Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Finanzen und Recht => Thema gestartet von: Steinbock am 04.07.21, 08:41

Titel: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Steinbock am 04.07.21, 08:41
Eine Bekannte arbeitet (seit Jahren) auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Haus und Hof.

Sie sagt, sie bekommt keinen bezahlten Urlaub. (D.h. wenn sie zwei Wochen "Urlaub" nimmt,
bekommt sie nur den halben Monatslohn).

Kann das sein? Ist das rechtmäßig???
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Morgana am 04.07.21, 09:01
Angestellte in der Landwirtschaft haben genauso Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wie
alle anderen Arbeitnehmer auch.
Dafür gibt es Tarif und Rahmenverträge für die verschiedenen Bundesländer.

Das ist mit Sicherheit nicht rechtmäßig.
Wahrscheinlich gibt in dem Fall eine Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Zum Nachteil der Arbeitnehmerin.
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: martina am 04.07.21, 10:52
Selbst Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Das, was die Bekannte dort erlebt, ist definitiv nicht korrekt.
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Ingrid2 am 04.07.21, 11:00
Wie ist denn die dort angestellt? Gibt es ordentliche Lohnabrechnungen? Keinen bezahlten Urlaub finde ich sehr seltsam. Das hört sich ja an wie aus dem letzten Jahrhundert als es noch Knechte und Mägde gab :-X
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Marina am 04.07.21, 12:40
Selbst Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Das, was die Bekannte dort erlebt, ist definitiv nicht korrekt.

Das stimmt.

In meinem letzten Job (öffentlicher Dienst!!) haben sie mich in den ersten Jahren auch um
den Urlaub besch... >:( Ich habe ihn dann mit leichten Druck durch gesetzt.
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Steinbock am 04.07.21, 13:05
Wie ist denn die dort angestellt? Gibt es ordentliche Lohnabrechnungen? Keinen bezahlten Urlaub finde ich sehr seltsam. Das hört sich ja an wie aus dem letzten Jahrhundert als es noch Knechte und Mägde gab :-X

Ja, ich habe mir extra eine Lohnabrechnung zeigen lassen. Da sind alle wichtigen Angaben drauf (Sozialversicherungsabzüge, Lohnsteuer, usw.)

Ja, mich erinnert das auch an vergangene Zeiten.  ::)
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Steinbock am 04.07.21, 13:11
Das ist mit Sicherheit nicht rechtmäßig.
Wahrscheinlich gibt in dem Fall eine Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Zum Nachteil der Arbeitnehmerin.

Das kann man so leicht vereinbaren, dass es keine Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall gibt???

Die Bekannte war - als sie dort angefangen hat - frisch geschieden und hatte noch ein kleines Kind zu versorgen.
Da war sie vermutlich froh um die Stelle und die etwas flexiblen Arbeitszeiten. .... Sie arbeitet dort zwischen
35 und 40 Stunden in der Woche.


Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Hamster am 04.07.21, 13:30
Deine Bekannte wäre gut beraten,wenn sie das persönliche Gespräch mit ihrem Arbeitgeber sucht.
Im inet findet sie auch Aussagen zu Urlaub u. Krankheit bei einem Arbeitsverhältnis, egal ob Minujib oder TZ/ VZ.
 
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Hamster am 04.07.21, 13:34
Selbst Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Das, was die Bekannte dort erlebt, ist definitiv nicht korrekt.

Das stimmt.

In meinem letzten Job (öffentlicher Dienst!!) haben sie mich in den ersten Jahren auch um
den Urlaub besch... >:( Ich habe ihn dann mit leichten Druck durch gesetzt.

Dass im öff. Dienst erst auf Druck Urlaub gewährt wird finde ich sehr interessant!.
Handelte es sich da um einen Mnijob?
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Steinbock am 04.07.21, 13:37
Deine Bekannte wäre gut beraten,wenn sie das persönliche Gespräch mit ihrem Arbeitgeber sucht.
Im inet findet sie auch Aussagen zu Urlaub u. Krankheit bei einem Arbeitsverhältnis, egal ob Minujib oder TZ/ VZ.

Traut sich (noch?) nicht. Hat Angst, dass sie die Arbeit verliert, bzw. rausgeekelt wird.
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Hamster am 04.07.21, 13:40
Wenn sie sich nicht traut,  hat sie ein Problem!
Was will sie denn ?
Bezahlten Urlaub? Dann  muss sie das Problem ansprechen.
Warum sollte sie rausgeekelt werden?
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Marina am 04.07.21, 13:48
Dass im öff. Dienst erst auf Druck Urlaub gewährt wird finde ich sehr interessant!.
Handelte es sich da um einen Mnijob?

War zuerst eine "kurzfristige Beschäftigung" und ging nach einem halben Jahr in einen
Minijob über. Die handelten nach dem Motto: wenn sich die MA nicht rühren, halten wir
auch die Füsse still. Am meisten habe ich mich damals über die Sachbearbeiterin geärgert.
Sie tat so, als müsse sie es aus ihrer Tasche bezahlen.

Minijobber bekommen übrigens auch bei Krankheit Lohnfortzahlung! Das wissen auch viele nicht.

Man kann auch im Vertrag nicht vereinbaren, dass es keinen Urlaub gibt. Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt.
Genau wie der Mindestlohn bei Minijobbern.

Ich kann aber schon verstehen, dass sich die Bekannte scheut, das Thema beim Arbeitgeber an zu sprechen.
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Steinbock am 04.07.21, 13:49
Weil die sonstigen (osteuropäischen, asiatischen) AK ihre Rechte möglicherweise auch nicht einfordern
bzw. nicht kennen  :-X (nur Spekulation meinerseits...)
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Morgana am 04.07.21, 13:57
Ich habe meinen Mann auf Minijob Basis bei mir angestellt und im Vertrag ist Urlaub  und Krankheit klar geregelt
Ich muss eintragen wann er Urlaub oder freie Tage hat, aber ob er wirklich frei hat und Geld dafür bekommt
prüft niemand.

So selten ist das gar nicht. Unser Junior hatte mal einen Minijob
In der Firma hieß es Urlaub und Geld bei Krankheit, gibt es nicht. Das muss man vor oder nacharbeiten.
Stand aber deutlich anders im Vertrag.
Die hatten ungefähr10 Angestellte und anscheinend hat keiner von denen den Anspruch durchgesetzt.





Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: muliane am 04.07.21, 14:14


Das ist mit Sicherheit nicht rechtmäßig.
Wahrscheinlich gibt in dem Fall eine Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Zum Nachteil der Arbeitnehmerin.

Das kann man so leicht vereinbaren, dass es keine Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall gibt???

Die Bekannte war - als sie dort angefangen hat - frisch geschieden und hatte noch ein kleines Kind zu versorgen.
Da war sie vermutlich froh um die Stelle und die etwas flexiblen Arbeitszeiten. .... Sie arbeitet dort zwischen
35 und 40 Stunden in der Woche.




Sie arbeitet zwischen 35 und 40 Wochenstunden, bezieht sie Festlohn, also jeden Monat denselben Betrag?
Werden Fehlstunden mit Urlaub verrechnet, ist nicht zulässig aber möglich ... . Jedem Arbeitnehmer steht ein Mindesturlaub von vier Wochen zu.

Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Steinbock am 04.07.21, 15:01
Nein, nur den Lohn für die im Vormonat geleisteten Stunden. Also jedesmal unterschiedlich.
Und wenn halt eine Woche krank, dann nur etwa 3/4 des "normalen" Monatslohns.
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Morgana am 04.07.21, 16:15
wie sieht es  mit den Sozialversicherungen aus? Wird das alles korrekt einbezahlt?
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Steinbock am 04.07.21, 17:26
Es ist korrekt auf dem Lohnzettel abgezogen. - Ob es dann auch einbezahlt wird??
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Morgana am 04.07.21, 17:32
Da würde ich in dem Fall dringend mal nachschauen.
Von der Rentenversicherung müssten regelmäßig Bescheide kommen. Da sieht dann
ob alles ordnungsgemäß abgeführt wird. Nicht, dass sie da am Ende auch leer da steht.

Krankenversichert wird sie sicher sein, denn sie wird ja selber und mit dem Kind zum Arzt gehen.
Das würde auffallen.
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Imogen am 04.07.21, 18:19
Das ist alles nicht korrekt, wird aber in der Praxis vielfach so gehandhabt. Vor allem mit den 450 Euro Jobs.
Hier handelt es sich ja um einen Vollzeitjob. Oft wird von den AG ausgenutzt, wenn man ungelernt/in einer schwierigen persönl. Situration ist (wie z.B. frisch geschieden)
Sie bekommt ja immer am Jahresende diese Meldung und da sieht man, welche Berträge an welche Sozialversichungskassen abgeführt werden.
Da wirklich mal genau drauf schaun, oder einen Steuerberater anschauen lassen!

Ich habe auch meinen Regelarbeitsplatz verloren und dann auch einiges in die Richtung erlebt. z.B.

Minijob max. 10 Std. proWoche auf Abruf bei einer Spedition, wurde bar ausbezahlt je nach Stunden
Nach kurzer Zeit weitere Mitarbeiterin auf dieser Stelle und wir mussten uns die Stunden teilen. Ergebnis: im Monat kam jeder nur noch auf ca. 100 Euro
Dann kam am Jahresende die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung und man staunt, laut dieser habe ich jeden der 12 Monate 450 Euro verdient, die ja bar ausbezahlt wurden. Bei meiner Kollegin das gleiche.
Funktioniert so: für 2 Mitarbeiter je 5310 Euro beitragspflichtiges max. Bruttoarbeitsentgelt am die Bundesknappschaft gemeldet= Lohnkosten auf dem Papier 10.620 Euro
d.h jede Mitarbeiterin hat max. 1200 Euro pro Jahr verdient= tatsächliche Lohnkosten 2.400 euro und die Differenz war das Schwarzgeld/Taschengeld der Geschäftsführer
Da  mit Aushilfsfahrern genauso  verfahren wurde, man hatte immer 2-3 kommt ein schöner Betrag in die "Schwarzgeldkasse oder in die Taschengeldkasse.

Natürlich hab ich bei der Bundesknappschaft nachgefragt, beim ersten Anruf durfte mit die Mitarbeiterin keine Auskünfte zu meinem Konto geben.
Beim 3. Anruf dann hat mir eine Mitarbeiterin erklärt, dass das otf vorkomme aber man da nichts machen kann, außer den Job halt aufhören

Ich habe verlangt, dass das richtig gestellt wird, das wurde auch gemacht, aber der Job war weg. (Das geht nur, wenn man ohne den Job überleben kann)

Desweiteren habe ich auch eine Bekannte die einen 450 Euro Job hat. Sie hat in den letzten Jahren nicht einmal eine Meldebescheinigung bekommen. Hat einen gutes Verhältnis zu ihrer Chefin, weiß aber auch nicht welche Beträge für sie gemeldet werden.  Vermutlich ist es ähnlich, sie hat sich zum schweigen entschlossen und arbeitet weiter.

Es werden zwar entsprechende Gesetze gemacht, aber diese werden gekonnt immer wieder umgangen. Es gibt den Spruch,jeden Morgen steht ein neuer Dummer auf, der müsste heißen: Jeden Morgen steht wieder einer in Not auf  und der musss das mitmachen, solange er keine andere Einkommensmöglichkeit hat.

Ich hoffe ich hab jetzt keinen auf eine neue Idee gebracht.....

Imogen



Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Marina am 04.07.21, 19:20

Funktioniert so: für 2 Mitarbeiter je 5310 Euro beitragspflichtiges max. Bruttoarbeitsentgelt am die Bundesknappschaft gemeldet= Lohnkosten auf dem Papier 10.620 Euro
d.h jede Mitarbeiterin hat max. 1200 Euro pro Jahr verdient= tatsächliche Lohnkosten 2.400 euro und die Differenz war das Schwarzgeld/Taschengeld der Geschäftsführer
Da  mit Aushilfsfahrern genauso  verfahren wurde, man hatte immer 2-3 kommt ein schöner Betrag in die "Schwarzgeldkasse oder in die Taschengeldkasse.

Imogen

Die Bundesknappschaft verlangt aber doch auch Beiträge, und das nicht zu knapp.
Rentiert sich anscheinend trotzdem, wenn die von den Machenschaften sogar wissen  :-\
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Hamster am 04.07.21, 20:07
Die Knappschaft bekommt vom ausgezahlten Lohn ca.35%.Abgaben, die müssen zusätzlich gezahlt werden!

Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Hamster am 04.07.21, 20:09
Jeder kann sich über seine Sozialversicherung nr. Eine Auskunft bei der jeweiligen KK holen.
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Mathilde am 04.07.21, 22:34
Hallo,

wer aber beim 450€ Job nicht seinen Anteil an der Rentenversicherung zuzahlt hat auch keine Rentenansprüche.
Meine Güte bin ich treudoof auf die Kriminelle Energie bin ich noch gar nicht gekommen!
LG Mathilde
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: cara am 05.07.21, 23:42
der Gesetzestext dazu:
https://info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Mathilde am 06.07.21, 07:48
Hallo,

auch die Feiertage stehen ihnen  zu sofern sie regulär immer an diesen Tagen arbeiten würden.

Kommt jemand immer Montags und Dienstag und an diesem Wochentag ist ein Feiertag, so steht Ihm dieser zu obwohl „frei“ ist.

Arbeitsrecht ist nicht das einfachste.

LG Mathilde
Titel: Re: kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin
Beitrag von: Imogen am 06.07.21, 15:54
Ja, aber leider nur auf dem Papier. Es gibt wenige AG die das wirklich so handhaben, wie es der Gesetzgeber vorgibt. Da wo es möglich ist, werden sogar Teilzeit/Vollzeitsstellen in 450 Euro Jobs umgewandelt, ist wohl lukrativer und einfacher sich nicht so genau an die Gesetzesvorgaben zu halten.
Ich denke diese450 Euro Jobs sollten unbedingt anzahlmäßig beschränkt werden. z.B. das auf 10 Sozialversicherungspflichtige Stellen  nur 2 Stück 450 Euro-Jobs zulässig sind.
Mittlerweile wird manches mit 450 Euro Jobs -ohne Rechte- umgetrieben und wenn du den nicht nimmst, nimmt ihn ein anderer! (Müssen vor allem ältere AN machen, die anderweitig nicht mehr untekrommen. Verjüngung der Teams war lange ein Schlagwort, dass die Personalpolitik der Unternehmen bestimmt hat. )
Auch mit ein Grund, warum zu wenig Geld in die Sozialkassen fließt und kaum Geld auf die Rentenkonten kommt.

Ich denke oft, es hat so lange gedauert und so viele haben dafürgekämpft, dass AN eine soziale Absicherung haben  und jetzt geben wir das über die 450 Euro Jobs alles wieder her.

Ich habe es aus Überzeugung lange abgeleht einen 450 Euro Job anzunehmen, musste es dann aus Mangel an anderen Möglichkeiten tun. Aber meine Sozialversicherungs Nr. dafür herzugeben, Geschäftsführern Gelder zukommen zu lassen die buchhalterisch als Lohnkosten gebucht werden aber halt nicht ausbezahlt werden, war dann doch  der Gipfel. (die tasächlichen 100-150 Euro/Monat die ich dann tatsächlich verdient habe waren ja dann nichts im Verhältnis zu den 300-350Euro die bei der Gechäftsführung verblieben. Je nach Anzahl der 450  Euro Jobs bleibt im Monat ein nettes Taschengeld hängen, der zu versteuernde Gewinn wird kleiner etc.)

Imogen