Hallo,
in der Regel gibt es einen Praktikumsvertrag, den der Arbeitgeber bestätigen muss.
Die Kinder sind dann über die Schule versichert, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt.
Manche Schulen haben ausgearbeitete Unterlagen, wo alles drin steht, was sie dürfen und was nicht
Ohne Führerschein kein Schlepper fahren, auch nicht auf dem Betriebsgelände.
Allenfalls Hoftrac aber nur unter Aufsicht, da kein Spielzeug.
Ansonsten auf die UVV hinweisen, da sonst kein Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles..
Aber erst mal abwarten, was der Betreuungslehrer zur Entfernung sagt.
Kann mir jedoch vorstellen, dass es geht, wenn der Junge sagt, dass er sonst nichts anderes bekommen hat..
LG
Petra2