Familie und Co. > Berufsfindung, Ausbildung, Berufsschule und Studium
DEULA - wer trägt die Kosten
annelie:
--- Zitat von: Beate Mahr am 06.10.14, 21:11 ---
@ Annelie
Suse hat heute auch so was erzählt ... sie müßte die 4 Kurs vom BGJ nachholen ...
keine Ahnung ...
--- Ende Zitat ---
Nur wer alle Kurse nachweisen kann, wird zur Abschlußprüfung zugelassen, ist ja irgendwie logisch. Das ist ein großer Vorteil vom BGJ, dass die Auszubildenen da schon einen Teil der Kurse machen können ohne das sie im Ausbildungsbetrieb ausfallen.
Noch was zum Jonglieren mit den Terminen, bei uns hat sich etliches überschnitten (Berufschultag/Kurse) und wir mußten dann selber Ersatz dafür finden. Suse ist ja selber mobil, aber unser Junior hatte damals noch keinen Führerschein... aber er wollte unbedingt auf den Lehrbetrieb und sein Lehrherr hat ihn nur genommen, wenn er nicht am regulären Berufsschulort zur Schule geht, da er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nie pünktlich angekommen wäre und selber konnte er ja nicht Auto fahren.
Beate Mahr:
Hallo
ich hab mein Problem dem Referat Bildung des HBV geschildert ...
man hat sich die Finger wund telefoniert ...
So war das Problem mit der Kostenübernahme nicht *bekannt*
und kurzfristig könnte man da nicht ändern ...
Aber ... das Thema geht in den Fachausschuss für Bildung ...
ich darf dort erklären um was es geht ...
Dafür wird es jetzt noch interessanter ...
Suse hat einen Schulkollegen der in BW lernt ... in Hessen zur Berufsschule geht ...
zur DEULA fährt ... und ihm würde Hessen den Kurs bezahlen
Ich glaub ich spinne ...
Jetzt stellt sich mir die Frage => wo ist sein Lehrvertrag eingetragen ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ???
weil dann könnte Suse ihren auch in Hessen eintragen lassen und schon wäre das Problem gelöst
Da werde ich mich am Montag drum kümmern ...
Gruß
Beate
Petra2:
Hallo Beate,
ich denke so einfach wird es nicht sein.
Im Ausbildungsvertrag ist ein Passus, dass du mit Abschluss gleichzeitig auch die
Eintragung ins Berufsausbildungsverzeichnis beantragst.
(Steht irgendwo im Kleingedruckten)
Zuständige Behörde ist dann die Landwirtschaftkammer in der der Ausbildungsbetrieb seine Betriebsstätte hat.
Damit ist deine Tochter in Bayern im Verzeichnis gelandet und unterliegt der dortigen Länderordnung.
Leider weiß ich nicht, wenn man in den folgenden Lehrjahren einen Länderwechsel vornimmt, ob dann eine Umtragung erfolgt??
LG
Petra2
Beate Mahr:
Hallo Petra
ähm ... Felix war in 3 Bundesländern ...
er hat u.a. sein 1. Lehrjahr (betrieblich) in Bayern gemacht
ging dort in die 2. Klasse (schulisch) das 2. Lehrjahr in SH - das 3. in Hessen
Seine Lehrverträge müßten also im jeweiligen Bundesland eingetragen gewesen sein.
Lösung für Suse: zum 14. 10 kündigen - zum 15. 10 neu beginnen
den Lehrvertrag aber in Hessen eintragen lassen
Im Anschreiben der DEULA steht *in Hessen eingetragen*
da steht nichts von *Betriebssitz in Hessen*
Sie möchte ihr 3. Jahr in Hessen machen, an der Schule in Dieburg auch die Prüfung
Wie gesagt - das kläre ich am Montag ab ...
Wenn das gehen würde ::) ::) ::) ::) ::)... dann wäre das Verasche hoch 3 ...
Gruß
Beate
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