Autor Thema: Kälbertransporte neue Verordnung  (Gelesen 4426 mal)

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Offline gammiTopic starter

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Kälbertransporte neue Verordnung
« am: 02.12.21, 12:19 »
Jetzt wurde wohl beschlossen, dass Kälbertransporte erst mit 28 Tagen zulässig sind. Für den ein oder anderen Betrieb wird das jetzt auch zu Problemen führen, da oft der dafür benötigte Platz fehlt.

Und schon kommen die ersten Forderungen, dass das noch viel zu wenig ist. Die ersten Forderungen laufen schon, dass 12 Wochen das Mindestalter für Tiertransporte sein soll.

Gerade für kleinere Betriebe lässt sich das dann oft nicht umsetzen. Und der ein oder andere wird dann wohl auch aufhören...............

(die Schweinebauern kennen das ja schon).
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Offline Rohana

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #1 am: 02.12.21, 14:43 »
Mit welcher Begründung kommt das denn?  ???

Offline gammiTopic starter

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #2 am: 02.12.21, 15:05 »
Dass es ja noch baby sind.  8)

Dass auf längeren Transporten die Tränke mit Milch nicht möglich ist wurde als Begründung angeführt.
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Offline frankenpower41

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #3 am: 02.12.21, 16:07 »
so langsam schaffen sie es schon noch hier die Landwirtschaft abzuschaffen.

Offline gatterl

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #4 am: 02.12.21, 17:58 »


Gerade für kleinere Betriebe lässt sich das dann oft nicht umsetzen. Und der ein oder andere wird dann wohl auch aufhören...............



Vielleicht eine blöde Frage:
Was versteht man da konkret unter"Transporte? "
Alles oder nur weit?

Denn kleine Betriebe betrifft doch "weit" nicht.

Oder wie definiert man hier" kleine Betriebe"?
Manche Menschen können nichts mehr wahrnehmen ausser ihrer eigenen Befindlichkeiten
Florian Schroeder

Offline Rohana

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #5 am: 02.12.21, 18:16 »
Dass es ja noch baby sind.  8)

Dass auf längeren Transporten die Tränke mit Milch nicht möglich ist wurde als Begründung angeführt.
Na dann reicht es doch wenn man Kälbern unter Alter X keine Transporte von mehr als Y km zumuten muss.

Offline annelie

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #6 am: 02.12.21, 18:48 »


Gerade für kleinere Betriebe lässt sich das dann oft nicht umsetzen. Und der ein oder andere wird dann wohl auch aufhören...............



Vielleicht eine blöde Frage:
Was versteht man da konkret unter"Transporte? "
Alles oder nur weit?

Denn kleine Betriebe betrifft doch "weit" nicht.

Oder wie definiert man hier" kleine Betriebe"?
Unter Transport versteht man wenn ein Tier den Betrieb verlässt. Egal ob zum Nachbarn oder 10 km weiter oder 100 km. Es wird transportiert und bei der HITier abgemeldet und woanders angemeldet, da kann man das dann wunderbar kontrollieren.
Wieso betrifft das kleine Betriebe weit nicht? Wenn sie die Kälber nicht selber behalten, werden sie sie abgeben und dann werden sie transportiert.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline frankenpower41

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #7 am: 02.12.21, 19:16 »


Gerade für kleinere Betriebe lässt sich das dann oft nicht umsetzen. Und der ein oder andere wird dann wohl auch aufhören...............



Vielleicht eine blöde Frage:
Was versteht man da konkret unter"Transporte? "


Alles oder nur weit?

Denn kleine Betriebe betrifft doch "weit" nicht.

Oder wie definiert man hier" kleine Betriebe"?

Wenn ich jetzt von unserer Ecke hier ausgehe, und ich denke das ist bei den meisten Milchviehbetrieben so, dann werden die männlichen Kälber an Mäster verkauft.
Entweder über Zuchtviehmarkt oder Händler. Die Mastbetriebe liegen oft in NRW. kann man ja wenn man Einzeltierverfolgung macht gut nachvollziehen.

Wir sind jetzt eher kleinerer Betrieb, aber so ca. 30/40 Kälber sind das bei uns im Jahr schon.
Selbst mästen  (wie in heile Welt Betrieben oft im Fernsehen dargestellt und am besten noch direkt vermarkten), ist da bei den Allerwenigsten möglich.
Sohn meinte vorhin nur noch gesexten Samen einsetzen.  Andererseits wird dann vermutlich heimisches Rindfleisch im Preis ansteigen.

Offline gatterl

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #8 am: 02.12.21, 19:49 »
Ok. Kleine Betriebe definiere ich anders. Wahrscheinlich gehe ich immer noch von 20 Kühen aus, deshalb habe ich gefragt.
Und auch gefragt, was Transport bedeutet, denn bei uns gehen halt oft Tiere einfach in einen Betrieb, der eventuell nur acht Kilometer weg ist. Und ich wollte einfach wissen, ob das auch gemeint ist. Danke Annelie, ich dachte an Transport über 50 oder mehr Kilometer....

Hab mir aber schon gedacht, dass ich wieder naive Vorstellungen habe. Wir waren immer so ein heile Welt Betrieb :-\

Ich weiß schon, dass das nicht die Regel ist.

( Ohne Ironie)
« Letzte Änderung: 02.12.21, 19:53 von gatterl »
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Florian Schroeder

Offline gina67

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #9 am: 02.12.21, 19:52 »
Wir besamen schon länger mit gesextem Sperma und zwar nur die Kühe mit denen wir weiterzüchten wollen. Alle anderen werden mit Fleischbullen z.B. Limousin, blau-weiße Belgier usw. besamt und die Kälber werden alle, männlich und weiblich, verkauft.

Große Platzprobleme werden wir wohl nicht bekommen, wir haben unseren Kuhbestand schon etwas heruntergefahren.
Ich bin nur gespannt ob einen der Mehraufwand entsprechend entlohnt wird.

Offline bienchen3

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #10 am: 02.12.21, 20:06 »
Barbara, Beispiel aus der Praxis:
Meine Nachbarin hält Mutterkühe. Wenn ihr ein Kalb bei der Geburt verendet, kann sie bei mir kein Ersatz-Kalb unter 4 Wochen  holen, obwohl ich das Kalb mit der Schubkarre hinfahren könnte...







Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline gatterl

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #11 am: 02.12.21, 20:08 »
Oje....das ist ja echt besch......eiden
Danke, jetzt habe ich es kapiert.
Vielleicht rüber führen? Oder geht das auch nicht....
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Florian Schroeder

Offline bienchen3

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #12 am: 02.12.21, 20:09 »
Nein, geht auch nicht. Es verlässt unsern Betrieb und nur das zählt meines Wissens,
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Offline Mathilde

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #13 am: 02.12.21, 20:33 »
Barbara, Beispiel aus der Praxis:
Meine Nachbarin hält Mutterkühe. Wenn ihr ein Kalb bei der Geburt verendet, kann sie bei mir kein Ersatz-Kalb unter 4 Wochen  holen, obwohl ich das Kalb mit der Schubkarre hinfahren könnte...

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass sowas untersagt ist. Da dürfte man ja Fohlen auch nicht transportieren.

LG Mathilde
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Offline martina

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Re: Kälbertransporte neue Verordnung
« Antwort #14 am: 03.12.21, 09:03 »
Ok. Kleine Betriebe definiere ich anders. Wahrscheinlich gehe ich immer noch von 20 Kühen aus, deshalb habe ich gefragt.
Und auch gefragt, was Transport bedeutet, denn bei uns gehen halt oft Tiere einfach in einen Betrieb, der eventuell nur acht Kilometer weg ist. Und ich wollte einfach wissen, ob das auch gemeint ist. Danke Annelie, ich dachte an Transport über 50 oder mehr Kilometer....

Hab mir aber schon gedacht, dass ich wieder naive Vorstellungen habe. Wir waren immer so ein heile Welt Betrieb :-\

Ich weiß schon, dass das nicht die Regel ist.

( Ohne Ironie)

Wir waren ja nur so ein kleiner Betrieb mit 20 Kühen. Und ja, wir haben einen Teil unserer Bullenkälber selber aufgezogen, aber auch nicht alle, weil der Platz nicht da war. Auch hatte unser Schlachter nicht die Kapazität, er hat nur einen Bullen pro Woche gebraucht. Dann vermarkte mal die anderen, wenn sie so peu a peu einzeln kommen und dann auch noch schwarzbunt sind. Einzeltiere nimmt kein Schlachthof gern und der Viehhändler hat immer geseufzt, wenn er einzelne Tieren holen und in irgendwelchen möglichst homogenen Schlachtgruppen, wie Schlachthöfe sie wollen, unterbringen musste. Abzüge waren da vorprogrammiert.

Unsere schwarzbunten Kälber wurden meistens vom speziellen Kälberaufkäufern geholt, dort gesammelt und gingen dann nach Holland. Die holländischen Mäster moserten schon, wenn ein Kalb älter als 2 Wochen war, das passte nicht in deren Schema.