Chancengleichheit von Frauen und Männern besteht sicherlich nicht in allen Bereichen gleich.
Bei geistigen Berufen ist sicherlich eine Chancengleichheit vorhanden, wobei bei körperlichen anstrengenden Berufen sicherlich die Frau die schlechteren Karten hat.
Gibt da eine BG Vorschrift, die besagt, dass bei einem Gewicht von mehr als 5 kg eine geeignete Hebevorrichtung vorhanden sein muss, für die Frau, ....da diese Vorschrift aber für Männer nicht greift, den der darf hochheben, soviel er eben mal schafft, kann ich mir nicht vorstellen, dass bei sog. "Männerberufen" eine wirkliche Chancengleichheit besteht.
Gut, dass die BG im Privatleben nichts zu sagen hat, denn sonst müssten wir Männer wohl auch noch einkaufen gehen.
.....denn so ein voller Einkaufskorb hat wohl in den selltensten Fällen weniger als 5 kg.