Mündliche Pachtverträge haben eine Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum 30.09. eines Jahres.
Eine Verkaufsabsicht dem Pächter gegenüber zu erwähnen, ist noch keine Kündigung, die sollte nämlich schriftlich erteilt werden.
Bei uns laufen die Pachtjahre vom 01.10. bis zum 30.09. eines Jahres.
Rechnung: Kündigungsdatum 10.10.2008 beginnt die 2-Jahres-Frist zum 30.09.2009, also darf der Pächter das Land bis zum 30.09.2011 nutzen.
Wenn nichts festgeschrieben oder üblich ist, wird das Kalenderjahr als Pachtjahr gelten. Dann muß m.W. die Kündigung zum 31.12.08 ausgesprochen werden, es gelten wieder die 2 Jahre und somit habt Ihr Nutzungsrecht für Euer Land ab 01.01.2010
Das alles nat. ohne Gewähr.