Organisation ist alles > Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement

Dokumentation von alternativen Heilmethoden

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Samy:
Kann mir jemannd genau sagen, ob ich meine reinen homöopathischen Mittel dokumentien muss?
Wie sieht das mit phytotherapeutischen Mittel aus?
Bachblüten?  Schüzlersalzen? und ,und,und

Gibt es diesbezüglich genauere gesetzliche Regelungen?

samy

Samy:
Danke für die tolle Antwort.
Bin jetzt besser im Bilde.
Was mich noch beschäftigt, ist die Frage nach der Zulassung für Nutztiere.
Ich nutze eigentlich die Globuli von DHU. Die nur aus Zucker und den verdünnten Lösung bestehen. Einen Vermerk zu Zulassung habe ich natürlich nicht gefunden.
Wie macht Ihr das in der Praxis?

Samy

Samy:
Hallo Lena,

danke für die Antwort.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, muß auf den verwendenten Homöopathika vermerkt sein, dass sie für Rinder anwendbar sind.
Sonst muß ich unseren Tierarzt bitten sie frei zu geben?

Wo bekomme ich freigebene Homöo. her?
Die Mittel aus der Apotheke sind glaube nicht extra freigegeben.

Samy

Gelika:
Hi Samy,

recht hast du.
Auf dem homöopathischen Arzneimittel muß vermerkt sein, daß es zur Anwendung bei Tieren (Rind, Schwein) zugelassen ist.

Solche Medikamente gibts z.B. bei der Firma Ziegler oder der DHU.,oder beim TA.
Die Medikamente, die für den Menschen hergestellt wurden, kann der Tierarzt umwidmen. Schließlich gibt es nicht alle Mittel in den gewünschten Potenzen für ad.us.vet.

Wir bekommen alles vom Tierarzt, kompetent,schnell, sicher (vor Allem im Falle einer Kontrolle !!! ) Hast du auch einen Beleg dabei. Für mich wars schon mal nützlich.

Liebe Grüße, Gelika

Samy:
Schon wieder eine Frage zur Anwendung von Homöopathika.
Ich habe mittel von der DHU dort steht auf dem Beipackzettel unter Gegenanzeige "Wann dürfen Sie das mittel nicht anwenden?
Bisher sind keine Anwendungsbeschränkungen bekannt."

Reicht das für eine Kontrolle als Erklärung oder muss wirklich die Verwendungserlaubnis für Rinder extra genannt werden?

Samy

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