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Ossi22:
Hallo ,
ich betreue als Kassenwart einen eingetragenen Verein .
In der Jahreshauptversammlung wird der Geschäftsbericht verlesen . Hierunter fällt auch das "Verlesen des Protokolls der Mitgliederversammlung vom Vorjahr" .
Die Vereinssatzung gibt mir keinen wirklichen Anhalt , das das notwendig ist .
Höchstens dieser Passus :

§ 7
Niederschrift

Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen , die bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.

Regelt das BGB einen solchen Punkt konkreter ?


Gruß Henrik

martina:
Hallo Henrik,

Du musst das Protokoll nicht verlesen lassen, aber es muss den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.

Hier bei uns gehen immer mehr Vereine dazu über, das Protokoll mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung zu verschicken. Die Leute, die es interessiert, können es dann lesen.

In der Versammlung muss es dann nur noch genehmigt werden. Ich habe es erst einmal gehabt, dass es eine Anmerkung zu einem Protokoll gegeben hat.

Marone:

--- Zitat von: Ossi22 am 17.03.10, 08:50 ---

§ 7
Niederschrift

Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen , die bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.


--- Ende Zitat ---

Versteh zwar jetzt nicht unbedingt das Problem, das der Kassenwart mit dem Vorlesen des Protokolls der JHV hat, außer dem Zeitfaktor, denn das Anfertigen und verlesen des Protokolls obliegt normalerweise dem Schriftführer eines Vereins.
Ansonsten steht es ja in der Satzung festgeschrieben,.....das Protokoll muss von der Mitgliederversammlung genehmigt werden und genehmigen kann man nur etwas, von dem man in Kenntnis gesetzt wurde, entweder schriftlich oder mündlich.
Bei uns im Verein werden die Protokolle von Vorstandschaftssitzungen an jedes Vorstandschaftsmitglied verschickt und zusätzlich in der nächsten Vorstandschaftssitzung vorgelesen. Das Protokoll der JHV wird in der nächsten JHV vorgelesen. Macht zwar mir als Schriftführer nicht viel Freude, habs eigentlich nicht so mit lesen, aber....spart auf alle Fälle einiges an Papier und dem Verein unnötige Ausgaben.

Bei der Gelegenheit ein kleiner Wink zu Mirjam............kenne durchaus die Bedeutung eines Vereinsvorstands, Aufgaben und Verantwortung. ;)

Ossi22:
Ne , ist auch so - es ist kein Problem , das Protokoll anzufertigen und es  dann auf der JHV zu verlesen . Ist ja auch ein Zeitfüller , ansonsten wäre  die Versammlung in null komma nix zu Ende .
Mir ging es nur darum , das alles Hand und Fuß hat und wenn ich aus dem Paragraphen rauszitiere : Beschluss der Mitgliederversammlung , dann ist das eben ein Beschluss und nicht ein Protokoll .
Im Protokoll verlese ich auch nochmal die Tagesordnung der letzten JHV , wann der Vorsitzende um welche Uhrzeit die Versammlung eröffnet hat , wann sie vom selben geschlossen wurde , welches gesellige Beisammensein im Vorjahr durchgeführt wurde .

Aber ein Beschluss ist eben kürzer zu halten - es sind folgende Personen gewählt worden , Maschine kaufen ist beschlossen worden , Preise sind neu beschlossen worden usw .

Es ist mir natürlich klar , das ich mit dem Verlesen des Protokolls alle Fliegen mit einer Klappe schlage , aber ich könnte ja auch vorgehen und sagen : am 18 März 2010 sind in  der JHV folgende Punkte beschlossen worden ............. und die Sache wäre mit einem , zwei Sätzen genüge getan und ich brauche nicht den ganzen Zahlenkram und anderes , was dann auch nicht mehr ganz so interessant ist , aus dem VorGeschäftsjahr mit zu verlesen.

Vielleicht gibts ja noch mal eine Meinung zu , Gruß vom

Kassenwart , Schriftführer, Geschäftsführer in einer Person , nämlich icke

martina:
Hallo Henrik,

ich führe die Tagesordnung der alten Versammlung nicht gesondert im Protokoll auf, sondern immer erst im Text.

Also:

Der Vorsitzende eröffnet dann und dann die Versammlung und stellt fest, dass diese durch die x anwesenden Mitglieder beschlußfähig ist.

...
Unter Punkt 3 der Tagesordnung berichtet der Vorsitzende von den Aktivitäten des Jahres. Der Geschäftsbericht ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
...
Der Kassenbestand betrug zum Ende 200x  123,45 Euro, der Kassenbericht ist als Anlage beigefügt.
...
Unter Punkt 7 wurde folgendes beschlossen:...


Bislang reichte meine Art des Protokolls immer aus und wurde noch nie beanstandet.

Wenn Du die Möglichkeit hast, Deine Protokolle auf der entsprechenden Vereins-HP zu veröffentlichen, dann würde ich das so machen und in der Einladung  unter Punkt 2 Protokoll schreiben, dass es da und da nachzulesen ist.


In der Versammlung weist man noch mal auf die HP hin und braucht nix mehr verlesen.

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