Autor Thema: Hofübergabe an Alleinerben fair?  (Gelesen 34624 mal)

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Offline annelie

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #15 am: 19.05.20, 13:54 »
Ja das ist ein guter Gedanke, den man nicht vergessen sollte. Auch, dass wenn es finanzielle eng geworden ist, die Eltern ja auch eingeprngen sind.

Ich habe grob überschlagen 25-30k bekommen über das gesamte Studium und immer nebenher gearbeitet.
Betrag dürfte bei den anderen Geschwistern in etwa gleich gewesen sein.


Andererseits, also wenn man es jetzt überspitzen wollte, könnte man sagen, dass mein Bruder nie etwas für Essen, Miete, Strom usw. zuhause zahlen musste.
Zählt das dan auch bei ihm sozusagen mit rein?
Wohl auch schwierig, da er ja viel viel mehr zu Hause mitgearbeitet hat.

Es ist echt ein blödes Thema irgendwie.

Würdet ihr euch in meiner Situation ungerecht behandelt fühlen oder könntet ihr das akzeptieren?

Das ist doch schon mal ein nettes Sümmchen das in Eure Ausbildung geflossen ist. Wieviel Geld hat Dein Bruder in der Zeit Deinen Eltern gekostet und wieviel an Arbeitsleistung entgeldlich und unendgeldlich hat er erbracht? Hat er eine eigene Wohnung am Betrieb oder wohnt er noch im Kinderzimmer? Ist er angestellt am Betrieb und wenn ja, wie hoch ist sein Lohn?

Ich finde es extrem schwierig, einfach weil wir so wenig wissen und weil es eine ganz schwierige Situation ist.

Ich hätte eher an etwas gedacht, wie jeder bekommt Land und mein Bruder darf die Flächen nutzen ohne Pacht zahlen zu müssen und auch das Rech, falls wir verkaufen wollen es unter einem Bestimmten Wert vom aktuellen Markt zu kaufen.
Ich denke das ist steuerlich nicht so einfach, nagel mich nicht fest, aber da müßte das Land entnommen und versteuert werden und das ist richtig teuer. Lass Dich mal beraten, was überhaupt möglich ist und wie hoch der Pflichtteil wäre.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline suederhof1

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #16 am: 19.05.20, 16:26 »
Ich denke mal ihr sollte alle, Elter, Bruder und Geschwister mit einer Rechtsberatung (Rechtsanwalt oder Steuerberater) an einen Tisch und die Sache erörtern.
Ihr wollt ja alle das der Betrieb überlebt.
Hier so einfach mal beraten lassen ist es schwierig, weil jeder Betrieb einzigartig ist, jedes Bundesland ist anders.
Alle Beteiligten haben andere Vorstellungen und die müssen mal ausgesprochen werden.

Offline Rohana

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #17 am: 19.05.20, 16:41 »
Wenn der Betrieb weiter gehen soll, dann ist es einfach sinnvoll aus dem Betrieb nichts rauszuziehen.
Es könnte ja klausel rein, sollte verkauft werden, dann muss ein Teil davon an die weichenden Erben gehen.(zeitlich begrenzt)
Das hört sich gut an. Wir stehen auch kurz vor der Übergabe und es heisst immer nur "jaja dann gehen wir zum Anwalt/zur Beratung" und keine der beteiligten Parteien hat sich bisher ansatzweise irgendwelche Gedanken um die ganze Geschichte gemacht...
« Letzte Änderung: 19.05.20, 16:45 von Rohana »

Offline Mathilde

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #18 am: 19.05.20, 17:52 »
Hallo

mein Schwiegervater hat sich sehr viel Gedanken gemacht und versucht gütlich zu regeln und trotzdem gibt es 35 Jahre nach der Hofübergabe Worte wie „Erbschleicher“.
Jeder weichende Erbe hat Geld bekommen. Beim Erben von Tanten ohne eigene Kinder (ein Haus) sind wir freiwillig zurückgetreten.
Im Hofübergabevertrag stand eine 15 jährige Nachabfindungspflicht wenn nicht in den Betrieb reinvestiert wird.
Am Privatvermögen der Hofübergeber wurde mein Mann vom Erbe ausgeschlossen.

Mich k… diese Auseinandersetzungen so an  :-[
@ Rohanna: alle an einen Tisch (ohne Anhang) und mit dem Berater, Rechtsanwalt oder Steuerberater auseinandersetzen.

Ist eigentlich die Metzgerei kein Gewerbebetrieb? Dann fällt der doch sowieso nicht in die Hofübergabe oder irre ich mich da? Photovoltaik, Biogasanlage und Windkraftanlagen werden doch auch anders behandelt.

LG Mathilde
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Judith89

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #19 am: 19.05.20, 22:28 »
Hallo Zusammen,

also erstmal Danke für alle eure Antworten und Sichtweisen!

Mir ist natürlich sehr wichtig, dass mein Bruder ohne Nachteile wirtschaften kann, deswegen will ich ja auf gar keinen Fall eine Auszahlung.

Denkt ihr es wäre fair, einen Teil von Landbesitz zu fordern, den er dann trotzdem frei bewirtschaften kann?
Somit hätte ich etwas bekommen und mein Bruder ja eigentlich keinen direkten Nachteil, natürlich dass er dann weniger Besitztümer hätte. Das sollte aber kein Problem für den weiter betrieb des Hofes darstellen oder?

Zitat
Das ist doch schon mal ein nettes Sümmchen das in Eure Ausbildung geflossen ist. Wieviel Geld hat Dein Bruder in der Zeit Deinen Eltern gekostet und wieviel an Arbeitsleistung entgeldlich und unendgeldlich hat er erbracht? Hat er eine eigene Wohnung am Betrieb oder wohnt er noch im Kinderzimmer? Ist er angestellt am Betrieb und wenn ja, wie hoch ist sein Lohn?

Ich finde es extrem schwierig, einfach weil wir so wenig wissen und weil es eine ganz schwierige Situation ist.

Wie du schon schreibst, ist das sehr schwer zu sagen. Er hat eine eigene Wohnung und ist angestellt. Wieviel er bekommt weiß ich nicht, aber ich bin mir sicher, dass normal angestellte bei uns einen besseren effektiven Studenlohn haben als er.

« Letzte Änderung: 19.05.20, 22:30 von Judith89 »

Offline LunaR

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #20 am: 19.05.20, 23:00 »
Zitat
Denkt ihr es wäre fair, einen Teil von Landbesitz zu fordern, den er dann trotzdem frei bewirtschaften kann?
Somit hätte ich etwas bekommen und mein Bruder ja eigentlich keinen direkten Nachteil, natürlich dass er dann weniger Besitztümer hätte. Das sollte aber kein Problem für den weiter betrieb des Hofes darstellen oder?


Eigentlich wollte ich mich hier zurückhalten, da ich nicht aus der LW komme, aber meine Mutter. ABER, das Land ist doch die Existenzgrundlage eines landwirtschaftliches Betriebes. Davon etwas zu entnehmen finde ich als ein Problem. MIch würde mal von den Fachfrauen hier interessieren, ob das nicht auch eine Bemessungsgrundlage bei Krediten ist.  ??? In den meisten Gegenden Deutschlands kann man so ein Stück Land nicht einfach so nachkaufen. Hier ist es total unüblich, Land an weichende Erben abzugeben und es wäre das Letzte, was ein Landwirt hier tun würde.  Es heißt hier, den Hof muss man "zusammen halten".
Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

Ein lieber Gruß Luna


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Offline gammi

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #21 am: 19.05.20, 23:25 »
Das Thema ist komplex und schwierig. Eine fachliche Beratung ist da sicher der beste Weg. Da müsste man ja auch wissen, was ist Betriebsvermögen und was ist Privatvermögen.

Wenn Du allerdings das Stück Land deinem Bruder zur Bewirtschaftung überlässt, dann ist es im Grunde für Dich wertlos. Dann könntest Du es später gar nicht verkaufen.

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Judith89

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #22 am: 20.05.20, 07:41 »
Also wirklich Danke nochmal an euch alle! Wirklich schön zu sehen wie andere darüber denken und das es eben überhautp keinen "goldenen Weg" gibt. Obowhl die Meinunge relativ weit auseinander gehen sehe ich so als quintessenz schon mal, dass Beratung und vor allem Kommunikation entscheidend sind, wie doch so häufig im Leben.

Zitat
Das Thema ist komplex und schwierig. Eine fachliche Beratung ist da sicher der beste Weg. Da müsste man ja auch wissen, was ist Betriebsvermögen und was ist Privatvermögen.

Das ist wohl am Ende der einzig Richtige weg und eben viel viel Kommunikation. Das war leider bei uns eben nicht der Fall. Sondern mir wurde der Übergabevertrag hingeknallt und gesagt hier muss ich beim Notar unterschreiben. Vielleicht nervt mich die Sache deswegen so, weil wir 3 Geschwisternüberhaupt nicht eingebunden waren. Wie gesagt unterschieben haben wir ja noch nicht.


Zitat
ier ist es total unüblich, Land an weichende Erben abzugeben und es wäre das Letzte, was ein Landwirt hier tun würde.  Es heißt hier, den Hof muss man "zusammen halten".

Meine Idee wäre es ja dann auch, dass mein Bruder das Land dann, wenn es finanziell passt, mir abkaufen kann zu einem Preis unter dem Marktwert.
Aber wahrscheinlich stelle ich mir das viel zu einfach vor. Gerade steuerlich ist es wahrscheinlich nicht so einfach. Habt ihr damit zufällig Erfahrung?

Zitat
Wenn Du allerdings das Stück Land deinem Bruder zur Bewirtschaftung überlässt, dann ist es im Grunde für Dich wertlos. Dann könntest Du es später gar nicht verkaufen.

Wertlos wäre es nicht denke ich, da falls ich einen Kredit für Hausbau brauche eine Sicherheit für die Bank hätte. Wieso könnte ich es nicht verkaufen? Wegen Steuerlast?

Offline martina

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #23 am: 20.05.20, 08:18 »
Judith, das Thema Hofübergabe ist wirklich so komplex, dass Ihr Fachberatung von den Profis braucht.

Du könntest beispielsweise mit dem Vertragsentwurf zu dem Notar gehen, der ihn aufgesetzt hat und Dir alles erklären lassen, was Du noch für Fragen hast. Der kann aber auch nur speziell die Fragen zu dem Vertrag beantworten, die betriebliche Ausgangssituation kennt der ja auch nicht, der setzt einen Vertrag auf, so wie es ihm gesagt wird und schaut, dass der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Ihr müsst reden, Du mit deinem Bruder und den anderen Geschwistern, alle zusammen mit den Eltern. Das ist nichts, was man mal eben im Vorbeigehen unterschreibt.

Offline Internetschdrieler

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #24 am: 20.05.20, 08:21 »

Denkt ihr es wäre fair, einen Teil von Landbesitz zu fordern, den er dann trotzdem frei bewirtschaften kann?
Somit hätte ich etwas bekommen und mein Bruder ja eigentlich keinen direkten Nachteil, natürlich dass er dann weniger Besitztümer hätte. Das sollte aber kein Problem für den weiter betrieb des Hofes darstellen oder?

Der einzige, der von einer solchen Regelung profitieren würde, wäre der Fiskus.
Durch die Entnahme von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen werden s.g. "stille Reserven" aufgedeckt, die zu versteuern sind, ohne dass zwischen euch auch nur 1 Cent geflossen ist. Gewisse steuerliche Freibeträge gibt es m. W. zwar, aber nur bei Abgabe zwischen Eltern und Kindern, nicht bei Geschwistern.
Sollte bei den zu übergebenden Grundstücken Bau- oder Bauerwartungsland dabei sein, fände ich es aber schon fair, wenn die Eltern diese zurück behalten (je nach Umfang auch nur teilweise, in Abstimmung mit dem steuerlichen Freibetrag) und an die Geschwister des Übernehmers überschreiben.

Offline Mathilde

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #25 am: 20.05.20, 09:45 »

Denkt ihr es wäre fair, einen Teil von Landbesitz zu fordern, den er dann trotzdem frei bewirtschaften kann?
Somit hätte ich etwas bekommen und mein Bruder ja eigentlich keinen direkten Nachteil, natürlich dass er dann weniger Besitztümer hätte. Das sollte aber kein Problem für den weiter betrieb des Hofes darstellen oder?

Der einzige, der von einer solchen Regelung profitieren würde, wäre der Fiskus.
Durch die Entnahme von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen werden s.g. "stille Reserven" aufgedeckt, die zu versteuern sind, ohne dass zwischen euch auch nur 1 Cent geflossen ist. Gewisse steuerliche Freibeträge gibt es m. W. zwar, aber nur bei Abgabe zwischen Eltern und Kindern, nicht bei Geschwistern.
Sollte bei den zu übergebenden Grundstücken Bau- oder Bauerwartungsland dabei sein, fände ich es aber schon fair, wenn die Eltern diese zurück behalten (je nach Umfang auch nur teilweise, in Abstimmung mit dem steuerlichen Freibetrag) und an die Geschwister des Übernehmers überschreiben.

Genauso ist es. So hat es mein Schwiegervater gemacht und trotzdem…
Ich habe immernoch die ganzen Akten, weil eben 3 (Frauen) von 5 nicht den Pflichteilsverzicht unterschrieben haben. Es hat aber noch niemand den Pflichtteil gefordert, das muss ich ehrlichkeitshalber schreiben.
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline gammi

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #26 am: 20.05.20, 10:28 »
Das Ganze Thema ist schon sehr schwierig. Und steht bei uns ja irgendwann auch noch an. Die Töchter sollen ja auch nicht leer ausgehen falls Sohn den Betrieb einmal übernimmt. Aber durch die Übernahme des Hofes hat er ja auch mehr Pflichten als Rechte.

Von der Seite kann ich Dich sehr gut verstehen.

Wer würde eine Grundstück kaufen, dass er dann nicht selber bewirtschafen oder verpachten kann?
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Offline anka

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #27 am: 21.05.20, 09:54 »
Ich bewundere alle hier , die so ruhig und sachlich schreiben können. Besonders die Aussagen von Eva ( gschmeidlerin) und der Annelie haben mir besonders gefallen.
Ich platze ….. Es ist ganz klar , dass jeder was bekommen soll und wie in diesem Fall bereits bekommen hat. Das Studium ist anscheinend selbstverständlich . ABER Land fordern ist unterste Schublade . Finde ich milde ausgedrückt mehr als unverschämt . Und da kommt dieser Neid raus, denn viele haben, wenn sie  der Scholle entsprungen sind.
Liebe Judith ich denke Du solltest auch mal nachdenken . Du willst Deinem Bruder die Lebensgrundlage wegnehmen .

Geschockte Grüße

Offline Tina

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #28 am: 21.05.20, 10:11 »
Land an die weichenden Erben geht hier in NI überhaupt nicht, ich weiß aber, das es in anderen Bundesländern Realteilung gab und gibt? Deswegen sind ja in vielen Bundesländern die Flächen klein.
Ich hatte ja schon geschrieben, betrieblich würde ich nichts haben wollen, aber beim Privatvermögen würde ich nicht auf den Pflichtteil verzichten!
LG
Tina

Offline mogli

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Re: Hofübergabe an Alleinerben fair?
« Antwort #29 am: 21.05.20, 10:18 »


Der einzige, der von einer solchen Regelung profitieren würde, wäre der Fiskus.
Durch die Entnahme von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen werden s.g. "stille Reserven" aufgedeckt, die zu versteuern sind, ohne dass zwischen euch auch nur 1 Cent geflossen ist. Gewisse steuerliche Freibeträge gibt es m. W. zwar, aber nur bei Abgabe zwischen Eltern und Kindern, nicht bei Geschwistern.
Sollte bei den zu übergebenden Grundstücken Bau- oder Bauerwartungsland dabei sein, fände ich es aber schon fair, wenn die Eltern diese zurück behalten (je nach Umfang auch nur teilweise, in Abstimmung mit dem steuerlichen Freibetrag) und an die Geschwister des Übernehmers überschreiben.
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Dem ist nichts hinzuzufügen!
Liebe Grüße Helga