Autor Thema: Probleme mit dem Finanzamt wg. Erbauseinandersetzung !!!  (Gelesen 6772 mal)

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Offline LandmamaTopic starter

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Hallo zusammen,

wer weiß Rat ????

wir waren eine Erbengemeischaft von dem Tag an als mein Vater 1884 gestorben war ( wir Kinder waren damals noch klein )
nun haben wir diese aufgelösst und meine Mutter hat die Grundstücke neu verteillt...
meine Brüder haben je einen Acker bekommen, meine Mutter behielt ihr Wohnhaus mit großem Hofraum/Hauswiese und ich bekamm den Stall/Scheuer ( haben wir zum Haus umgebaut) und die kompl. Hofwiese mit gut 5 ha plus großer Hofraum

nun kommt das Finanzamt und beh. meine Mutter hätte damals den Betrieb nicht abgemeldet, dieser lief also auf dem Papier bis wir letztes Jahr beim Notar waren, Fakt ist, meine Mutter hat damals von heut auf morgen alles verkauft (Tiere und Maschinen )

das Finanzamt glaubt das aber nicht !!!, die wollen eine Betriebsauflössung mit allem drum und dran....und das nach sooooo vielen Jahren, die haben überhaupt keinerlei Daten !

als evtl. Beweis dient vielleicht der Krankenkassenwechsel von der landwirtschaftlichen Vers. zur IKK ????

ok, da brauche ich meinen Steuerberater aber nun noch ne Frage :

wenn das obrige Problem geklärt ist, will das FA ja kräftig Steuern für die Grundstücke und Hofraum u.s.w.
wie ist das wenn ich wieder eine Nebenerwerbslandwirtschaft auf mich anmelde ????
so muß ich zwar einiges an Berufsgen. zahlen, kann aber auch nen Grünlandzuschuss/ausgleich ) beantragen

wir verdienen unser Geld hauptsächlich mit unserer Fa und meine Pferdezucht ist sozusagen Hobby

wie habt ihr das gemacht ???



Offline Freya

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Hallo landmama,

scheinbar weiß hier niemand Rat für Dich. Wie ist denn die Geschichte nun ausgegangen ???

(hast Du Dich beim Todesdatum vertippt ??? )
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Benita2

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Hallo landmama,

 der Ausgang dieser Sache würde mich auch sehr interessieren! Wenn es schon 1985 war, dann müßte es ja schon verjährt sein!

Offline LandmamaTopic starter

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Huhu Benita,

beim Staat verjährt nix >:(

nun ja, inzwischen habe ich schon ne Menge an Geld an den Steuerberater bezahlt !, dieser hat unzählige Formulare ausgefüllt ( immer schön brav in 4 facher Ausführung !)
nun warten wir gerade auf eine Antwort vom Finanzamt....aber die Sache ist noch nicht vom Tisch !


ich berichte...

Offline passivM

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Altenteilerleistung_steuerlich absetzbar?
« Antwort #4 am: 14.01.09, 12:23 »
Hallo Ihr Lieben,

ich will nicht extra ein Thema aufmachen, weil meine Frage -denke ich- kurz zu beantworten ist:

Kann man Altenteilerleistungen von der Steuer absetzen?

...auch wenn der Betrieb (noch?) nicht überschrieben ist? ...zum Beispiel wenn der Sohn die Strom- und Wasserrechnungen oder die Gebäudeversicherungen für seine Eltern bezahlt die nicht mehr auf dem Betrieb arbeiten. Anm.: der Sohn ist Landwirt, lebt aber nicht mehr auf dem Hof. Er bewirtschaftet nur noch die (wenigen) Eigentumsflächen und seine Pachtflächen mit Hilfe von Lohnunternehmen.
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern

Offline Cosima

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Re: Altenteilerleistung_steuerlich absetzbar?
« Antwort #5 am: 14.01.09, 17:48 »
... von der Steuer absetzen?

...auch wenn der Betrieb (noch?) nicht überschrieben ist? ...zum Beispiel wenn der Sohn die Strom- und Wasserrechnungen oder die Gebäudeversicherungen für seine Eltern bezahlt die nicht mehr auf dem Betrieb arbeiten.

Anm.: der Sohn ist Landwirt, lebt aber nicht mehr auf dem Hof. Er bewirtschaftet nur noch die (wenigen) Eigentumsflächen und seine Pachtflächen mit Hilfe von Lohnunternehmen.
Dies kann auch als ein 'unentgeltlicher Pachtvertrag' gegen Erstattung der Unkosten (Auflistung s.o.) betrachtet werden. Dann kann er m.E. die Unkosten als Aufwand gegen den Ertrag aufrechen/steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dem FA zumindest eine Ertrag-Aufwand-Berechnung vorgelegt wird.
Persönliche Meinung ohne Gewähr, bitte Steuerberater aufsuchen.
« Letzte Änderung: 14.01.09, 17:51 von Cosima »
Die Welt ist schön,
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und ruhig schlafen.
Cosima

Offline klara

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Anna,
vielleicht als dauernde Lasten.Steuerberater weiss das genauer.Oder Du berätst Dich beim Bauernverband, die auch Buchführung dabei haben.
LG Klara
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Mogli

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Hallo Anna! Meines Wissens kann man diese Lasten geltend machen, aber dem Begünstigten wird es dann angerechnet. Das heisst er muß es eventuell versteuern, wenn er nicht genügend Altersfreibeträge hat, bzw. entsprechende Einnahmen hat. Aber das braucht dich eigentlich nicht kümmern. :-\Unbedingt einen Fachmann fragen! LG Helga

Offline passivM

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Hallo Anna! Meines Wissens kann man diese Lasten geltend machen, aber dem Begünstigten wird es dann angerechnet. Das heisst er muß es eventuell versteuern, wenn er nicht genügend Altersfreibeträge hat, bzw. entsprechende Einnahmen hat. Aber das braucht dich eigentlich nicht kümmern. :-\Unbedingt einen Fachmann fragen! LG Helga

Das hab' ich befürchtet.  >:( Dann wäre da aber wieder das alte Problem, dass SM und mein Mann beim gleichen Steuerberater - ja sogar beim gleichen Mitarbeiter sind.

Ich rede schon lange, dass mein Mann den Steuerberater wechselt. Aber er macht es nicht. Er bleibt bei der LBH, die ja auch mit dem Bauernverband zusammen arbeitet. Dies, obwohl es hier vor Ort einen guten gäbe, der uns auch von anderen Landwirten, daruter auch der "Chef" meines Mannes, empfohlen wurde. Da waren schon ein paar Sachen, die mir bei der LBH nicht gefallen haben, die uns zum Teil sogar Geld gekostet haben. Aber ich kann hier natürlich keine Einzelheiten schreiben. Ich würde schon länger am liebsten die Steuererklärung gar nicht mehr mit unterschreiben. Aber das geht ja nicht. Dann müsste ich dem Finanzamt mitteilen, warum nicht. Aber ich hab' ja keine Argumente. Ist ja alles korrekt. Dass ich uns von der LBH schon oft nicht gut beraten fühlte, genügt nicht zur Unterschriftsverweigerung.

Weiß jemand ein Argument gegen die LBH, das bei meinem Mann ziehen würde? Wohl nicht...
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern