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Aushilfskraft anstellen
Mathilde:
--- Zitat von: Pferdefrau am 29.05.15, 07:39 ---Wenn er krank geschrieben ist steht euch dann kein Betriebshelfer zu?
--- Ende Zitat ---
zustehen ja aber bekommen tust keinen. >:( >:( >:( >:(
Weniger Beitrag und ehrlich sein - das wär´s
LG Mathilde
die seit 4 wochen im Dreieck springt und überall Vollmachten vorlegt aber Betriebshelfer gibt es keinen
Luxia:
Hallo,
Ein Jugendlicher aus dem Ort möchte sein Taschengeld aufbessern und bei uns arbeiten. Arbeit hätten wir für ihn, aber wie und wieviel sollen wir bezahlen? Muss ich ihn anmelden? Wir stellen uns das eher so vor, dass er bei Bedarf zum Helfen kommt, am Wochenende und in den Ferien.
samy:
Ist er über 18 muß du ihm Mindestlohn zahlen. Sonst kommt es wohl auch darauf an was er bei euch so macht.
Wir zahlen für unsere Aushilffahrer ( U18; meine Kids ;D) Mindestlohn. Ich denke bei euch in der Gegend ist er mit 5,00 € für Zuarbeiten recht gut bezahlt.
Kannst ihm ja bei besonders guter Arbeit so was zustecken. 8) ;)
Anmelden solltest du ihn. Sollte er sich mal verletzen gibt es keinen Ärger.
Stelle ihn doch als kurzfristig beschäftigt ein. Dann kann er über das Jahr verteilt nach Bedarf arbeiten kommen.
Beschreibung dazu u.a. hier http://www.hkk.de/forum/firmenservice/newsletterhkknews/newsletter_archiv/oktober_2015/kurzfristige_beschftigung_zum_jahreswechsel_20152016/
Luxia:
Nach einigen Stunden Wiesenschleppen und Walzen hat der jugendliche Fahrer gemeint, für diese langweile Arbeit müsste er mehr als 5 € die Stunde bekommen. :o
LuckyLucy:
--- Zitat von: Luxia am 15.04.16, 20:32 ---Nach einigen Stunden Wiesenschleppen und Walzen hat der jugendliche Fahrer gemeint, für diese langweile Arbeit müsste er mehr als 5 € die Stunde bekommen. :o
--- Ende Zitat ---
Ich würde darauf hinweisen, dass er dann bei evtl. späterer anspruchsvollerer Tätigkeit Abschläge hinnehmen muss... Zuschlag für Langeweile - wo gibt's denn so etwas?
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