Hallo,
ich bin mal wieder frustriert.

Wir haben Milchvieh und mästen aber bis zu 18 Jungbullen/ Jahr-- hatte gehofft, das wäre unter der Meldepflicht, nun zählen aber die Mastplätze...
Hat schon jemand eine Ahnung, ab welchem Alter ( schon von Geburet an?) die AB- Gaben gemeldet werden müssen und dann womöglich alle männlichen Tiere, obwohl viele als Fresser( 6 Mon) verkauft werden?
Habe kein Schreibern vom Vet.amt gekriegt- bräuchte ich eins?
Liebe Grüße Gigs
ich kann mir nicht vorstellen, dass du bei der kleinen Anzahl von Tieren zur Mast melden musst.
Aber melde doch mal in der HIT wieviel Tiere du durchschnittlich im Halbjahr hast und dann teilen die dir schon mit, ob Du melden musst oder nicht.
Es heißt doch eindeutig :
Mitteilungspflicht
Gemäß der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) fallen Betriebe unter die Mitteilungspflicht, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als
20 Mastkälber (ab dem Absetzen vom Muttertier bis 8 Monate)
20 Mastrinder (über 8 Monate)
Mein TA hat mir schon vorher gesagt - braucht nicht. Wir haben auch höchstens 20 Bullen im Jahr. Eher weniger, weil wir nicht so viel Platz haben.
Habe z.Zt. exakt 20 männliche Tiere auf dem Betrieb. Der Jüngste ist heute früh geboren und der Älteste ist von Juli 2013. Also noch etwas zu gering zum Verkaufen.