Hallo Niemandsland,
ja, du musst eine Stichtagsmeldung zum 01.01. eines jeden Jahres machen, auch in Baden-Württemberg!
Die Schweinedatenbank wurde 2003 eingeführt, somit musste man zum 01.01.2004 die erste Stichtagsmeldung machen, die jetzige ist folglich die zweite überhaupt. Meines Wissens nach solltest du die Stichtagsmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag abgeben, also hast du ja noch ein paar Tage Zeit dazu.
Du kannst es auch unter
www.hi-tier.de wie folgt nachlesen:
Informationen zum HI-Tier- SchweinedatenbankMit der Änderung der Viehverkehrsverordnung ist jeder Schweinehalter verpflichtet die Übernahme von Schweinen und den Stichtagsbestand zum 01.01 eines Jahres an die zentrale Datenbank zu melden.
BewegungsmeldungDer übernehmende Betrieb meldet
• die Registriernummer des abgebenden Betriebes (Lieferbetrieb)
• die Anzahl der übernommenen Schweine
• des Datums der Übernahme
Im Fall der Einfuhr aus einem anderen Land (EU-Mitgliedstaat oder Drittland) ist anstelle der Registriernummer des abgebenden Betriebes das Herkunftsland der Schweine anzugeben.
StichtagsmeldungDer Schweinehalter hat zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel sowie Mastschweinen zu melden.
Die Meldung zur Tierseuchenkasse hingegen musst du per Stichtag 03.12. jeden Jahres bis spätestens 10.12. abgeben. Dazu erhältst du jährlich im November einen blau-weissen Meldebogen ("Tierbestandsmeldung zur Beitragsveranlagung") per Post zum Ausfüllen zugesandt, viel einfacher geht’s aber online über
www.tsk-bw.de , am besten ist es, du liest das in der entsprechenden Box nach:
Bäuerinnentreff | Organisation ist alles | Büro, Büro | Thema: Tierseuchenkasse *sorry, hab keine Ahnung, wie ich die Seite hier verlinken kann*Weitere Meldungen gibt’s noch für das Statistische Landesamt, die sind aber (zumindest hier bei uns) unregelmäßig und da bekommst du ’ne Meldekarte zugesandt, die du bei der Gemeinde bzw. Stadt abgeben musst.