Autor Thema: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019  (Gelesen 39228 mal)

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Offline perle

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #15 am: 26.11.18, 15:12 »
ich bin gerade dabei all meine "Verpackungsverkäufer"zu  nerven,
dass sie mir die Mengen raussuchen, die ich übers Jahr gekauft hab-
dachte das geht schneller, als wenn ich all meine Rechnungen durchforsten muß.
Eine war supernett und hilfsbereit, der 2. hat gestöhnt über "diesen Quatsch" mir aber Auskunft erteilt und die dritte konnte ich nicht erreichen.
Wenn ich diese Daten hab, dann werd ich mich registrieren, dass das nicht vergessen wird und im neuen Jahr gleich jemand da steht, der mir was anhängen möchte.....
wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich keinen Vertrag mit einem Abfallentsorgungsunternehmen wenn ich Lizenzgebühr bezahle, das funktioniert auch weiterhin so- nur die Registrierung ist Pflicht auch wenn ich nur zwei Säcke Kartoffeln im Jahr verkaufen würde...

Offline Mathilde

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #16 am: 26.11.18, 15:44 »
nur die Registrierung ist Pflicht auch wenn ich nur zwei Säcke Kartoffeln im Jahr verkaufen würde...

Nur noch in mitgebrachte Säcke abgeben… duckundweg…

Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach

Offline bienchen3

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #17 am: 27.12.18, 11:05 »
So, ich hab mich jetzt mit meiner Kleinstmenge registriert. Von wegen kostenlos - die Registrierung ist umsonst, der Rest kostet doch wieder ::)

Aufpassen, da gibts gewaltige Preisunterschiede bei den einzelnen Entsorgern. Ich hab Preise von 25 - 140 €/Jahr angeboten gekriegt..

Und vor allem: Das betrifft auch Vereine, die verpackte Sachen z.B. auf Basaren verkaufen. Gemeinnützigkeit schützt auch nicht vor der Registrierung!!
« Letzte Änderung: 27.12.18, 11:06 von bienchen3 »
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline Ingrid2Topic starter

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #18 am: 27.12.18, 13:36 »
Bei welchem Entsorger bist du?

Offline bienchen3

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #19 am: 27.12.18, 19:30 »
Ich hab mich bei Veolia registriert. Der grüne Punkt wollte 140 € im Jahr haben...
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline Lise

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #20 am: 27.12.18, 19:46 »
Ich bin über den Deutschen Imkerbund informiert worden. Für Imker gilt das Verpackungsmittelgesetz erst ab 30 Völkern. Ich mach aber trotzdem mit und verlange ab Januar Pfand. Die Verbraucher verstehen sonst ja nicht warum sie bei einem Imker Pfand bezahlen bzw. bekommen und beim anderen nicht. Imker müssen sich beim z. B. dualen System melden wenn sie Neutralgläser verwenden. Wer die DIB Gläser verwendet ist automatisch über den DIB gemeldet und muss sich nicht kümmern.
L G Lise

Offline perle

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #21 am: 27.12.18, 21:40 »
Hallo,
jetzt hab ich doch auch endlich mal auf die LUCID seite geschaut-(registrieren)
kann das sein, dass die nur englisch mit mir spricht??
kann ich das irgendwie auch auf deutsch lesen?
Kann mir jemand helfen? vielen Dank-
heut abend bin ich zu müde, um mich da noch durchzuwurschteln...
lg Perle

Offline bienchen3

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #22 am: 27.12.18, 21:48 »
Also bei mir war's deutsch
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Offline perle

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #23 am: 28.12.18, 05:15 »
Habe die Einstellung gefunden- kann man wechseln zwischen Englisch und Deutsch ::)

Offline Ingrid2Topic starter

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #24 am: 28.12.18, 17:55 »
Also, ich muss hier nochmal nachfragen. Vielleicht bin ich zu blöd, um das alles zu kapieren.

Ich habe mich registriert und muss mich jetzt bei einem Entsorger anmelden. Diese Entsorger sind Unternehmen der freien Wirtschaft, die den Müll einsammeln. Ich kann mir den billigsten raussuchen, richtig? Der, bei dem ich bezahle, sammelt ja jeden Müll ein - nicht nur den von mir produzierten Verpackungsmüll, das ist doch richtig? Wieso gibt es dann unterschiedliche Preise?

Und dann: wer kontrolliert die von mir angegebene Menge?

Offline perle

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #25 am: 28.12.18, 18:56 »
Hallo Ingrid,
ich hab für mich beschlossen, dass ich mich erst mal registriere (hab ich gemacht)
und angekreuzt, dass ich teilnehme an dem Verfahren blablabla....
weiß grad nicht mehr wie es heißt.
und nun warte ich mal ab - denn ich bezahle ja seither schon Lizenzgebühr für meine Verpackung beim Einkauf- das geht ja auch weiterhin so- folglich schließe ich, muß man ja nicht doppelt bezahlen.
Man muß nur sicherstellen, dass man einen Nachweis hat für die Lizenzierung-
entweder der Verkäufer muß einem eine Bescheinigung ausstellen, oder es muß auf den Rechnungen vermerkt sein.....
für mich hoffe ich, dass das erst mal genügt.
und im neuen Jahr werden schon noch immer mal wieder Infos kommen.
Ich hatte ja in meiner Verzweiflung bei der IHK angerufen- der gute Mann meinte- alles was ich hätte sei Seviceverpackung und da müsse ich mich gar nicht registrieren
ich hatte aber das Gefühl wir reden aneinander vorbei
und dachte registrieren kostet ja erst mal nix- nur Zeit -
und bevor dann doch jemand auf die Idee kommt zu prüfen und beanstanden......
warum die so unterschiedliche Preise haben, weiß ich auch nicht-
Kontrolleure werden sich bestimmt finden- besser es geht nicht so schnell....
und warum durch dieses ganze Tralala Müll eingespart werden soll, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.

Offline Mastreh

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #26 am: 28.12.18, 21:02 »
Mich beschäftigt das Thema auch. Habe bei meinem Händler nachgefragt wegen der Lizenz, so was haben die nicht und auf den Rechnungen ist auch nichts vermerkt. Bin mir jetzt nicht sicher was ich tun soll.

Offline Bärbel

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Offline Gitta

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #28 am: 01.01.19, 18:00 »
ich verkaufe Eier an den Endverbraucher und musste mich regristieren und hab auch gleich meine
Lizenz erhalten.
vielleicht hilft euch diese Seite:
www.eierschachteln.de

Hier wurde mir geholfen
gitta
Wer das Ziel nicht kennt, kann den Weg nicht finden.
Liebe Grüße
Gitta

Offline martina

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Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #29 am: 18.02.19, 09:33 »
Bzgl. Milchflaschen für die Milchtankstelle und handelsübliche Gefriertüten, die im Einzelhandel erworben werden, hat die Landwirtschaftskammer Hannover mal wegen der Registrierungspflicht nachgefragt:

Zitat
Milcherzeuger, die ihre Rohmilch über Automaten verkaufen, bieten in der Regel für die Mitnahme der Rohmilch Glasflaschen zum Kauf an. Viele Vermarkter fragten nun an, ob sie sich bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsgesetz" registrieren lassen müssen. Fragen gab es auch seitens von Direktvermarkter, die handelsüblichen Gefriertüten aus dem Einzelhandel nutzen um Geflügel und andere Produkte zu verpacken. Wir haben für Sie nachgefragt. Lesen Sie hier die Antworten der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsgesetz  zur Registrierungspflicht bei LUCID und der Notwendigkeit einen Vertrag mit einem Entsorgungssystem abzuschließen.


https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/168/article/33908.html