Hallo GaLa
ich kann dir zu dieser neuen Rechtslage nichts aus eigener Erfahrung sagen.
Unsere SAK sind während ihrer Semesterferien max 2 Monate hier bei uns angestellt und haben noch nie eine Lohnsteuerkarte beantragt.
In der
Monatsschrift vom April 09 ist auf Seite 273 dieses Problem mit der neuen Besteuerung beschrieben.
Dort kannst du ja mal nachlesen.
Darin steht, dass bis 31. Mai 2010 seitens der SAK die Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr 2009 vorliegen muss. Wenn erst danach Anträge auf eine Ersatzbescheinigung mit Freibeträgen eingehen, werden die Freibeträge darauf nicht mehr berücksichtigt.
Darüber hinaus würde nach Auffassung des Finanzamtes die Möglichkeit bestehen, einen geschätzten Einkommensteuerbescheid für die SAK nach Polen zu schicken. Die auf Grund der Schätzung ergebenen evtl. Steuernachzahlungen können dann nach Arbeitsaufnahme hier vom Lohn gepfändet werden.
Klingt nicht gut. Also wirst du wohl einen Weg finden müssen.
Fazit:
Die Einführung der Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer bedeutet für die meisten Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus, neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand, auch in vielen Fällen eine erneute Kostensteigerung, wenn der Lohn pauschaliert werden muss. Zwar besteht die Möglichkeit, die Pauschalsteuer auf die Saisonarbeitskraft abzuwälzen. Diese Möglichkeit scheint aber in der Praxis, vor dem Hintergrund der großen Schwirigkeiten überhaupt Saisonarbeitskräfte zu bekommen, kaum durchführbar.
Zitat aus Wochenblatt 04/2009