Autor Thema: Zahlungsansprüche  (Gelesen 15672 mal)

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jerwt

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Zahlungsansprüche
« am: 27.12.12, 14:09 »
Hallo,

Wo kann man Zahlungsansprüche NRW bekommen. Gibt es überhaupt noch Handel in diese Sache?
Stimmt es das die ZA ab 2013 wertloss sind?

MfG

Offline martina

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #1 am: 27.12.12, 14:12 »
Hallo Jerwt, wie meinst Du das mit "ZA bekommen"? Komplett neu zugeteilt oder willst Du kaufen?

Ein bißchen mehr Informationen wirst Du schon von Dir geben müssen, wenn Du hier bei einem sensiblen Thema Antworten haben möchtest.


Offline Andreas

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #2 am: 27.12.12, 15:04 »
Hallo,

Wo kann man Zahlungsansprüche NRW bekommen. Gibt es überhaupt noch Handel in diese Sache?
Stimmt es das die ZA ab 2013 wertloss sind?

MfG

So wie ich es zu erwarte, werden sich der Ministerrat, das EU-Parlament und
die EU-Kommission im nächsten Jahr nicht auf ein neues Reformkonzept einigen können.
Das heißt, das bisherige Verfahren wird um zwei Jahre verlängert.
Damit verlieren die bisherigen Zahlungsansprüche erst ab 2015 ihre Gültigkeit.

Danach werden alle alten Zahlungsansprüche eingezogen und für die neue Förderperiode
werden neue ZA vergeben.

Die ZA werden als Hilfskrücke gebraucht, weil wegen der WTO die Flächen
nicht direkt gefördert werden können.

V.G.
Andreas



jerwt

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #3 am: 27.12.12, 20:14 »
Hallo,

Ich habe 4,0 Ha Grünland gekauft in NRW. Im Kauf waren aber keine ZA.
Deshalb uberlege ich jetzt ob ich 4 ZA kaufen werde oder kann ich neue ZA zugeteilt bekommen?

Als ich ZA kaufen möchte, was solten diese kosten und wo wird gehandelt im ZA?

MfG

Offline Internetschdrieler

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #4 am: 27.12.12, 20:23 »
Hallo,

Ich habe 4,0 Ha Grünland gekauft in NRW. Im Kauf waren aber keine ZA.
Deshalb uberlege ich jetzt ob ich 4 ZA kaufen werde oder kann ich neue ZA zugeteilt bekommen?

Als ich ZA kaufen möchte, was solten diese kosten und wo wird gehandelt im ZA?

MfG

Für NRW kannst du Dich hier schlau machen: http://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/betriebspraemien/berechnung/index.htm#handel

Internetschdrieler

Offline amazone

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #5 am: 27.12.12, 20:25 »
hast du einen betrieb und eine invekos-nummer?
Beste Grüße von
Amazone

Offline Beate Mahr

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #6 am: 27.12.12, 20:27 »
Hallo

naja ... soweit ich weiß gibt es einen Stichtag für die neuen ZA

Ich glaub es zählt der FNN 2011

Also ist es sinnlos jetzt noch ZA zukaufen ...
gut für die Verkäufer nicht  ::)

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

jerwt

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #7 am: 27.12.12, 20:34 »
Hallo,

Ja ich habe ein Betrieb (Schafebetrieb) und invekos Nummer.
Ich meinte das jedes Jahr der 31-5 der Stichtag war.

MfG

Offline Frieder

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #8 am: 28.12.12, 02:49 »
Als ich ZA kaufen möchte, was solten diese kosten und wo wird gehandelt im ZA?

Gibt div. Börsen (Händler), wo du ZAs erwerben kannst, z. B. hier: http://www.zaboersefrank.de (soll jetzt aber keine Werbung sein).

Oder du schaust in einem LW Wochenblatt, stehen auch immer wieder welche drin, sowohl von Privat als auch von gewerblichen Anbietern.

Was sie kosten, richtet sich auch nach dem Wert, kann man so pauschal nicht beantworten.

Offline Cosima

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #9 am: 18.01.13, 09:53 »
Frage den vorherigen Bewirtschafter (Pächter),
der hat(te) dieses
Recht auf Zahlungsansprüche.

Als Erwerber von landwirtschaftlichen Grundstücken sollte man / frau grundsätzlich darauf achten,
dass die Fläche
        und zugleich
das Recht auf Zahlungsansprüche
               erworben wird.

Auch der nachfolgende Bewirtschafter (Pächter),
möchte dieses
Recht auf Zahlungsansprüche.


Die Welt ist schön,
wenn alle gesund zuhause sind
und ruhig schlafen.
Cosima

Offline Luxia

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #10 am: 01.02.16, 15:42 »
Hallo,

Da wir ab Herbst mehrere Pachtflächen verloren haben, haben wir jetzt viele Zahlunsgsanprüche, die wir nicht mehr aktivieren können. Mittlerweile haben uns schon 3 Betriebe gefragt, ob sie ZA von uns kaufen könnten. Wir möchten gerne verkaufen, aber bräuchten mal konkrete Kaufpreise. Das doppelte des Wertes der ZA in 2020 oder doch sogar mehr?

Nein wir sind nicht geldgierig, aber die, die unsere Flächen für über 30.000 €/ha gekauft oder für 600€/ha gepachtet haben, und jetzt die ZA von uns dazu haben wollen, sollten dann beim Kaufpreis für ZA 
genauso grosszügig sein. ;D
Liebe Grüsse

Offline amazone

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #11 am: 01.02.16, 20:36 »
Ich würd keinen Anspruch verkaufen, nur verpachten.
Beste Grüße von
Amazone

Offline michlbaur

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #12 am: 01.02.16, 21:04 »
Hallo,

beim bayerischen Bauernverband gibt es eine Zahlungsansprüchebörse, da kann man Zahlungsansprüche kaufen und verkaufen.
Preisvorstellung bei den Verkäufen liegen bei 2,5 bis 3 fachen des Wertes der ZA.

Offline Gitta

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #13 am: 02.02.16, 10:12 »
hallo,

der Grundbetrag (Bayern: ca 189€) kann gehandelt werden, nicht die Greeningprämie.

Gitta
Wer das Ziel nicht kennt, kann den Weg nicht finden.
Liebe Grüße
Gitta

Offline Luxia

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Re: Zahlungsansprüche
« Antwort #14 am: 02.02.16, 11:59 »
Hallo Gitta,

Aber eigentlich ermögliche ich durch den Verkauf des ZA dem anderen den Erwerb der Greeningprämie, die ja wohl die wenigsten nicht beantragen. Deshalb gehört die für mich zum Kaufpreis dazu.
Basisprämie x 3 ist fast das gleiche wie (Basis- und Greeningprämie) x 2
Liebe Grüsse