Autor Thema: landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente  (Gelesen 59963 mal)

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Offline Steinbock

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Kann ich mich bei meinem Mann anstellen lassen?
Ist das sehr bürokratisch?
Wo kann frau sich da beraten lassen.

Ich finde die Beiträge zur LAK einfach nur hoch.

Elisabeth
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline Hamster

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Hallo Elisabeth,

frage einfach mal bei deinem Steuerberater nach.
Grundsätzlich ist das ganz einfach. Wichtig:
Es sollte ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Genauso wie es unter Dritten gehandhabt würde.

Ab einem Lohn von 401 € bist Du von der LAK und von der LKK
befreit.
Aber:  Du wirst keinen Betriebshelfer/in mehr bekommen, wenn Du zur Kur fährst.

Liebe GRüße
Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Mucki

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wie ist des dann später mit rente wen man keien beitrag zahlt?

LG Mucki

Offline Rosi K

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wie ist des dann später mit rente wen man keien beitrag zahlt?

Nur der, der einzahlt, bekommt was, so einfach ist das. Früher als es die Bäuerinnenrente noch nicht gab, haben die Frauen ja auch nur ihre Beitragszeiten (aus früherer Berufstätigkeit) oder die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Aber ich finde die Bäuerinnenrente auch nicht wirklich befriedigend.

Offline ELLI47

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wie ist des dann später mit rente wen man keien beitrag zahlt?

Nur der, der einzahlt, bekommt was, so einfach ist das. Früher als es die Bäuerinnenrente noch nicht gab, haben die Frauen ja auch nur ihre Beitragszeiten (aus früherer Berufstätigkeit) oder die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Aber ich finde die Bäuerinnenrente auch nicht wirklich befriedigend.

Aber die Jahre die ich eingezahlt habe,werden doch angerechnet

ODER???
Liebe Grüsse aus Schleswig-Holstein
    
        Elli

Offline Caddy

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wie ist des dann später mit rente wen man keien beitrag zahlt?

Nur der, der einzahlt, bekommt was, so einfach ist das. Früher als es die Bäuerinnenrente noch nicht gab, haben die Frauen ja auch nur ihre Beitragszeiten (aus früherer Berufstätigkeit) oder die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Aber ich finde die Bäuerinnenrente auch nicht wirklich befriedigend.
ich hab mal ganz grob ausgerechnet, wieviel Rente man bekommt, also pro Monats-Einzahlung bekommt  man 1,00 Euro
Auszahlung pro Monat, ist nur grob geschätzt, wo wandert der Rest hin  ???
Das Glück ist ein Mosaik, bestehend aus lauter unscheinbaren
kleinen Freuden.
LG Imke

Samy

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Wenn man als Familienangehöríge im eigenen Betrieb angestellt ist, muß man das bei der Anmeldung ankreuzen.
Eigentlich wird dann von der RV geprüft ob man wirklich in die gesetzl. RV gehört.
Würde ich auf jeden Fall machen lassen.
Es gilt nämlich: Beitragszahlungen ergeben nicht automatisch Rentenansprüche. Zu viel gezahlten Beiträge gibt es nur 4 Jahre rückwirkend zurück.

Samy

Offline Margret

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...von mir auch nochmals der Appell,  nicht nur die Seite der Beiträge zu sehen  und der zu erwartenden Rentenzahlung.

Bei Frauen,  die sehr stark in den Betriebsabläufen drinstecken,  ist m.E. der Gedanke an Betriebshilfe im Außenbetrieb schon wichtig.
Dafür ist Grundlage eine Beitragszahlung zur LAK durch die Bäuerin.

Wir sind längerfristig voraussichtlich nur zu zweit und schon gut beschäftigt  und v.a. für Arbeiten, zu denen man zu zweit sein muss, bräuchte auch mein Mann wenigstens in Teilzeit Betriebshilfe im Außenbereich.

Hier in der Gegend  ist es m.E.  schwer,  selber/privat  jemanden zu finden, der einspringen könnte oder bei uns wäre auch niemand  aus der Großfamilie,  der bereit und  tauglich wäre.
Dort wo das mit eigenen  Helfern kein Problem ist,  sieht es wieder anders aus.

Margret

Offline Margret

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Elisabeth,

ich möchte noch ergänzen,  dass du dich dann natürlich selber krankenversichern musst; m.W. ist keine LKK-Mitgleidsachaft dann mehr möglich.
Vermutlich bist du im Moment umsonst bei deinem Mann KV-mitversichert (familienhilfeberechtigt) ?

Selbstverständlich ist dies aber bei einem Einkommen knapp über  400 € nicht allzu viel.  Geschätzt plusminus 40 € im Monat.
Frag beim Steuerberater oder einer gesetzlichen KV o.ä. nach.
Und natürlich fällt Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung auch an (ist ja teilweise gewollt !!!).

Im sog. Gleitzonenbereich  (m.W. bei Monatseinkommen zwischen 400 und 800 € ) ist es sogar so,  dass der Arbeitgeber ein wenig mehr als die Hälfte der Sozialabgaben tragen muss,  der Arbeitnehmer etwas weniger als die Hälfte.
Das wäre bei euch als Ehepartner aber ja  "egal".

Aber frage bitte bei kompetenten Beratern nach.
Es gilt einfach alles abzuwägen.

Margret

PS:  Muckis Eintrag ist auch wichtig.

Du musst vor  einem event. Arbeitsvertrag kurz prüfen lassen bei der LAK ,  ob du  keinerlei Verlust der bisher eingezahlten Beiträge erleidest  wenn du nun abbrichts/unterbrichst  mit Beitragszahlungen.
Früher war das sehr hart in der LAK ,  da gab es nur Rente,  wenn ununterbrochen Beiträge gezahlt wurden.
Aber das ist m.W. lange abgeschafft.
Diesen Teil musst du bei der LAK erfragen !  Erst dann kannst du abwägen.
« Letzte Änderung: 10.03.11, 21:13 von Margret »

Offline Margret

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M.W. kann man sich aus der Landw. Alterskasse dann befreien lassen,  wenn man zum Zeitpunkt der Antragstellung (auf Befreiung) rentenversicherungspflichtig tätig ist und bereits 60 Kalendermonate in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (sog. kleine Anwartschaft).
Wie es bei Beamten und anderen aussieht, weiß ich gerade nicht.
Aber ein Anruf bei der Landw. Alterskasse gibt Klarheit oder bei einer sonstigen geeigneten Beratungsstelle (in BaWü gibt es diese Verwaltungsstellen der LSV, oft beim Maschinenring mit angekoppelt).

Margret

Offline maria02

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Hallo,

vielleicht weis ja jemand bescheid ??
Seid 1994  zahlen ja alle Bäuerinnen selbst Beiträge in die die LAK 
aber wie werden die Jahre vorher gerechnet ?!
Wir haben den Betrieb 1985 übernommen  wie werden diese Jahre angerechnet wo nur ein Beitrag
abgebucht, bezahlt wurde ??

Lg Maria

Offline goldbach

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Soweit ich weiß wird da nichts angerechnet.
Wie auch? Wenn nichts eingezahlt wurde, kann auch nichts rauskommen.
So die Auskunft der LAK bei meiner Schwester.
Sollte es anders sein, dann bitte im Forum schreiben - zwecks Richtigstellung.

Offline Tina

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Ich bin ja seit vergangenem Jahr Altersgeldbezieherin und bei mir sind die Jahre seit 1980, unserer Heirat angerechnet worden. Das ist ja das Gute an der Sache, nichts einbezahlt und trotzdem Rente. Lass dich beraten. Wir haben das Altersgeld über den Bauernverband beantragt. Die Beratung war super!
LG
Tina

Offline maria02

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Danke Tina

Offline Gislinde

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hallo
es  gibt ja für die Frauen noch die deutsche Rentenversicherung, in der Jugend hatte ich einige Beiträge als Betriebshelferin und auf dem Elternbetrieb, dann war es zu wenig zum Weiterzahlen, Heirat 1973, gemeinsamer Beitrag für LAK.
Damals gabs noch die gemeinsame Altersrente für Ehepaar oder nur für ledige Bauern oder Witwe weniger.
Bei Einführung der Bäuerinnenrente wurden mir die Jahre bis Heirat angerechnet.
Bei Übergabe war ich 62 J. konnte Erwerbsminderung anrechnen lassen, deshalb weniger Abzug. Die Deutsche Rente war aufgebessert mit Mütterrente und Beiträge von der Pflegekasse, weil SM und mein Vater einige Zeit bei mir zur Pflege mit Stufe 2 waren
Diese habe ich erst mit 65 J. bekommen.

LG
Gislinde
Mit lieben Grüßen
Gislinde