Organisation ist alles > Versicherungen
(Haftpflicht)Versicherung kündigen
LuckyLucy:
Genau, Kündigung stets zum Jahrestag - nagel mich nicht fest, aber im Regelfall kannst Du im laufenden Monat vor dem Jahrestag noch kündigen oder halt im Schadenfall, und zwar auch dann, wenn er reguliert wurde, nicht nur bei Ablehnung der Zahlung.
Darf ich fragen, was Dein Beweggrund ist, den Anbieter zu wechseln?
Ich würde nicht nur auf den Preis achten. Oft genug "bezahlt" man dann im Schadenfall.
klara:
Hallo Steinbock,
jetzt am Jahresende kommen die neuen Beiträge für´s nächste Jahr. Wenn sich eine Versicherung erhöht, hat man vier Wochen Zeit zum Kündigen...aber nagele mich nicht fest.Das weiss ich gerade so aus dem Bauch raus. Wenn der Beitrag zum ersten Januar fällig ist, musst du spätestens zum 30. Nov. kündigen. Kommt danach aber eine Beitragserhöhung,hast du vier Wochen Zeit zum Kündigen.
LG Klara
Erika:
Versicherungen müssen drei Monate vor Ablauf gekündigt werden, das Kündigungsschreiben also früh genug vor dieser Drei-Monats-Frist absenden, damit man sicher sein kann, dass es rechtzeitig ankommt. Das Kündigen per Einschreiben halte ich noch immer für die sicherste Sache, weil man selber einen Beleg von der Post in der Hand hat.
Manchmal wird so ein Ablauftermin verschoben, wenn es zum Beispiel irgendwann zu einer Vertragsänderung gekommen ist. Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn man einfach bei der Versicherung anruft und sich das Ablaufdatum bestätigen lässt... oder es liegt ein aktuelles Schreiben oder eine aktuelle Rechnung mit Ablaufdatum vor.
Bei Schäden hat man meistens ein Kündigungsrecht, da kann man aber ohne Probleme auch bei der Versicherung nachfragen.
Bei den KFZ-Versicherungen gilt als Kündigungstermin der 30.11. eines Jahres. Viele Versicherungen schicken ihre Rechnungen teilweise später raus, manche erst im Dezember. Sollte sich der Beitrag erhöhen, hat man ein Sonderkündigungsrecht.
apis:
Bei wichtigen Schreiben nehme ich immer ein Einschreiben mit Rückschein.
Nur mit dem Rückschein kann man den Posteingang beim Empfänger nachweisen, ansonsten könnte der Brief ja evtl. nicht richtig zugestellt sein.
Der Rückschein ist auch vor Gericht beweiskräftig.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln