Autor Thema: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022  (Gelesen 24679 mal)

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Offline Frieda

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #60 am: 02.06.22, 09:45 »
18%der Bevölkerung werden befragt.
Nach irgendeinem mathematisch-statistischen Prinzip ausgesucht, von dem erwartet wird, dass auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet werden kann. Die werden persönlich befragt.

Ob das bei der Gebäudezählung  (das ist das, was online läuft) auch so ist oder ob da alle dran sind, das weiß ich nicht.
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Offline Morgana

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #61 am: 02.06.22, 12:11 »
wir haben das volle Programm.
Gebäudebefragung..war ja klar. Unser Grundstück ist ein Eckgrundstück und hat 2 Adressen.
Man hat sich mit der Gemeinde geeinigt, dass wir die eine nur nehmen, weil alles dann einfacher ist.
Ja funktioniert bloß nicht. Kommt natürlich mit dem Fragebogen wieder das große ohh was ist da los.

Dazu haben wir einen Fragebogen für persönliche Befragung, das wollte der aber nicht, weil Mann Corona positiv.
Müssen wir erst neuen Termin ausmachen.

Ich halte das ganze für eine absolute Verschwendung, wir sind doch eh alle gläsern.

Wozu dann solche Frage wie haben sie in der Woche vom 9.-15. Mai mehr als eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet ???

Offline Lexie

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #62 am: 02.06.22, 12:20 »
was passiert eigentl., wenn man aus Datenschutzgründen die Angaben verweigert.
Nachbarin hat gemeint, die können mich mal.
wir haben noch nichts bekommen.

Offline Frieda

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #63 am: 02.06.22, 13:14 »
Bei dem Ganzen ist ja die DSGV und auch die deutsche Datenschutzverordnung und auch in Bayern die bayrische Datenschutzverordnug berücksichtigt. So blöd ist der Staat ja auch nicht. Die Rechtsgrundlage ist Auskunftpflicht.
Natürlich kann man auch von dem Recht auf Widerspruch gebrauch machen. Dann wird das geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerspruch erfüllt sind.
Steht alles auf dem Zettel, der dabei ist.

Viele Grüße,

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Offline Morgana

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #64 am: 02.06.22, 13:15 »
in unserer Zeitung stand ein Bericht von einer alten Dame, über 90 die mit dem Befrager nicht sprechen wollte.
Sie hatte total Angst, wegen Enkeltrick usw. hat in Panik den Nachbarn angerufen und ließ sich
auch da kaum noch beruhigen. 
Diese Frau wurde dann nicht mehr befragt, es hieß man solle das sein lassen.

Sonst droht ein Bußgeld und das kann bis zu 5000 Euro sein.

Offline Maja

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #65 am: 02.06.22, 21:50 »
Mit hohen Bussgeldern wird immer schnell gedroht.
Das haben wir an anderen Stellen ja auch , zum Beispiel beim Biber.

Offline Morgana

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #66 am: 03.06.22, 09:34 »
stimmt, aber am Ende denke ich werden die wohl kaum verhängt werden.

Offline gammi

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #67 am: 03.06.22, 10:08 »
Beim Nicht Ausfüllen eventuelle schon.

Aber ob ich wirklich alles richtig angegeben habe?
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Offline Lexie

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #68 am: 03.06.22, 11:17 »
so, bei uns kam heut auch das Kuvert, hab gleich gemacht und ist super schnell gegangen.

Offline Annette

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #69 am: 03.06.22, 11:43 »
Aber ob ich wirklich alles richtig angegeben habe?

Das frage ich mich auch.

Die Frage nach dem Energieträger lässt sich bei uns jedenfalls nicht eindeutig beantworten.

Ansonsten ging es wirklich schnell vonstatten.

LG Annette
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Offline Steinbock

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Re: Zensus und Gebäudezählung 2011 und 2022
« Antwort #70 am: 19.07.22, 20:50 »
So,   Formulare Gebäudezählung sind abgearbeitet  :)
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