Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Büro, Büro => Thema gestartet von: allgäurenate am 22.03.14, 15:16

Titel: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: allgäurenate am 22.03.14, 15:16
Hallo,

wie lange bewahrt ihr eurre Lieferscheine auf (KF) 6 Jahre oder länger/kürzer. ???

Danke schon mal im voraus

allgäurenate
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: allgäurenate am 22.03.14, 15:31
Hallo Hamster,

genau Kf = Kraftfutter.

So nun ist mein Ordner nur noch halb so dick :D

Danke

LG Renate

Gruß auch an Henning :)
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: SuHe am 22.03.14, 15:39
 
.... und wenn man keinen Lieferschein hat ?,

sondern nur eine Rechnung.

Welche Vorschrift greift denn da?

Danke für die Antwort, bin ziemlich unbedarft in dieser Angelegenheit.

Gruß
SuHe
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: allgäurenate am 22.03.14, 15:51
Hallo SuHe,

Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Lieferschein bewahre ich wegen Futtermitteldekleration auf. (Pflicht Crosscomplain)

LG Allgäurenate
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: amazone am 22.03.14, 16:00
Steht auf der Rechnung:
Berechnung lt. Angebot
oder
Abrechnung lt.. Lieferschein
dann muss das Angebot oder der Lieferschein ebenfalls 10 Jahre aufgehoben werden.

Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: frankenpower41 am 22.03.14, 16:02
Hallo

Ich mal im Veterinäramt nachgefragt. Lieferscheine 3 Jahre aufbewahren.
Habe ich mir vorne im Ordner vermerkt.

Marianne
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: gammi am 22.03.14, 17:22
Überhaupt die Aufbewahrungsfristen. Wie lange muss ich was aufbewahren. Bisher hab ich einfach alles im Kellerbüro aufbewahrt.

Ich entrümple ja gerade mein Ur-alt-Büro im Keller. Erst war mal das Büro im Keller geplant, da unser Keller aber sehr dunkel und feucht war hat es mir da nicht gefallen. Und ich bin irgendwann mit den aktuellen Dingen ins Wohnzimmer umgezogen.
Nun stapelt sich aber im Kellerbüro noch alles..................ist zwar interessant, was da noch so alles wieder hervorkommt.  ;D.

Aber für mich ja die passende Gelegenheit alles zu entsorgen was nicht mehr gebraucht wird. Und nur noch die nötigen Sachen mitzunehmen. Heute hab ich mal die Versicherungsscheine von allen alten Traktoren und Autos aussortiert.
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: allgäurenate am 23.03.14, 10:43
Hallo Gammi,

einen solchen Raum entrümple ich auch gerade ::).

Was ist jetzt nun richtig 5 Jahre oder 10 Jahre, wenn man Buchführungspflichtig ist mit den Lieferscheinen, auf der Rechnung sthet ja immer lt Lieferschein ???

Danke Renate
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: allgäurenate am 23.03.14, 10:45
Nochmal ich

wegen der CC Konntrolle!!

Danke Renate
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: gammi am 23.03.14, 12:03
Und wegen der Steuer...................................... :-X Da war ich sogar der Meinung, dass man alles noch länger aufbewahren muss.
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: Lulu am 23.03.14, 17:24
Hamster, super erklärt. Das stimmt genau  ;)
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: freilandrose am 03.09.14, 16:53
Ich habe mir angewöhnt, die Lieferscheine an die dazugehörigen Rechnungen zu heften. So hab ich dann auch noch eine zusätzliche Kontrolle.
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: Paule am 14.09.17, 20:39
Das mit den Lieferscheinen hat sich erledigt .Raiffeisen bietet hier das Programm ;;Acker 24`´ an. Dort werden,zumindest die Sachen, die bei Raiffeisen gekauft wurden,automatisch gespeichert. Futtermittel, werden dann später, derNährstoffbilanz wieder zugeführt. Düngemittel ,die einer Fläche zugeordnet worden sind, zeigen dann den aktuellen Stand der noch freibleibenden und zur weiteren Düngergaben zur Verfügung stehenden Menge ,an . Fremdgenossenschaften müssen 25 Euro/Jahr berappen, um auch ihre Lieferscheine da buchen zu können. Die von den Landhändlern bezogene Ware(Dünge und Futtermittel) ,müssen ,,von Hand`´ eingegeben werden. Kostet ansonsten 99 Euro pro Jahr. Ich find das praktisch.
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: samy am 14.09.17, 22:15
Lieferscheine müssen für das FA nicht mehr aufgehoben werden wenn das Liefetdatum, Liefermenge und die genaue Warenbezeichnung auch auf der Rechnung stehen.
Für den Nachweis QS und GVO frei ist es glaube noch wichtig.
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: Paule am 16.09.17, 21:27
Alle Betriebe, die ab 2018 die Stoffstrombilanz machen müssen ,werden nicht umhinkommen,ihre Lieferscheine aufzubewahren, bzw. die elektronisch  gleich von der Firma bei Abholung der Ware zu speichern. Es ist ja gleich der Düngerwert mit angegeben .Ob nun Saatgetreide oder Futtermittel . Man kann dann den Beratungsringleiter oder sonstige Person ,die den Nährstoffvergleich macht,einen Zugang öffnen. Ich möchte nun nicht die Lieferscheine durchsuchen um irgendwelche düngerverdächtige Waren per Hand irgendwo eingeben. 
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: Steinbock am 18.01.18, 09:38
Gehe ich Recht in der Annahme (klingt wie beim heiteren Beruferaten), dass
Belege für Futtermittelzukäufe (z.B. Mineralfutter, Rapsschrot, usw.) höchstens
10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Und danach keine Kontrolle (QS, CC, FA)
mehr diese Belege verlangen kann.

Elisabeth
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: Mathilde am 18.01.18, 10:29
Hallo,

irgendwo hier im BT hat Naima? mal eine Tabelle eingefügt wie lange man welche Belege für wen aufbewahren muss.
Irgendwie schwant mir da noch was von 15 Jahre ??? für ????
Ich geh mal suchen
LG Mathilde
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: martina am 18.01.18, 11:38
15 Jahre? Glaub ich nicht. Das wär mehr, als bei der Buchführung, da reichen 10 Jahre.

Von QM hab ich die Frist von 3 Jahren im Kopf. Bei GMP+ (Futtermitteltransporte) sind auch 3 Jahre.

Bei QS in Leitfaden Rind steht in der Fassung vom 01.01.2014  unter Punkt 2.1.2 Durchführung + Dokumentation der Eigenkontrolle:
Zitat
Dokumente und Aufzeichnungen aus der Eigenkontrolle müssen - soweit nicht gesetzliche längere Aufbewahrungsfristen im Einzelnen festgelegt sind  im Sinne der Sorgfalts- und Nachweispflicht gegenüber Dritten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

Also hab ich mal nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gegoogelt und bin bei der Landberatung Verden (http://www.landberatung-verden.de/perch/resources/b-3-allg.-aufbewahrungsfristen.pdf) mit einer schönen Liste fündig geworden, die ich mir auch gleich mal ausdrucke und dem Junior an die Pinnwand hängen werde.

Wobei Punkt 12 da widersprüchlich ist:
Zitat
12 Lieferscheine/Rechnungen über Zukauf/Verkauf von Futtermitteln (auch Heu) - die letzten 5 Kalenderjahre.

Rechnungen fallen eindeutig unter die 10-Jahresfrist, zumindest als Teil der für den Jahresabschluss nötigen Buchführung .
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: frankenpower41 am 18.01.18, 12:05
Ich hab vor Jahren mal vom Veterinäramt die Auskunft erhalten dass  die Lieferscheine 3 Jahre aufbewahrt werden müssen.  So hab ich das vorne im Ordner notiert mit Datum und Name der auskunftgebenden Person.

Wir müssen ja von der Molkerei aus von jedem zukauften Futter 3 Proben nehmen wegen genfreier Fütterung.
1 Probe nimmt LKW wieder mit, 2 bleiben bei uns, wovon eine evtl. von der Molkerei angefordert wird zur Untersuchung.   Dort wurde gesagt, sobald Futter aufgebraucht ist, kann auch die Probe weg.
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: Mathilde am 18.01.18, 12:12
Habe das mal gefunden:

http://witbaard-agrarberatung.de/documents/info/CC-Aufbewahrungspflichten.pdf

Bringt eigentlich überhaupt noch jemand Klärschlamm aus?

LG Mathilde
 
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: Steinbock am 18.01.18, 12:14
Vielen Dank für Eure Bemühungen! (Und Thema verschieben)

Ich schmeiß also von 2006 mal kräftig weg  :D

Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: Mathilde am 18.01.18, 12:51
Vielen Dank für Eure Bemühungen! (Und Thema verschieben)

Ich schmeiß also von 2006 mal kräftig weg  :D

Hallo,

aber den Flächennachweis von 2007 soll man aufbewahren wegen der Nachhaltigkeitsverordnung. Bin letztes Jahr zweimal danach geprüft worden. Einmal für Zuckerrüben und einmal für Raps

LG Mathilde
Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: martina am 18.01.18, 13:37
Vielen Dank für Eure Bemühungen! (Und Thema verschieben)

Ich schmeiß also von 2006 mal kräftig weg  :D

Hallo,

aber den Flächennachweis von 2007 soll man aufbewahren wegen der Nachhaltigkeitsverordnung. Bin letztes Jahr zweimal danach geprüft worden. Einmal für Zuckerrüben und einmal für Raps

LG Mathilde

Da waren die 10 Jahre Aufbewahrungsfrist ja auch noch nicht herum. Die beginnen am 01.01. des Folgejahres vom Datum des Bescheides oder der letzten Eintragung im Register.

Titel: Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
Beitrag von: schmierfink am 01.02.18, 21:58
wir scannen seit ca 5 Jahren alle Scheine und Rechnungen ein und bewahren diese digital auf (natürlich doppelt gesichert). Vernichtung der originale ist dann erlaubt, nur Bilanzen und Abschlüsse müssen auf jeden Fall im Original aufbewahrt werden. Lg aus Dickel, Maxi(miliane) :)