Also noch mal zu Erinnerung. Am 15. ist Abgabeschluß. Rechnet noch mal genau durch, ob es sich nicht doch lohnt, dass man etwas erstattet bekommt für Futterzukäufe.
- es muß ab den 1.8. etwas gekauft worden sein
- Lieferdatum muss auf der Rechnung stehen
- Steuer-Nr. des Verkäufers, sowie Brutto und Netto ; 10,7% MwSt ausgewiesen
- Menge und Bezeichnung des Futters (Heu, Gras, Ballen, ha, kg)
- NETTO ist maßgebend.
- Summe der gesamten Ausgaben für Grundfuttermittel (netto)
- 50% der Nettokosten
- Einbehalt in Höhe von ./. 500,00 €
- ergibt die zuwendungsfähige Summe
- wobei Beträge unter 100 € nicht ausgezahlt werden.
Im Radio wird ja wieder laut getönt, dass die Landwirte bis zu 50.000,00 € Dürrebeihilfe bekommen können. Da geht einem doch die Galle über ...