Als Nachschlag und zur Kenntnisnahme , wie so Amtsgerichte arbeiten:
ich bin also Beates Link gefolgt und es ist dementsprechend die Versammlung einberufen, durchgeführt worden und das Protokoll angelegt.
Es ist schon einiges an Schriftwechsel erfolgt , sowohl mit Notar als auch über den Notar mit dem Vereinsregister.
Es ist bisher abgelehnt worden und es muss voraussichtlich alte Satzung / alter Vorstand bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung im Amt bleiben.
Hauptgrund im ersten Ablehnungsbescheid :
Der Vorstand hat sich selbst gewählt
Im Protokoll ist davon nichts geschrieben, jedes Vorstandsmitglied wurde einzeln von den Mitgliedern gewählt. Dies kann man auch mit verbundenen Augen im Protokoll lesen, war aber irgendwie wohl nicht gewollt.
Darauf habe ich über das Büro des Notars gemeckert.
Es kam der zweite Ablehnungsbescheid, Hauptgrund dort :
Es wurde keine Einzelpersonenwahl mit eigenem Wahlgang durchgeführt , sondern das Gericht scheint zu denken , es wurde am Block der Vorstand gewählt mit nur einem Wahlgang.
Im Protokoll - wer lesen kann - ist vermerkt , "zu jeder einzelnen Person " wurde gewählt.
Als Nachdruck , damit man mit einer Ablehnung auch anscheinend durchkommen will, wird die Form der Einladung angefochten:
Top7 Beschlussfassung zur Änderung der Satzung in den Punkten:
§3 Mitgliedschaft
§5 Mitgliederversammlung
§6 Vorstand
Der Link sagt, man müsse mehr als nur "Satzungsänderung" schreiben. Es müssen die Paragraphen benannt werden , damit sich das Mitglied schon vorstellen kann , worum es geht. Im Link steht, es müsse nur bei kompletter Neufassung der komplette Wortlaut angegeben werden, entweder Anzeige oder Verweis , wo es einzusehen ist.
Im Nachhinein und da ist man dann eben schlaurer, hätte ich in der Anzeige angeben müsssen, "genauer Wortlaut ist beim Geschäftsführer einzusehen".
Dann wäre ich abgesichert.
So wie es jetzt ist , werde ich kein Recht bekommen. Es ist nicht dramatisch, da bei unserem Verein keine Entscheidungen anstehen.
Interessant ist, das Punkte aus dem ersten Ablehnungsbescheid nicht im Zweiten auftauchen. Dafür Neue.
Ich fahre morgen in den Urlaub an die See. Bin noch am Überlegen, ob ich den Schriftwechsel mir noch mitnehme und dem Vorschlag des Notarbüros folge , einmal persönlich anzurufen.
Es wird nix bringen, ohne rechtliche Unterstützung käme man da nicht weiter. Aber nur einmal persönlich hören, wie die so ticken.
Wenn die so vorgehen , ist es kein Wunder , wenn die überlastet sind und bei jedem Schrebergartenverein so einen Aufriss machen anstatt zu lesen und etwas gesunden Menschenverstand anzuwenden