Autor Thema: Aufgabe unrentabler Betriebszweige auf landwirtschaftlichen Betrieben  (Gelesen 53707 mal)

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Offline Clemens

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Hallo Biobauer,

Amazone, hast recht, wobei ihr bedenken müsst, als arbeitnehmer sieht man sowas wesentlich emontionsloser wie einer der in so nen btreib hineingeboren wurde.

Die Emotionen des Arbeitnehmers gehen dann aber hoch, wenn der Arbeitgeber sagt, dieser Betriebszweig ist nicht mehr rentabel. Wickeln wir die Sache ab (siehe Alno usw.). Dann wird nach der Politik und ich weiß nicht wem noch geschrieen. Die Kühe gehen entweder in einen anderen Betrieb der weitermelkt oder den Weg durch unseren Magen, und das ohne groß Geschrei.
Wenn aber dann in ein paar Jahren all die, auch mit öffentlichen Steuermitteln, errichteten Stallruinen in der Landschaft vor sich hingammeln, und die wachsenden Betriebe neue zukünftige Stallruinen (mit all ihren Begleiterscheinungen) bauen, dann ist das Geschrei auch wieder groß.
Viele Arbeitnehmer (bin ja eigentlich selber einer) denken ja nur von Zahltag zu Zahltag, oder noch schlimmer, von Urlaub zu Urlaub. Da macht sich selbst der kleinste Bauer mehr Gedanken wie es weitergehen soll/könnte.

Gruß Clemens

Offline passivM

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Guter Vergleich (mit Alno usw.)  :)

Auch ein Bauernhof ist ein Arbeitsplatz!

Aber es ist noch mehr.

-Dieses Gefühl, versagt zu haben :'(, wenn man - nüchtern gedacht - einen Betriebszweig aufgeben müsste, das kann einen schon lähmen.
-Der Gedanke daran, dass ein Hof über Generationen weitergegeben und ausgebaut wurde verpflichtet moralisch  :-\ ..und kann große Schamgefühle auslösen.
-Und dann spielt da bei manchen sicher auch das Problem mit Nachabfindungsansprüchen eine Rolle...  :-\


Wisst Ihr, dass neuerdings sogar Einnahmen aus Verpachtung für Windkraftanlagen Nachabindungsabsprüche auslösen, auch wenn darunter weiterhin Ackerbau betrieben wird, oder Photovoltaikanlagen?  Da sollte man sich von Anfang an klar werden, mit welchen Erlösen am Ende tatsächlich zu rechnen ist.
Und solche - und andere - Überlegungen fließen ja auch in die Entscheidung ein, ob man einen unrentablen Betriebszweig aufgibt oder nicht. Man braucht ja eine Einkommensalternative- bzw. Verbesserung.
Ich weiß nicht mal, ob der Verkauf von Milchquote auch Nachabfindungsansprüche auslösen kann...

Zu diesem Thema habe ich mal den Rat gelesen, im Übergabevertrag gegebenenfalls festzuschreiben, dass Nachabfindungsanprüche zwar bestehen, dass sie aber nur ausgezahlt werden, wenn solche Erlöse nicht zum Beipsiel innerhalb von 2 Jahren wieder in den Betrieb re-investiert werden. - Das nur am Rande. Vielleicht befasst sich ja gerade jemand aktuell mit so einem Thema.
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern