Jeder Schweinehalter in Deutschland und der EU
muss geeignetes Beschäftigungsmaterial einsetzen.
Das ist genau geregelt in der Schweinehaltungs-Verordung.
Für alle Arten von Schweinehaltung ist dies erforderlich, d.h. nicht nur in der Mast sondern auch in jeglichem Stadium in der Sauenhaltung.
Ständiger Zugang zu ausreichend Material ist gefordert.
Das Material muss jeweils geeignet sein, d.h. untersuchbar, verformbar, beweglich, hygienisch usw.
Die kann z.B. sein: Stroh, Torf, Holz, Sägemehl, Kompost, Hanfseile...
Aber auch Hartgummibälle, Plastikringe und andere Kunststoffgebilde, die beweglich angebracht sind an Ketten, sind meist geeignet.
Die Gesundheit der Tiere darf hiervon nicht gefährdet sein.
Margret
PS:
wir haben viele verschiedenen Materialien im Einsatz, je nachdem, was dort jeweils passt: Stroh, Holz, Seile, Bälle, Plastikringe,...
Interessanterweise werden manche der im Fachhandel erhältlichen Spielzeuge dann ggf. bei Cross compliance-Kontrollen bemängelt, z.B. wegen zu geringer Verformbarkeit