Autor Thema: Grundsteuerreform  (Gelesen 14510 mal)

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Offline Marina

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #135 am: 26.04.23, 11:32 »
Ich habe die Unterlagen heute zur Post gebracht. Wenn der Abgabetermin noch einmal verschoben werden sollte, ärgere ich mich, weil ich so schnell war  ;D

Offline Cosima

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #136 am: 19.05.23, 19:34 »
Die Reinerträge wurden pauschal mit 2,52 EUR/Ar angesetzt.
Dazu wurden die Bodenwerte mit 0,041 EUR/EMZ addiert.
Die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven jährlichen Reinerträge
als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern
sind bei unseren Grenzertragböden in Moornähe
nachweislich um über 80 bis 81% zu hoch !   ::) :'(
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Offline Flecky

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #137 am: 20.05.23, 14:18 »
Hallo,

wenn man jetzt noch den Hebesatz wüsste dann .......... bei 300 ist man dann aber voll dabei mit 8400€  :o

LG Mathilde

Hallo Mathilde,
mit dem Hebesatz ist Dir ein Fehler unterlaufen. Du must bei 300 vom Messbetrag 300 % berechnen,
also den Betrag x 3 und nicht   x 300. Das wären dann 84,- €.

Offline Cosima

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #138 am: 22.05.23, 11:49 »
Schaut Euch bitte die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven jährlichen Reinerträge
als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuern an.
Die sind pauschaliert und (bei uns generrell) zu hoch.  :'(
Einspruchsfrist:
Vier Wochen!
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Cosima

Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #139 am: 22.05.23, 22:19 »
Schaut Euch bitte die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven jährlichen Reinerträge
als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuern an.
Die sind pauschaliert und (bei uns generrell) zu hoch.  :'(
Einspruchsfrist:
Vier Wochen!
Ich lese hier nur was von einer Äquivalenzzahl und diese mit der Wohnfläche multipliziert ergibt dann den Äquivalenzbetrag . Blöd nur dass so ein altes Bauernhaus soviel Wohnfläche hat.

Dein Fall beschreibt dann vermietete Immobilien?

Offline Cosima

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #140 am: 26.05.23, 08:47 »
Grundsteuer / Reinerträge landwirtschaftliche Flächen

Die vom Finanzamt festgesetzten fiktiven jährlichen Reinerträge
2,52 EUR/Ar + 0,041 EUR/EMZ
als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern
sind bei unseren Böden generell zu hoch !   ::) :'(

« Letzte Änderung: 26.05.23, 08:51 von Cosima »
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