Vereinsmitglied werden? Hier gibt es die Informationen!
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Der viele Regen der vergangenen Wochen fordert seinen Tribut: Die Grünlandflächen sind für eine ordnungsgemäße Ausbringung von Gülle zu nass. Eine Verschiebung der Sperrfrist tut Not.Nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung beginnt die Sperrfrist zur Ausbringung von Stickstoffhaltigen Düngern (Gülle, Gärrest etc) auf Grünland bereits am 1. November.Ausnahmsweise bietet die Düngebehörde in diesem Jahr den Landwirten die Möglichkeit, die Sperrfrist auf Grünland auch nach hinten zu verschieben, entweder um zwei Wochen oder um einen Monat. Grund sind die zum Teil erheblichen Regenmengen, die dazu führten, geplante Grünlandschnitte verschieben zu müssen. Zusätzlich waren die Böden auf schweren oder grundwassernahen Standorten nahezu unbefahrbar. Für viele Betriebe ergab sich dadurch das Problem, die Ausbringungsplanung für angefallene Wirtschaftsdünger nicht umsetzen zu können...