Autor Thema: Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten  (Gelesen 10577 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Sonnenblume2Topic starter

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 786
  • Geschlecht: Weiblich
Wenn man klein Anfangen möchte mit der Direktvermarktung, z.B.: mit einem Milchautomaten mit Verbindung eines Landwirtschaftsprodukt Automaten (Eier, Kartoffel, Obst und Gemüse je nach Saison, event. selbstgemachte Marmelade od. Saft), was ist hier zu beachten?

Muss man einen solchen Automaten behördlich melden?
Darf man alle die oben genannten Hofprodukte verkaufen?
Darf man einen solchen Automaten direkt neben einer Landesstraße aufstellen?
....

Hat hier schon jemand mit einem solchen Automaten Erfahrung?

Gruß Sonnenblume  :)



manurtb

  • Gast
Re: Milch- und Landwirtschafts-Produkte Automat
« Antwort #1 am: 06.02.06, 12:41 »
Ich habe letztens den Flyer von einem Betrieb bei uns in der Nähe bekommen: http://home.vr-web.de/~kuhle-milch/
Vielleicht kannst Du dort ja mal nachfragen. Sie haben einen Link zum Bäuerinnentreff.

Wir haben uns jetzt mal im Bekanntenkreis darüber unterhalten (wir selbst werden ja mit Milch vom Bauernhof beliefert, die pasteurisiert ist) und die meisten haben gesagt, dass sie keine Rohmilch haben möchten, sondern lieber pasteurisierte und deswegen das Angebot nicht annehmen werden.

Offline benedikta

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 41
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ich liebe dieses Forum!
Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten
« Antwort #2 am: 10.09.14, 19:47 »
Hallo,wir möchten gerne einen Milchautomaten bei uns
am Hof aufstellen.
Wie funktioniert das denn so?
Was für Genehmigungen braucht man?

Gruß benedikta

Offline Freya

  • Oberbayern
  • Global Moderator
  • *
  • Beiträge: 8754
  • Geschlecht: Weiblich
  • no guts, no glory !
Re: Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten
« Antwort #3 am: 10.09.14, 22:44 »
Hallo,wir möchten gerne einen Milchautomaten bei uns
am Hof aufstellen.
Wie funktioniert das denn so?
Was für Genehmigungen braucht man?

Gruß benedikta

Hallo Benedikta,

das kann Dir dein Landwirtschaftamt beantworten. Es kommt auch drauf an, welches Fabrikat der Automat ist und ob Rohmilch oder pasteurisiert.
Schau mal hier hab ich eine .pdf von der Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=7&ved=0CEUQFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.lwk-rlp.de%2Fno_cache%2Fberatung%2Feinkommensalternativen-regionalvermarktung%2Fdirektvermarktung%2Ffachbeitraege-archiv%2F%3Fcid%3D118482%26did%3D94150%26sechash%3D5d8de00a&ei=E7cQVPrEIee7ygOMioCICg&usg=AFQjCNFufYIQJjwl9AFQifGps3Tacjrf2g&bvm=bv.74894050,bs.1,d.bGQ
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Offline Freya

  • Oberbayern
  • Global Moderator
  • *
  • Beiträge: 8754
  • Geschlecht: Weiblich
  • no guts, no glory !
Re: Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten
« Antwort #4 am: 10.09.14, 22:49 »
Zitat
Ab-Hof-Milchautomaten
Die Wirtschaftlichkeit der Rohmilchvermarktung
ab Hof ist etwas überschaubarer dazustellen.
Investiert werden müssen:
- Milchautomat: ca. 5 500 €,
- Installation und
- „Milchhäuschen“ als Standort für den
Milchautomat: 7 000 – 10 000 €
Laut Erfahrungsberichten lassen sich derzeit
ca. 60 bis 70 Cent pro Liter realisieren (vergl.
Top Agrar 8/2009). Entscheidend für die Absatzmenge
sind die Ausrichtung und Lage des
Hofes. Herrscht durch einen Hofladen oder
Verkaufsstand ohnehin Publikumsverkehr
oder liegt der Betrieb in Kundennähe, z.B.an
einem Radweg, in der Nähe eines Campingplatzes
oder eines größeren Parkplatzes, lassen
sich gute Umsätze und entsprechende
Gewinne erzielen. Bei realistischer Betrachtung
sind es dennoch wenige Prozente der
insgesamt produzierten Milchmenge eines
Betriebes, die auf diesem Weg direkt zum
Kunden gelangen.

Zitat aus Fachbeitrag von Birgit Hauter und Maria Goetzke, LWK-Beratungsteam Einkommensalternativen
05/2010
Copyright: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Offline samy

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 1815
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten
« Antwort #5 am: 11.09.14, 08:42 »
Auf jeden Fall brauchst du die Genehmigung eures zuständigen Veterinäramtes. Ihr sollte euch mit denen zusammensetzen bevor ihr irgendwelche Bestellungen auslöst oder Baumaßnahmen macht.
Die habe ihre eigenen Vorstellung wie so was auszusehen hat.
Ein Vororttermin bringt euch da schon ein ganzes Stück weiter und kostet nix.
Samy

Offline Kleopatra

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 826
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten
« Antwort #6 am: 11.09.14, 10:10 »
Das ist zwar nicht die Fragestellung. :-\ Hoffe bist mir nicht böse deswegen. ;D

Bin trotzdem so frei und muss Freya recht geben. Wir haben seit +-15 Jahren einen Milchautomaten. Den Zweiten inzwischen. Es ist ein Verlustgeschäft.

Dieses Jahr sieht die Bilanz zwar etwas besser aus. Aber ein wichtiger langjähriger Kunde hat jetzt seine drei Kinder aus dem Gröbsten raus ( er sagte immer seine Kinder schliefen nur mit unserer Milch ein und gut durch) fällt weg. Dann sind seit den Sommerferien auch die Türken nicht wieder erschienen, eine weitere wichtige Kundschaft die selber Milchprodukte herstellt und jeweils grössere Mengen bezieht.

Also wen ich den zusätzlichen Aufwand für die Reinigung von 15Minuten/ Tag, dann die Amortisation, Verkaufspreis verteilt auf 10 Jahre, dann Ersatzschlauch aus Silikon und mal sonst z.B. defekte Pumpe rechne. ???

Was mich auch etwas enttäuscht hat ist das Milchkunden nicht noch andere Produkte z.B. Fleisch oder Käse kaufen. Den Milchautomaten haben wir wie geschrieben 15 Jahre, zusätzliche Direktvermarktung betreiben wir erst +-3 Jahre, und es sich für unseren Betrieb keine erkennbaren Synergien gezeigt haben.

Radwegkunden z.B. füllen vielleicht ihr 5 dl Petflasche, dass aber selten. Ottonormalverbraucher kauft seine Milch lieber abgepackt und past im Geschäft. Rohmilch ist gemäss meinen Erfahrungen ein Nischenprodukt für Türken die selber Milchprodukte herstellen. Für Familien mit Kleinkindern die darin etwas positives für ihr Kind sehen, sei es das sie besser schlafen oder Hauptprobleme haben. Das ist nicht repräsentativ aber so denken meine Kunden. ;)


 

« Letzte Änderung: 11.09.14, 10:14 von Kleopatra »

Offline Beate Mahr

  • Untermain Ebene
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 7122
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ohne Frauenpower keine Bauernpower
Re: Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten
« Antwort #7 am: 11.09.14, 11:06 »
Hallo

es gibt ein Urteil zu dieser Problematik

Rohmilch-Automat nur am Ort der Milchgewinnung zulässig

Zitat

Ein Automat, der Rohmilch an Verbraucher abgibt, darf nur dort aufgestellt werden, wo die Milch gewonnen wird.
Das hat der für das Lebensmittelrecht zuständige 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH)
mit Urteil vom 16. Juni 2014 entschieden.
Damit blieb die Berufung eines Landwirts (Kläger) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) erfolglos,
das seine Klage gegen eine Untersagung des Landratsamts Odenwald-Kreis (Beklagter) abgewiesen hatte.


Es gibt aber z.B. Selbstbedienungsautomaten (mit Kühlung) in denen Käse u.ä. verkauft werden dürfen

Hoffe das hilft weiter

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline samy

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 1815
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten
« Antwort #8 am: 11.09.14, 11:44 »
Es gibt auch Automaten in einigen Innenstätten. Die sind aber mit Past.-Milch bestückt.

Rohmilch darf grundsätzlich nur auf dem eigenen Hof verkauft werden. Liegt der direkt an der Straße - Glück gehabt.
Es gibt einige Betriebe für die sich so ein Automat lohnt. Das kommt stark auf die örtlichen Gegebenheiten und die Auflagen des Veterinärs an.
In der HofDirekt 04/14 ist ein Betrieb vorgestellt der so was macht. Leider geht der Artikel nicht zu verlinken weil er nur in der Abo-Mediathek  steht.

Gesetzlich geregelt ist die Abgabe von Rohmilch Abschnitt 4 §14 und Abschnitt 5 § 17 Tier-LMHV
http://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/BJNR182800007.html



« Letzte Änderung: 11.09.14, 11:58 von samy »
Samy