Tiere auf dem Hof > Rund ums Schwein

Magdeburger Urteil zum Kastenstand

<< < (11/12) > >>

klara:
Hallo Margret,
was bedeutet das für euch?
LG Klara

Margret:
@ klara:

Als nicht Bauwillige haben wir voraussichtlich drei plus zwei Jahre Bestand noch, also maximal fünf Jahre.
Drei Jahre Bedenkzeit, die hat jeder Betrieb. Dann für uns Erklärung, dass man nicht baut und dann gibts Stand heute noch zwei weitere Jahre "Duldung".
Wer bauen will, muss spätestens nach den drei Jahren Bedenkzeit die Umbaupläne fertig haben.

Es ist aber noch eine unklare Passage drin, dass ein Teil der Verordnung bereits in sechs Monaten zwingend gelten würde (bezügl. Beschäftigungsmaterial usw.), das würde eventuell problematisch in den bestehenden Ställen. Kommt auf die Ausgestaltung der Vorschrift an.

Wir gehen aber mal von den fünf Jahren Restlaufzeit aus.

Margret

martina:
Die nächste Frage ist ja dann auch, ob die ganzen Baugenehmigungen auch tatsächlich erteilt werden.

Das ist ja auch ein Punkt, den die Tierschützer nicht wirklich verstehen, denen diese Fristen jetzt wieder zu lange gesetzt sind und die am liebsten ab morgen schon die neuen Verordnungen umgesetzt haben wollen.

gammi:
Und in der Übergangszeit wird ja kräftig mit der Moralkeule um sich gehauen.

Es gibt ja jetzt schon genügend Aufrufe, dass die Bauern jetzt erst REcht Tierquäler sind. Und sich weigern das einzusehen und immer noch weitermachen.

martina:
Wenn die Politik nicht immer geschoben (und getrödelt) hätte, hätte es ja schon viel eher verläßliche Angaben gegeben, so dass man hätte planen können.

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