sagen , Du kannst es beschließen, aber es wird erst nach Eintragung rechtswirksam .

Ich würde also nach Beschluss in der Mitliederversammlung mit meinem Protokoll zum Vereinsregister laufen und um Eintragung bitten.
Nehmen wir an , das geht denen ganz gegen den Strich und sagen , geht nicht . Dann habe ich einen auf 5 Personen gewählten Vorstand , der aber nicht gültig ist , aber der alte Vorstand ist den Regularien nach abgewählt . Was dann ?

Ich verstehe die Regelung so, dass dieses Jahr die Satzung geändert wird, dass der Vorstand in Zukunft verkleinert wird. Dann wird ein Vorstand wie bisher mit 7 Personen gewählt, aber nur für ein Jahr.
Nach der Eintragung ins Vereinsregister kann man dann nächstes Jahr einen verkleinerten Vorstand neu wählen.

Offline Ossi22Topic starter

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Re: Vereinsrecht
« Antwort #17 am: 09.10.22, 18:59 »
Als Nachschlag und zur Kenntnisnahme , wie so Amtsgerichte arbeiten:

ich bin also Beates Link gefolgt und es ist dementsprechend die Versammlung einberufen, durchgeführt worden und das Protokoll angelegt.

Es ist schon einiges an Schriftwechsel erfolgt , sowohl mit Notar als auch über den Notar mit dem Vereinsregister.
Es ist bisher abgelehnt worden und es muss voraussichtlich alte Satzung / alter Vorstand bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung im Amt bleiben.

Hauptgrund im ersten Ablehnungsbescheid :
Der Vorstand hat sich selbst gewählt
Im Protokoll ist davon nichts geschrieben, jedes Vorstandsmitglied wurde einzeln von den Mitgliedern gewählt. Dies kann man auch mit verbundenen Augen im Protokoll lesen, war aber irgendwie wohl nicht gewollt.

Darauf habe ich über das Büro des Notars  gemeckert.

Es kam der zweite Ablehnungsbescheid, Hauptgrund dort :
Es wurde keine Einzelpersonenwahl mit eigenem Wahlgang durchgeführt , sondern das Gericht scheint zu denken , es wurde am Block der Vorstand gewählt mit nur einem Wahlgang.
Im Protokoll - wer lesen kann - ist vermerkt , "zu jeder einzelnen Person " wurde gewählt.

Als Nachdruck , damit man mit einer Ablehnung auch anscheinend durchkommen will, wird die Form der Einladung angefochten:

Top7     Beschlussfassung zur Änderung der Satzung in den Punkten:

    §3 Mitgliedschaft

    §5 Mitgliederversammlung

    §6 Vorstand


Der Link sagt, man müsse  mehr als nur "Satzungsänderung" schreiben. Es müssen die Paragraphen benannt werden , damit sich das Mitglied schon vorstellen kann , worum es geht. Im Link steht, es müsse nur bei kompletter Neufassung der komplette Wortlaut angegeben werden, entweder Anzeige oder Verweis , wo es einzusehen ist.
Im Nachhinein und da ist man dann eben schlaurer, hätte ich in der Anzeige angeben müsssen, "genauer Wortlaut ist beim Geschäftsführer einzusehen".
Dann wäre ich abgesichert.
So wie es jetzt ist , werde ich kein Recht bekommen. Es ist nicht dramatisch, da bei unserem Verein keine Entscheidungen anstehen.

Interessant ist, das Punkte aus dem ersten Ablehnungsbescheid nicht im Zweiten auftauchen. Dafür Neue.

Ich fahre morgen in den Urlaub an die See. Bin noch am Überlegen, ob ich den Schriftwechsel mir noch mitnehme und dem Vorschlag des Notarbüros folge , einmal persönlich anzurufen.
Es wird nix bringen, ohne rechtliche Unterstützung käme man da nicht weiter. Aber nur einmal persönlich hören, wie die so ticken.
Wenn die so vorgehen , ist es kein Wunder , wenn die überlastet sind und bei jedem Schrebergartenverein so einen Aufriss machen anstatt zu lesen und etwas gesunden Menschenverstand anzuwenden




Offline Cosima

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Re: Vereinsrecht
« Antwort #18 am: 22.05.23, 12:00 »
"Vorlesen des Protokolls der Mitgliederversammlung vom Vorjahr" .

Dies dient m.E. der Mitgliederinformation über die Beschlüsse.
Dasselbe gilt für den Kassenbericht und die Kassenprüfung.
Daraufhin erfolgt üblicherweise die Entlastung.

Bei Unstimmigkeiten haftet der Vorstand einschließlich Kassier
mit seinem Privatvermögen.

https://www.vereinsrecht.de/protokollfuehrung-im-verein.html
Die Welt ist schön,
wenn alle gesund zuhause sind
und ruhig schlafen.
Cosima