Bäuerinnentreff

Direktvermarktung => Direktvermarktung => Lebensmittelrecht, Steuer und Auflagen => Thema gestartet von: Luxia am 25.01.17, 19:35

Titel: Direktvermarktung lieber gewerblich?
Beitrag von: Luxia am 25.01.17, 19:35
Hallo,

Da wir den Kopf momentan voller Ideen haben, was wir neben dem Milchautomaten noch anbieten könnten, machen wir uns auch Gedanken, ob es sinnvoll wäre die Direktvermarktung in einem separaten Betrieb laufen zu lassen, damit man nicht Gefahr läuft gewerblich zu werden. Aber ich scheue die Mühen, der zweiten Buchführung und das ewige Hin- und Hergeschiebe zwischen den Betrieben. Andererseits sehe ich auch Nachteile, den landwirtschaftlichen Betrieb als Gewerbe zu führen, obwohl man dann mehr Handlungsfreiheit in der Direktvermarktung hat.

Wie macht ihr das, wenn ihr Fleischpakete verkauft, das ist ja schon Verarbeitungsstufe und somit wird man gewerblich. Oder spielt da auch noch die Obergrenze von 51.000 €

Ich würd mich freuen, wenn einige der hier vertretenen Direktvermarkterinnen schreiben würde, wie sie das geregelt haben.
Titel: Re: Direktvermarktung lieber gewerblich?
Beitrag von: Ingrid2 am 26.01.17, 08:12
Luxia,
der Verkauf von Fleischpaketen ist meines Wissens keine gewerbliche Tätigkeit, ihr bleibt da doch in der ersten Verarbeitungsstufe, also Landwirtschaft. Erst die Weiterverarbeitung zu Wurst ist doch die zweite Verarbeitungsstufe und die ist gewerblich. Wir hatten anfangs zwei Betriebe, die Landwirtschaft gehörte meinem Mann, die Metzgerei gehörte mir. Das war wirklich sehr umständlich. Ich habe die Schweine vom landwirtschaftlichen Betrieb gekauft und auch Pacht bezahlt. Das musste dann auch mit Geldströmen belegt werden. Dazu kamen zwei komplette Buchführungen und natürlich auch die Abschlüsse. Das ist natürlich einerseits sehr aufwendig und auch teuer. Damals hat der landwirtschaftliche Teil überwogen und deshalb war es so sinnvoll.
Mittlerweile ist der gewerbliche Teil deutlich größer und unser gesamter Betrieb ist steuerlich ein Gewerbebetrieb. Alles läuft auf meinen Mann.
Ich denke, solche Dinge sollten mit einem Steuerberater besprochen werden.
Titel: Re: Direktvermarktung lieber gewerblich?
Beitrag von: Luxia am 26.01.17, 09:58
Hallo Ingrid,

Erst einmal danke für deine Antwort.

Soweit mir bekannt ist, ist Zerlegung schon weitere Verarbeitungsstufe und somit Gewerbe.

Welche Auswirkungen hat es für den landwirtschaftlichen Betrieb, dass ihr nun komplett Gewerbebetrieb seid? Wie sieht es mit Agrarförderung, Baurecht, Kfz-Steuer, u.ä. aus?

Der Steuerberater hatte uns den Gedanken gewerblich zu werden mit auf den Weg gegeben, aber ich informiere mich immer gerne noch selbst dazu, bevor ich mit ihm konkret darüber spreche.
Titel: Re: Direktvermarktung lieber gewerblich?
Beitrag von: samy am 26.01.17, 10:12
Also Fleischpakete verkaufen ist noch nicht gewerblich. Selbst Joghurt und ähnliches herstellen ist noch erste Verarbeitungsstufe.
Fördermittel gibt es für sowas nur aus dem Landwirtschaftstopf.
Gewerbliche Betriebe müssen Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen. Die Pauschalierung der Umsatzsteuer fällt weg.
Die günstige landw. Sozialversicherung gilt dann auch nicht mehr für euch.
Was davon genau für euch gut und was schlecht ist kann euch nur der Steuerberater sagen der die Betriebskennzahlen kennt.
Sofern ihr es auf zwei Betriebe aufteilt, solltet ihr Rechnungen schreiben. Das ist eine saubere Abgrenzung mit der auch das FA gut leben kann.
Titel: Re: Direktvermarktung lieber gewerblich?
Beitrag von: amazone am 26.01.17, 10:39
Ich habe ja mal für ein größeres Familienunternehmen gearbeitet.
Die haben für jeden Betrieb und jeden Betriebszweig eine eigenständige GmbH gegründet.
Es wurde vieles intern verrechnet, berechnet usw.
Vorteil: Gewinne konnten verteilt werden=weniger Steuern.  :P
Wichtig ist bei allen internen Verträgen/Rechnungen/Geschäftsbeziehungen:
alles muß so ausgestellt, unterschrieben, vertraglich geregelt sein, als würde man mit fremden Dritten diese Geschäfte tätigen.
Ist alles legal.

Bevor ich Gefahr laufe Gewerbesteuern zu zahlen, würde ich das Geschäft eigenständig laufen lassen.
Titel: Re: Direktvermarktung lieber gewerblich?
Beitrag von: Ingrid2 am 26.01.17, 11:04
Schlachtung, Zerlegung und auch schneiden "auf Wunsch des Kunden" fällt noch unter die Verarbeitungsstufe 1 und ist der Landwirtschaft zuzuordnen. Wenn in der Verarbeitungsstufe 2 gearbeitet wird, dann ist das gewerblich. Damit einher geht auch die Eintragung in die Handwerksrolle mit einem Meister als Betriebsleiter. Und dann müssen natürlich auch dahin Beiträge gezahlt werden.
Wenn der Gesamtbetrieb gewerblich ist, dann richtet sich die Beitragshöhe nicht nach den Einkünften aus der Schlachterei/Metzgerei sondern nach dem gesamt ausgewiesenen Gewinn aus dem kompletten Gewerbebetrieb. Andererseits bleibt ihr trotzdem Mitglied in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, ihr habt ja noch Flächen. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung nimmt nun den kompletten Gewinn als Gewinn aus der Landwirtschaft, z.B. für die Beiträge für die Alterskasse. Befreien lassen kann man sich, wenn der gewerbliche Gewinn über EUR 4800 liegt und im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Eine getrennte Buchführung wird nicht anerkannt. Andererseits kann sich auch der Ehegatte nur befreien lassen, wenn er ein anderes sozialversicherungspflichtiges Einkommen nachweist (deshalb bin ich jetzt bei meinem Mann beschäftigt). Ach ja, mein Mann ist weiterhin Mitglied der landwirtschaftlichen Krankenkasse.

Zu zahlen ist die Gewerbesteuer (da gibt es einen Freibetrag), diese wird dann mit der Einkommenssteuer verrechnet.

Wir haben uns für die Gewerblichkeit entschieden, weil die Landwirtschaft deutlich weniger als der gewerbliche Betrieb ist. Wir haben in den letzten Jahren viel Pachtfläche verloren und Partyservice und Metzgerei deutlich ausgebaut. Für uns macht das Sinn. Aber es muss wirklich sehr genau überlegt werden, wie der Betrieb aufgestellt ist. Wenn die Landwirtschaft überwiegt, dann würde ich das auch so lassen. Und dann einfach ein Gewerbe für die Metzgerei.

Agrarförderung ist durch die Gewerblichkeit nicht tangiert. Allerdings das Baurecht. Die landwirtschaftliche Privilegierung fällt weg. Ob das wichtig ist oder nicht, das kommt auf die Gegebenheiten an.