Bäuerinnentreff

Zuerwerb/Einkommensalternativen => Berufstätigkeit der Frau => Thema gestartet von: Danny am 20.11.09, 19:00

Titel: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Danny am 20.11.09, 19:00
Ab Februar muss ich völlig unnötige 217 Euro monatlich für die Alterskasse abdrücken, weil mein Kleiner dann drei ist. Möglichkeiten, das zu umgehen, gibt es kaum, nur so ein paar Von-hinten-durch-die-Brust-ins-Auge-Alternativen, die allesamt auf eine baldige Aufgabe des Hofs hinauslaufen ... es sei denn, ich kriege noch ein Kind (ohne mich! >:() oder finde ganz schnell einen Job, und zwar auf Steuerkarte, also nicht einen simplen 400-Euro-Job, sondern mindestens halbtags ... andererseits aber auch nicht vollzeit, weil SM ja nicht den ganzen Tag - jeden Tag - stundenlang auf die Kinder aufpassen kann .... außerdem sollte dieser Job zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Ist doch ganz leicht, sowas zu finden, vor allem in der derzeitigen Krise, oder? ::)
Titel: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: gammi am 21.11.09, 12:04
.....dann würde es mich auch ärgern.

Warum kann man die Einzahlungen der Alterskasse nicht auch mit anderen Renten (wie bei den Angestellten und Arbeitern verrechnen?)
Aber ich denke mal, dass das Thema hier sicher schon öfters durchdikutiert wurde.
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Marone am 21.11.09, 17:11
Wenn Alterskassenpflicht besteht und eine Befreiung von selbiger abgelehnt wird, dann ist wohl das Einkommen aus dieser Landwirtschaft zu hoch.
Kein Arbeiter oder Angestellter kann sich aussuchen, ob er die gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenversicherung zahlen will, warum sollte es hier eine Ausnahme geben.
Wer gut verdient, der soll und kann meiner Meinung nach auch seine Abgaben leisten, so wie es gesetzlich festgelegt ist. Sich solidarisch mit seinen Kollegen zeigen, denn von der Alterskasse profitieren doch alle Landwirte. ;)
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Margret am 21.11.09, 17:19
Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: SuHe am 21.11.09, 17:30
hallo,
vielleicht kann dich dein Mann sozialversicherungspflichtig im landwirtschaftlichen Betrieb anstellen.

Der Lohn bleibt in der Familie. 410 € würden reichen. Das müßte man mal durchrechnen. was an Kosten KK und RV usw. dazukommen.  Der Steuerberater wäre evtl. gefragt.

Gruß
SuHe

Übrigens in 2010 sollen die Alterskassenbeiträge voraussichtlich auf unter 200 € abgesenkt werden. Wo habe ich das kürzlich gelesen ???? ???

Angaben ohne Gewähr
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Tina am 21.11.09, 18:43
Hallo Danny,
um Rente aus der RVzu bekommen, muß man meines Wissens 5 Jahre nachweisen, frag Dich mal schlau.
Im Übrigen hat hat die Alterskasse ja auch Vorteile, Betriebshelfer, Kuren . Oder Du suchst Dir nen Job, ist ein Rechenexempel.
LG
Tina
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Hamster am 21.11.09, 19:18
Hallo Danny,
um Rente aus der RVzu bekommen, muß man meines Wissens 5 Jahre nachweisen, frag Dich mal schlau.
Im Übrigen hat hat die Alterskasse ja auch Vorteile, Betriebshelfer, Kuren . Oder Du suchst Dir nen Job, ist ein Rechenexempel.
LG
Tina

Aber nur, wenn Du in der LKK  krankenversichert bist....
Sonst gibt es keinen Betriebshelfer!
Und Kuren werden auch von anderen Krankenkassen übernommen.

LG
Hamster
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: sandra am 21.11.09, 19:25
hallo,
vielleicht kann dich dein Mann sozialversicherungspflichtig im landwirtschaftlichen Betrieb anstellen.

Der Lohn bleibt in der Familie. 410 € würden reichen. Das müßte man mal durchrechnen. was an Kosten KK und RV usw. dazukommen.  Der Steuerberater wäre evtl. gefragt.

Gruß
SuHe

Übrigens in 2010 sollen die Alterskassenbeiträge voraussichtlich auf unter 200 € abgesenkt werden. Wo habe ich das kürzlich gelesen ???? ???

Angaben ohne Gewähr

Wir haben das so gemacht - bin seit gut 3 Jahren im Büro meines Mannes angestellt, bin weiter in meiner alten KK, weil der LKK mein Einkommen zu niedrig war - damals wurde mir gesagt, unter 630 € brutto/Monat nehmen sie mich nicht. Gut, dachte ich, wer nicht will, der hat schon!

Wenn du genaue Zahlen haben willst, dann meld dich, kann ich dir per PN geben.

Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)

Das Problem liegt außerdem darin, dass das Einkommen des Mannes aus dem Beruf - für den er ja schon Rentenversicherung bezahlt, zum Betrieb dazu gezählt wird und darum für die meisten Nebenerwerbslandwirte kaum mehr Zuschuß gezahlt wird - wir sind damals auch aus dem Raster geflogen...

ich selber hab Glück - und bin seit Jahren endgültig befreit  :D
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Marone am 21.11.09, 23:09
Marone,

das hast du m.E. nicht ganz logisch bzw. nicht richtig formuliert.

Die Beitragspflicht eines Betriebes hängt alleine von seiner Betriebsgröße ab (sog. "Exi").
Je nach Flächenwert der Gemeinde  und bewirtschafteten Kulturarten kommt man ab x ha Fläche drüber und wird pflichtig mit dem Betrieb.
Das hat mit dem Einkommen aus diesem Betrieb null zu tun.  
Meintest du den Zuschuss, den man event. zur LAK kriegen kann ? ???

Der Landw. Unternehmer selber (der bei solch knapp über Exi liegenden Betrieben häufig noch einem anderen (Haupt-)Beruf nachgeht und desh. sich  leicht befreien lassen kann wenn andere Beitragspflicht den Vorrang hat,  wird zunächst pflichtig.

Ebenso  ist aber seine Ehefrau beitragspflichitig wenn sie keine Befreiung erlangen kann (z.B. durch Kindererziehungszeit oder eigene rv-pflichtige Tätigkeit).

Ist es nun klarer ?

Grüße von Margret  (die sich sehr mit dem Therma auseinandergesetzt hat)

Klar wie Klosbrühe!

Wenn es denn so ist, der Betrieb nicht mehr abwirft, als die Beiträge zur Alterskasse betragen, dann müsste eigentlich die logische Schlußfolgerung sein, diesen unrentablen Betrieb stillzulegen, bzw. abzustoßen.. Steht doch jedem frei, weiter zu machen oder aufzuhören. Allerdings, wenn mehr verdient ist damit, dann macht sowieso jeder weiter. Also kann er dann auch seine Beiträge bezahlen.
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Marone am 22.11.09, 00:36

Es geht ja nicht darum, dass der Mann zahlt sondern darum, dass Frau bezahlen muß. Oder muß etwa der "normale" Arbeiter auch für seine Frau in die Rentenkasse bezahlen, wenn diese nicht berufstätig ist????
Das ist ja wohl das Problem, Bäuerinnen sind berufstätig.
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: gammi am 22.11.09, 00:51
Das ist ja wohl das Problem, Bäuerinnen sind berufstätig.


....aber die Alterskasse macht keinen Unterschied, ob die Frau mitarbeitet oder nicht.................

...es reicht schlicht und einfach, wenn man verheiratet ist,
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Marone am 22.11.09, 13:34
Ja, Toni, richtig, es wäre einfacher, den Betrieb stillzulegen.
Haben wir ja auch vor, wie ich bereits schrieb. Nur kann man das auch nicht von jetzt auf gleich und es kommen erhebliche Kosten auf uns zu (Steuer), außerdem würde mein SV dran kaputtgehen, denn der Hof ist sein Leben, quasi seine Daseinsberechtigung. Deshalb wollen wir noch weitermachen, so lange er noch "kann" und erst dann endgültig aufgeben, ab sofort aber reduzieren, Pachtflächen abgeben, Äcker einsäen, Flächen stilllegen und den Viehbestand verkleinern.
@ Danny,

der Hof ist sein Leben,........tja, ist wohl bei vielen "Alten" so und bin da voll deiner Meinung, solange es irgend geht, sollte man diese Einstellung der Alten respektieren und alles versuchen, ihnen ihr Lebenswerk zu erhalten. Heißt für mich also, auf alle Fälle kostendeckend. Wenn ein Betrieb aber längere Zeit keinen Gewinn mehr abwirft, vielleicht sogar im Gegenteil, das durch fremdarbeit verdiente Geld in die Landwirtschaft gesteckt werden muss, nur damit es noch rund geht, dann wird auch ein älterer Landwirt wie dein SV, sicherlich einsehen, dass zuerst das Familieneinkommen im Vordergrund stehen muss und es keinen Sinn macht, es durch Stützabgaben für einen unrentablen Landwirtschaftsbetrieb zu schmälern. Es sei denn, man kann es sich leisten und man will den Betrieb einfach für seine Nachkommen erhalten. Dann allerdings sind wir wieder soweit, .....man kann versuchen, eine Befreiung von der Alterskasse zu erlangen, wenn die Voraussetzungen stimmen, dann wird man auch befreit, ob kurzzeitig oder für immer bleibt dahingestellt, wenn aber nicht, dann hat man einfach keine andere Wahl, als zu akzeptieren und Beiträge zu zahlen oder den Betrieb stillzulegen.
Ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist auch Steuerpflichtig, also da ergiebt sich nicht wirklich viel Sinn dahinter, vorallem auch deswegen, weil ja dein landwirtschaftliches Einkommen ja auch in der Jahreseinkommenssteuererklärung mit einbezogen wird. Würd einfach mal einen Steuerberater zu Rate ziehen, einfach mal durchrechnen lassen, was wenn du eine Arbeit annehmen würdest....was ist günstiger?
Denke mal, man kann hier bei diesem Thema nicht wirklich einen Tipp geben, denn kein Betrieb, keine Voraussetzungen sind meist gleich. Kommt auf den einzelnen Fall an.
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: landleben am 22.11.09, 18:22
Hallo!

Seit ein paar Jahren arbeite ich auch aus den Gründen auf Steuerkarte. Es reichen dann 401 € im Monat aus. Vorher habe ich so gearbeitet und davor bekam ich Ehegattengehalt.

Wer ganz gut ist, hat einen Mann geheiratet, der ca. 10 Jahre älter ist. (lach, eine Art Empfehlung vom BAFF-Kurs. Tja, da habe ich wenigstens etwas richtig gemacht. Das mit dem älteren Ehemann.)
 Dann kann Frau mit in Rente gehen, wenn Mann in Rente geht. Sprich 10 Jahre Alterskasse gespart. Der Alterskassenrentenbetrag ist zwar etwas geringer, aber wenn man noch die sonst zuzahlenden Alterskassenbeiträge dazu rechnet, sieht es schon wieder ganz anders aus.

lg

landleben
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: schnute am 23.11.09, 09:41
....aber die Alterskasse macht keinen Unterschied, ob die Frau mitarbeitet oder nicht.................

...es reicht schlicht und einfach, wenn man verheiratet ist,

Leider ist es genau so, für mich müssen wir diese Beiträge auch zahlen. Mein Mann zahlt nicht dort ein, weil der Hof im Nebenerwerb läuft und er eben anders rentenversichert ist.

Diese 217 € könnten auf privat rentenversicherter Ebene ganz schön was einbringen. Bei einer späteren Auszahlung durch die Alterskasse mach ich mir wenig Hoffnung.

Grüsse
schnute
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: fanni am 23.11.09, 11:42
Also bei Nebenerwerbsbauern find ich auch, dass es eine Wahlfreiheit geben sollte seitens der Ehefrau..............beim Haupterwerb seh ich das nicht so.
Übrigens wundere ich mich immer, die Landfrauenverbände haben das genauso propagiert so vor 15 Jahren und als großen großen Sieg gefeiert............ ???

Ich will jetzt das System LKK nicht verteidigen  (das ist eben die Kehrseite der Medaille, wenn vom Strukuturwandel die Rede ist....es gibtz einfach auch immer weniger Einzahler)...........wir zahlen auch beide ein, obwohl kleiner Hof und Nebenerwerb (ich bin leider nur auf 400€ angestellt, sonst wäre das Problem ja schon gelöst).......aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber ich kenn ganz viele die jammern, dass sie k e i n e n Betriebshelfer oder Helferin bekommen, wenn..............sag ich dann immer, ihr zahlt ja auch nix ein............dan spart die gesparten Beiträge halt an und nehmt die her im Falle des Falles 8) ::)
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Steinbock am 27.04.14, 07:46
Hallo Doris,
ich habe kein "Schlupfloch" gefunden, somit zahlt Göga die LAK-Beiträge für mich ein ;).
Irgendwie finde ich schon, dass diese "Zwangsversicherung" auch sein Gutes hat, so sehr man
sie auch kritisieren kann.

In Deinem Falle würde ich, wenn's familiär irgendwie geht, wieder an Deine alte Arbeitsstätte
zurückkehren. Viele haben diese Möglichkeit nicht, nach 11 Jahren noch den alten Arbeitsplatz
"offen" zu haben.

Elisabeth
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Nelly am 27.04.14, 08:33
Ich habe mich Anfang des Jahres arbeitslos gemeldet. Mit ALG1 bin ich jetzt ein Jahr befreit. Würde sooooooo gerne wieder arbeiten gehen, finde aber nix.

Nell
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Milli am 27.04.14, 09:18

Nelly komm zu uns,hier gibts Arbeit genug. ;)

Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Smart am 27.04.14, 09:51
Was sagt dein Arbeitgeber? Sind 10 h-Wochen überhaupt möglich? (ich mein bei uns - auch Staat - gibts nur halbe oder ganze Stellen, da der Arbeitgeber die anderen Anteile wieder unter den Kollegen und Kolleginnen "verschachern" will und muss, d.h. entsprechende Vertretungen auf die anderen Stellenanteile).
Warum vier Vormittage? Wäre es nicht möglich ein bis zwei ganze Tage zu arbeiten, grad in Anbetracht der Fahrtzeit? Und für diese Tage ggf. auch externe Betreuung zu organisieren? Oder vielleicht kann die Oma einen Tag die Woche doch auf die KInder achtgeben?

Hast du in deinem Beruf Kundenkontakt oder arbeitest du z.B. beim Finanzamt (sensible Unterlagen)? Wenn nicht, ggf. gibt es die Möglichtkeit, dass du Telearbeit machst?



Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Paula73 am 27.04.14, 17:07
Nach diesem Schlupfloch haben sicher schon viele gesucht und sollte es sie gegeben haben sind sie inzwischen sicher auch gestopft. Vielleicht solltest du erst einmal mit deinem Chef eine Aussprache suchen und sehen was tatsächlich von dir erwartet wird  , wenn du eh vor hast in einigen Jaheren in den Beruf zurück zu gehen.

Ich und mein Partner sind nicht verheiratet, jeder ist in den eigenen LW Betrieb eingebunden - in regelmässigen Abständen bekomme ich Briefe von der Versicherung ob ich nicht doch inzwischen verheiratet wäre und mein Mann zahlungspflichtig. Da werden sie wohl warten müssen .....
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Tina am 27.04.14, 17:32
Moin Doris,
wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du 11 Jahre raus aus dem Beruf und willst noch fünf Jahre dranhängen ???
Ich stell mir das schwierig vor, denn auch bei Vater Staat geht die Entwicklung weiter.
Du weißt aber auch um die Vorteile der Alterskasse?
Dorfhelferinneneinsatz ist möglich, eigenen Rente (wenn auch nicht viel - aber das ist ein anderes Thema), Rehakuren.
Ich finde das auch richtig, das Ehefrauen selber einzahlen müssen und damit wenigsten etwas für die eigene Altersvorsorge getan wird.
In vielen Familien/Betrieben wird das eben nicht gemacht.
Ich würde mich da mal beraten lassen, auch inwieweit vorherige Tätigkeiten angerechnet werden.
LG
tina
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Erika am 27.04.14, 17:35
Wer regelmäßig monatlich über 400 Euro verdient, kann sich auf Antrag von der Alterskasse befreien lassen. Es genügt also schon ein sogenannter Minijob.

Ob dieser Minijob auch im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb sein kann, das weiss ich leider nicht. Zusätzlich zum Lohn aus dem Minijob fallen natürlich monatlich die Zahlungen an die Bundesknappschaft an.
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: gammi am 27.04.14, 17:53
...die Familienversicherung in der Krankenkasse fällt dann aber auch wieder weg.

Die Absicherung ist wichtig. Aber bei der Alterskasse ist in meinem Augen für die Frauen das Hauptproblem, dass wenn sie wieder arbeiten gehen sie zu wenig Pflichtbeiträge bezahlt haben und deshalb - was Doris ja auch so meint - für die Zeit nix bekommen und somit umsonst eingezahlt haben. Eine Verrechnung mit anderen Rentenansprüchen gibt es eben nicht. Das sehe ich als das größte Problem.
Das war auch der Grund warum ich damals als die Bäuerinnenrente eingeführt wurde, mich habe durch eine private Versicherung befreien lassen. Weiß nicht ob es eventuell in der Richtung noch ein Schlupfloch gibt?

Die eigene Absicherung ist sicher eine gute Idee gewesen. Freiwillig hätte es vermutlich wirklich niemand gemacht.
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Milli am 27.04.14, 17:57

gammi,die Familienversicherung bleibt,die Kinder sind über den Vater weiterhin bei der LKK versichert,die Mutter unabhängig davon,mit eigenem Verdienst bei einer anderen KK.

Selbst privat versichern ging meines Wissens nach nur eine begrenzte Zeit.



Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: gammi am 28.04.14, 10:08
Braucht man nicht 15 Jahre um überhaupt etwas zu bekommen?
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Steinbock am 28.04.14, 11:10
@ Doris

Gibt es bei Euch an der Grundschule keine Mittagsbetreuung?
(Gibt's bei uns schon jahrelang und wir wohnen hier ziemlich weg vom "Schuss")
Kostet hier nur ganz wenig. Dann würden Deine Kinder evtl. zusammen um 13.00 Uhr
von der Schule heimkommen.

Ich glaube, eine längere Berufspause wie 11 Jahre würde ich nicht
wagen, um den Wissensfortschritt nicht ganz zu verpassen.
(Sage ich mal so, ohne Dich und Deinen Beruf zu kennen)

Elisabeth
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: gina67 am 28.04.14, 12:06
Braucht man nicht 15 Jahre um überhaupt etwas zu bekommen?

...ja die braucht man, aber Einzahlungen in andere Rentenversicherungen werden angerechnet-
Hier ist das ganz gut beschrieben:
http://www.svlfg.de/40-leistung/leis02_ak/leis0202_ak_rente/leis020203_ak_ar_mifa/leis02020301_ar_mifa_wz/index.html

Ausserdem kann man einen Beitragszuschuss beantragen.
siehe hier:
https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb04/vmb0402/index.html

@Tina
deinen Beitrag unterschreib ich voll und ganz.

LG Gina
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: mogli am 28.04.14, 13:19
Da muss ich wiedersprechen! 5 Jahre ist die Mindestbeitragszeit. Ist bei mir so. Ich habe noch einige Monate nachbezahlt, weil ich die Anwartschaft nicht ganz erfüllt habe. Große Sprünge kann ich damit nicht machen- aber immerhin. Allerdings bekommt man auch bei Arbeitsunfähigkeit die Rente nicht früher.
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Tina am 28.04.14, 14:16
Hallo Doris,
wenn Du nicht in die Alterskasse einzahlen willst, musst Du ja irgendwie anders vorsorgen, die Pension steigt ja nicht, wenn Du nicht arbeitest, oder?

@alle: ich möchte doch mal eine Lanze für die Alterskasse brechen: Es ist keine Rente wie in der gesetzl. Rentenversicherung, sondern nur eine Teilabsicherung.
Und die Landfrauen haben darum gekämpft, das die Frauen da auch selber abgesichert sind! Es soll Familien geben, wo die Frauen kurzgehalten werden.
Und im übrigen stehen ja da auch noch andere Leistungen zu Buche.
LG
Tina
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Nelly am 28.04.14, 17:49
Habe bisher immer nur wenige Monate am Stück eingezahlt. WEnn´s hochkommt zusammengenommen vielleicht 1,5 Jahre. Ich sehe dieses Geld auch nie wieder. Gerne würde ich wieder arbeiten gehen und es fuchst mich so, dass es nicht klappt (und ja ich möchte in NRW bleiben, am besten 50-100 km um meinen Wohnort).

Nell
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: muliane am 28.04.14, 18:16
Hallo Nelly,

was sind denn Ersatzschulen?
Da sind in NRW 23 Stellen für Realschullehrer ausgeschrieben?
LG
 
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: martina am 28.04.14, 19:19
Ich mache es andersherum, ich zahle Alterskasse und habe beide Minijobs freiwillig auf Rentenversicherungsbasis. Sprich: für meine Arbeitgeber bleibt alles gleich, aber ich bekomme halt meinen eigenen Anteil für die RV abgezogen und baue somit meine Anwartschaft aus.

Vollzeit rentenversichert werde ich sicher so schnell nicht wieder arbeiten können, aber die Minijobs laufen nebenher, warum soll ich mir die nicht anrechnen lassen?
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: LunaR am 28.04.14, 19:40
Hallo,

ich weiß ja nicht, wie es bei der Alterskasse mit der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit geregelt ist, erlebe aber immer wieder bei Frauen, dass sie lieber auf 450 €-Basis arbeiten, um keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlen zu müssen, weil sich die Rente nicht lohnen würde. Da vermisse ich den Blick auf die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Diesen Part habe ich schon immer für sehr wichtig erachtet (vielleicht, weil es bei meinem früheren Beruf oft Thema war). Bin dann ja auch genau in diese Situation gekommen und froh gewesen, das Anrecht auf eine Reha und auch die vorgezogene Rente zu haben. Tendiere darum auch zu Martinas Sicht und würde dazu sagen, das ist es mir wert.

Als Gegenstück haben wir einen Fall in der Verwandtschaft einer  seit ca. 20 Jahren mitarbeitenden Ehefrau (nicht LW). Keine Gehaltszahlung um die Sozialkosten etc. zu sparen. Beide sind privat Kranken versichert. Nun kommt beim Ehemann langsam die Panik auf. Es ist ja nur eine Rente zu erwarten und die Beiträge für 2 private Krankenversicherungen zu entrichten.

Den Wert einer eigenen Rente oder auch den Anspruch auf EU-Rente weiß man oft im vorgerückterem Alter mehr zu schätzen.

LG
Luna
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Nelly am 28.04.14, 21:15
ERsatzschulen sind bspw. Montessorischulen, Waldorfschulen oder Schulen in privater Trägerschaft.
Habe eben auch geguckt. Die meisten sind viiiiiiiiiiiiel zu weit weg, da könnte ich nicht fahren und meine Fächerkombi war generell 2x dabei.....

Habe schon Montessori und Waldorf hinter mir. Da wäre ich unglücklich. Das sind für mich fremde Planeten. Bald kommen aber die Ausschreibungen fürs nächste Schuljahr.......

Nell
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Nelly am 09.05.14, 11:06
Hallo,
ich bin jetzt kranken-wie rentenversicherungstechnisch über das Arbeitsamt versichert, die sind jetzt quasi mein Arbeitgeber und zahlen ein. Momentan gibt es wieder feste Stellen im Schulwesen und ich baue gerade fleißig an den Anschreiben. In 4 Wochen weiß ich mehr und bin dann vielleicht schon auf dem Weg zur Beamtin.....

nell
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Tina am 09.05.14, 12:33
@Nelly:
für die Rentenversicherung muss man meines Wissens fünf Jahre nachweisen, um Rente zu bekommen. Das dürfte doch bei Dir schon wegen der Kinder kein Problem sein.
LG
Tina
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Nelly am 09.05.14, 12:56
Ich arbeite fast durchgängig seit 2007 + Kinderzeit.....passt sicher!!!

Nell
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: gammi am 09.05.14, 14:14
Habe bisher immer nur wenige Monate am Stück eingezahlt. WEnn´s hochkommt zusammengenommen vielleicht 1,5 Jahre. Ich sehe dieses Geld auch nie wieder.

Das war der Grund meiner Frage.............................................
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Nelly am 09.05.14, 20:14
Ahhh, anderrum also. Stehe heute eh ein bischen auf dem Schlauch!!!!!

Nell
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Entlein am 04.01.15, 08:01
Hallo Doris,
Deine Sorgen kann ich Dir nehmen: Du bekommst neben der Pension eine Rente ausgezahlt, solange sie nicht die von Dir theoretisch erreichbare Höchstpension (volle Pension bei vollen Dienstjahren) übersteigt. Erst dann wird angerechnet. Rechtsgrundlage wird unverzüglich nachgereicht...
Was bist Du denn für eine Beamtin und in welchem Land? Gern auch per PM.
LG,
das Entlein
Titel: Re: Wiedereinsteig in den Beruf wg. Alterskassenpflicht!?
Beitrag von: Entlein am 04.01.15, 08:34
Guckst Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html (http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html).
Ein praktisches Beispiel habe ich auch: mein Mann  ;D .
LG,
das Entlein