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PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??

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bienchen3:
Hallo Inga,
ich würde das auch so interpretieren.

Allerdings bin ich persönlich kein Fan von "zurückbehalten bei der Übergabe". Wer weiß, wie lang die Steuerfreiheit gilt? Darüber ist ja gar nichts bekannt.
Und auch versicherungstechnisch: Ihr müsst dann die PV versichern, euer Sohn das dazugehörige Gebäude. Wenn ein Schaden entsteht, egal ob vom Gebäude oder von der PV ausgehend, hast immer Scherereien weil zwei unterschiedliche Versicherungen bzw. Versicherungsnehmer beteiligt sind.
Wär`s da nicht einfacher, wenn ihr euch für die restliche Laufzeit der PV monatlich einen bestimmten Betrag im Übergabevertrag schreiben lasst? Dann habt ihr den Erlös, euer Sohn kann`s als Betriebsausgabe absetzen und es ist klar geregelt.

Tina:
Inga,
das würde ich mit dem Steuerberater abklären. Wir haben bei der Hofübergabe die Photovoltaikanlage an unseren Sohn verkauft.  Der bezahlt die innerhalb von 10 Jahen an uns. Bedenke auch die Einkommenssteuer.
LG Bettina

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