Direktvermarktung > Lebensmittelrecht, Steuer und Auflagen
Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
Mirjam:
Hallo,
vor ein paar Jahren hat mir eine Steuerberater mal gesagt, dass Verkäufe von erzeugten Produkten bis zu einem bestimmten Umsatzvolumen nicht mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft werden müssen.
Gerade für kleinere, hobbymäßige Direktvermarktungen (oder saisonale) ist das ja wichtig.
Wie rechnet man wie was ab?
viele Grüsse
Mirjam
agromind:
Hallo Mirjam,
bis zu einem Jahresumsatz von aktuell 17.500 €/Jahr kann man die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UtG) in Anspruch nehmen. Dies bedeutet also, dass Produkte Brutto für Netto an den Verbraucher verkauft werden dürfen.
Diese Regelung muss jedoch mit dem Betriebseröffnungsbogen beim Finanzamt beantragt werden.
Es ist jedoch empfehlenswert durchzurechnen, ob man mit der Kleinunternehmerregelung günstiger fährt, da man in diesem Fall auch die Vorsteuer für Betriebsausgaben nicht ansetzen kann.
Die Abrechnung erfolgt durch die Einkommenssteuererklärung am Jahresende. In diesem Fall muss lediglich der ermittelte Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit/bzw. LUF eingetragen werden. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss jedoch dem Finanzamt mitgeschickt werden.
Die Umsatzsteuererklärung entfällt in diesem Fall.
Liebe Grüße
Marion
Katharina:
Wie sieht das aus bei Kunden, die eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. haben wollen?
Da gehört dann ja auch die Steuer-Nr. mit drauf.
Wie mache ich das am besten?
agromind:
Hallo Uta,
das geht dann leider nicht. Wenn du MwSt ausweist, musst du diese auch abführen. Die Vorsteuer ist ein durchlaufender Posten. Wenn du die Ust ausweisen würdest, würde sich der Kunde (sofern er Unternehmer ist) die Vorsteuer wieder vom Finanzamt ziehen. Das wäre dann Steuerbetrug.
Jeder Direktvermarkter, der viele gewerbliche Kunden hat, sollte deshalb von der Kleinunternehmerregelung absehen(zumindest falls diese auf eine Rechnung mit Mehrwertsteuer bestehen). Die Rechnung muss Brutto für Netto geschrieben werden!
Die Steuernummer muss auf jeder Rechnung stehen.
Liebe Grüße
Marion
EdS:
Mehrwertsteuer ausweisen?
Generell ist steuerrechtlich zu bedenken, dass bei einer Deklaration als Hobby
die Kosten für Lieferungen (Maschinen, Saatgut, ...) keineswegs anerkannt werden können.
Auch muss man dafür die Umsatzsteuer (wie der Endverbraucher) voll übernehmen.
Darüber hinaus ist es auch bei der Deklaration als Hobby sinnvoll alle Belege aufzubewahren.
Erst dies ermöglicht eine einfache Erfolgskontrolle mittels Berechnung von Ertrag-Aufwand.
Der Umfang (!) der Tätigkeit bestimmt inwieweit Eure Tätigkeit zu Steuerpflicht und Versicherungspflicht z.B. bei der (landwirtschaftlichen) Berufsgenossenschaft und Krankenkasse führt. Bitte denkt auch an die Haftpflicht und die Produkthaftung.
Wir haben das
für unsere Landwirtschaft
und
für unser Unternehmen
von Anfang an durchgerechnet:
Die regelmäßige Ausweisung der Mehrwertsteuer lohnt sich. Die bei Lieferungen (Maschinen, Saatgut, ...) bereits gezahlte Umsatzsteuer (VAT, MWST) wird angerechnet. Versteuert wird also nur der Mehrwert (Name!).
Wir verwenden generell internationale DE ... Steuernummern. Diese sind mit den weiteren Daten wie Rechtsform, Gerichtsstand und Bankverbindung (mit IBAN) unten auf dem Briefbogen (lässt sich auch mit Word oder Works ansprechend gestalten) mit vermerkt.
Viel Erfolg!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln