Die 14-Tage-Regel bleibt offensichtlich weiterhin über den 1. Januar 2023 für Kälbertransporte direkt vom
Zucht- zum Mastbetrieb gültig. Für Sammeltransporte, Transporte über Sammelstellen 0der durch
Viehhändler gilt diese Regelung nicht.
Für Transit-Transporte, die Deutschland queren, gilt die 28-Tage-Regelung nicht. Hier gelten die Regelungen
der Export- und Importstaaten, mindestens jedoch die entsprechende EU-Verordnung, dass Kälber ab ihrem
10. Lebenstag transportfähig sind.
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Is ja mal wieder klar dass die deutschen Kälber mitnichten so transportfähig sind wie europäische generell. Wird mal wieder schön mit zweierlei Mass gemessen
also darf mein Schwiegervater als Viehhändler unser Kalb nicht mal eben 5 km weiter fahren wenn's unter 28 Tage ist, weil er ja Viehhändler ist...
Unsere Kälber-Sammel-Transporte, die innerhalb von 2h hier von den kleinen Betrieben die einzelnen Kälber zur nächsten Sammelstelle bringen, gehen dann auch nicht mehr. Ist zwar kein langer Weg, aber Prinzip