Haben schon einige online- Schulungen hinter uns. In diesem Jahr werden ja die Weichen für die GAP 2023 gelegt, also gut aufpassen !
Mal eben schnell ausfüllen ist da nicht ...
Die GAP für 2023 ist noch lang nicht in trockenen Tüchern, wenn auch Cem gerne was anderes erzählt.
Bei Verpflichtender 4 %Stilllegung überlege ich mir ernsthaft aus dem ganzen Sch..... auszusteigen.
Wir hätten zwar ein ertragsschwaches Feldstück das sich zur Stilllegung anbieten würde, muss ich allerdings mit dem Verpächter abklären, ob er einer Verwilderung, nichts anderes ist eine "Selbstbegrünung", zustimmt. Gemäß Pachtvertrag sind die Flächen nach "guter fachlicher Praxis" zu bewirtschaften.
Mit dem 22er Antrag bin ich soweit durch. Bei der Prüfung sind noch 2 Hinweise aufgeblobbt, die ich mit dem Amt abklären soll.