Autor Thema: Lebensmittelrecht Essig  (Gelesen 6433 mal)

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Offline PhloxTopic starter

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Lebensmittelrecht Essig
« am: 22.05.06, 18:22 »
Hallo miteinander.

Da ich selbst Kräuteressig herstelle und ab und zu verkaufe und auch einige Anfragen von anderen Bäuerinnen in letzter Zeit bekomme will ich hier mal nachfragen.

- Welche Bestimmungen hinsichtlich Etikettierung und Herstellung gibt es?

- Oder vielleicht kann mir auch jemand die Quellen nennen, wo ich die Bestimmungen herbekomme.

Mit Freude

Phlox

Offline Romy

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Re: Lebensmittelrecht Essig
« Antwort #1 am: 22.05.06, 21:12 »
Hier in der Schweiz bekommt man dies alles über den Lebensmittelinspektor, oder über Bio-Suisse wenn es ums Label geht.
Ich denke in Deutschland wird es auch so sein.

Gruss Romy
en hübsche tag
Romy

Wenn du nur zwei Möglichkeiten hast, wähle die dritte

Offline jägerin

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Re: Lebensmittelrecht Essig
« Antwort #2 am: 23.05.06, 22:16 »
Hallo Rita,
 zu der speziellen frage bin ich z.z. auch überfragt...nicht aber google , wenn man die richtigen fragen stellt 8)

Die Vermarktung und Kennzeichnung von fertigem Essig

Guter Essig ist recht einfach zu vermarkten. Allerdings sind unbedingt die regionalen gesetzlichen Bestimmungen und die Deklaration zu beachten. Üblicherweise müssen in Europa folgende Informationen auf dem Etikett zu finden sein.

· Sachbezeichnung
· Essigart
· Säuregehalt
· Name des Herstellers
· Adresse
· Chargen- oder Losnummer
· Nettofüllmenge



 Allgemeines zur Kennzeichnung findest z. B. immer hier ( Unter  " Infos Direktvermarktung"  , dort "Recht")
http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1035148/index.html

Und zu Essig  speziell vielleicht in dem Buch ( normal sind in denen von dem verlag alle Infos drin)
http://www.stocker-verlag.com/Buchshop/Detail/249/Essig-selbst-gemacht.html


oder ...hm , da gibts noch das:
http://shop.ulmer.de/h9pd3GIR3EZJ1G1x0JIB6GIExAn2qA0NEEop2DJd3GIR3EZJ1G2l7IpF37ZBIFEJ7II2xHDH2aHIZ2DH2tBXU+.HTML?UID=C0C241940311AA03DF38CEE9F576E68C3C1FBEF1376DA91D

oder du musst wirklich die herren der Lebensmittelaufsicht "wecken"  ;)

 das mit dem säuregehalt, hm wird irgendwie, wie alkoholgehalt messbar sein?
http://www.untersuchungsaemter-bw.de/seiten/lm_essig.html

« Letzte Änderung: 23.05.06, 22:35 von jägerin »
Es grüßt Euch Gerda!

Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.  (Mahatma Gandhi)

Offline PhloxTopic starter

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Re: Lebensmittelrecht Essig
« Antwort #3 am: 26.05.06, 21:35 »
Danke Gerda

bringst mich ein Stück weiter.

Schlafende H. will ich natürlich nicht wecken. Werden aber mal auf dem Amt nachfragen.
Heute wollte jemand unbedingt meinen eigenen Apfelessig haben. Und schon wieder klingeln bei mir die Vermarktungsohren, da steht doch ein ganzes 120 L Fass im Keller und der wird uns die nächsten 100 Jahre reichen, warum nicht abfüllen und verkaufen?

Mit Freude

Phlox