Autor Thema: landwirtschaftliche Sozialversicherung / Bäuerinnenrente  (Gelesen 56957 mal)

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Offline gina67

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Eine Frage an die Rentnerinnen unter uns:
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag als Rentner, wenn man nur die Altersrente der Alterskasse bezieht?
Sind Altenteilbarzahlungen krankenversicherungspflichtig?

Offline maria02

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Meine Mutter hatte  zwei Rentenbezüge LAK  und LVA
von jeder Rente wurde der KK Beitrag abgezogen !
Das Taschengeld das wir zahlten wurde bei der KK diesbezüglich nie in Erwägung gezogen
nur bei den Befreiungen zur Zuzahlung wurde es grundsätzlich mit berechnet auch die kostenlose
Wohnung  >:(     
 

Offline gina67

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mir wäre wichtig zu wissen ob mir jemand sagen kann wie hoch der Prozentsatz ist. Lese bei der LKK unterschiedliches.

1x steht da, dass der Beitrag sich an der Regelung für freiwillig Versicherte orientiert.
 
An anderer Stelle steht, dass man 8,1% von den Einkünften aus der Alterskasse zahlen muss.


Offline klara

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Hallo Gina,
bei der Krankenkasse wird Einkommen aus Gewerbe und Selbstständigkeit angerechnet. Wie das bei euch genau ist,weiss ich jetzt auch nicht. Beim Bauernverband kannst du dich aber diesbezüglich beraten lassen. Bei uns ist eine sehr kompetente Frau die Anlaufstelle.Hier macht niemand weiter,deshalb kann ich dir das nicht sagen. Von jeder Rente wird Krankenkasse berechnet. Pacht , Mieteinnamen nicht. Nimm die Beratung in Anspruch. Du könntest auch das ganze anders machen. Dein Sohn zahlt euch nicht Barzahlungen für´s Altersteil, sondern gibt Haushaltsgeld,womit du einkaufst und halt am Monatsende nichtsmehr übrig ist ;).Alles eine steuerliche Gestaltung.
LG Klara
« Letzte Änderung: 03.03.23, 22:36 von klara »
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Offline gina67

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Es geht jetzt nur um meine Rente, ich habe ab November nur Einkünfte aus der Alterskasse,  da interessiert mich wie hoch in Prozent der Krankenkassenbeitrag ist. Der Herr von der Alterskasse konnte mir nicht weiterhelfen, ich soll bei der LKK anrufen.
Dachte hier bekomme ich schneller Auskunft.

Offline Tina

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Moin ,
KKBeitrag 7,3%
Zusatzbeitrag 0,65%
Pflegeversicherungsbeitrag 3,05%
Alle Angaben beziehen sich ab den 1.7 22
Aufs Baraltenteil zählen wir keine Beiträge.

Anmerkung, das sind roundabout 11%, das tönt erst mal viel, aber wenn ich sehe, was wir dafür alles bekommen,  bin ich ganz zufrieden.
« Letzte Änderung: 04.03.23, 10:38 von Tina »
LG
Tina

Offline gina67

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Danke Tina.

Offline Meta

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Meine Mutter hatte  zwei Rentenbezüge LAK  und LVA
von jeder Rente wurde der KK Beitrag abgezogen !
Das Taschengeld das wir zahlten wurde bei der KK diesbezüglich nie in Erwägung gezogen
nur bei den Befreiungen zur Zuzahlung wurde es grundsätzlich mit berechnet auch die kostenlose
Wohnung  >:(   

dem kann ich nur zustimmen, wir kriegen auch von der Dt.Rentenvers. und von der Alterskasse. Bei jeder wird automatisch den KK-Beitrag einbehalten. Vom Altenteilergeld wird nichts berechnet.

Offline gina67

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Hallo
hatte gerade Gespräch mit der LKK wg. dem Beitrag. Von der Rente werden 8,1% Krankenkassenbeitrag incl. Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen.
Zwischen Hofübergabe und Rentenbezug liegen bei uns einige Monate, wenn wir da den geringsten Beitrag zahlen wollen, darf das monatliche Einkommen nicht über 1137,68 Euro liegen. Der Beitrag liegt dann bei 185,52 Euro/Monat, da bin ich dann mit versichert. Da orientiert sich der Beitrag an dem für die freiwillig Versicherten.

Überhaupt muss ich mal eine Lanze für die Alterskasse brechen. Klar über das was nachher dabei rauskommt brauchen wir nicht streiten, aber mir werden nicht nur vom Tag unserer Hochzeit Zeiten zugesplittet, sondern schon von da an als mein Mann landwirtschaftlicher Unternehmer geworden ist und das war noch vor unserer Hochzeit.

Bei der deutschen Rentenversicherung werden mir nicht die 10 Jahre nach Geburt des letzten Kindes (1987) angerechnet, weil ich ab 1995 zwangsweise in die Alterskasse einzahlen musste. Und für meinen Mann wird da auch nichts zugesplittet.

Offline Tina

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Warum sollten dir 10 Jahre nach der Geburt des letzten Kindes von der Krankenkasse angerechnet werden?

Ansonsten bin ich bei dir, was die Altersklasse betrifft.  Ursprünglich eingeführt, damit die Altenteiler nicht auf Jare Unterstützung des Betriebsleiters angewiesen sind, sondern ein Taschengeld haben. Im übrigen,  wer kann alleine von der gesetzlichen Rente leben?
Und als Altenteiler ha an wir doch in der Regel freie Wohnung und Heizung, oder sehe ich das falsch?
LG
Tina

Offline gina67

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Warum sollten dir 10 Jahre nach der Geburt des letzten Kindes von der Krankenkasse angerechnet werden?

Ansonsten bin ich bei dir, was die Altersklasse betrifft.  Ursprünglich eingeführt, damit die Altenteiler nicht auf Jare Unterstützung des Betriebsleiters angewiesen sind, sondern ein Taschengeld haben. Im übrigen,  wer kann alleine von der gesetzlichen Rente leben?
Und als Altenteiler ha an wir doch in der Regel freie Wohnung und Heizung, oder sehe ich das falsch?

Tina es gibt Berücksichtigungszeiten bis zu 10 Jahren nach Geburt des letzten Kindes, das wäre bei mir 1997 gewesen. In der Rentenauskunft der deutschen Rentenversicherung sind diese Zeiten aber nur bis 31.03.1995 angerechnet worden. Ich habe mich dort erkundigt und mir wurde gesagt, dass ich ab 1.4.1995 landwirtschaftliche Unternehmerin war und in die Alterskasse eingezahlt hätte und deshalb ab dann keine Zeiten für die Kindererziehung mehr berücksichtigt würden.
Ich war aber keine Unternehmerin sondern als Ehefrau eines Landwirts "zwangsversichert".

Offline gina67

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Und als Altenteiler ha an wir doch in der Regel freie Wohnung und Heizung, oder sehe ich das falsch?

Das kommt darauf an wie man das vertraglich regelt. Als wir vor einigen Jahren bei der Landwirtschaftskammer zur Beratung waren, wurde uns geraten möglichst alles selber zu zahlen, damit keine Sprüche wie z.B. "Warum verbraucht ihr soviel Heizung?" Oder "Ihr verbraucht zuviel Benzin" usw. kommen können. Strom und Wasser muss unser Sohn übernehmen, weil wir das nicht vom Hof trennen können. Da müssten neue Leitungen verlegt werden, wird viel zu teuer. Die Wärmepumpe für die Heizung hat einen extra Zähler, das bezahlen wir dann selber, auch die Kosten für mein Auto. Das Auto meines Mannes ist Betriebsauto, wird auch weiterhin vom Betrieb bezahlt.
Ich denke wir werden eine gute Lösung, mit der alle leben können, finden.

Offline Luxia

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Ansonsten bin ich bei dir, was die Altersklasse betrifft.  Ursprünglich eingeführt, damit die Altenteiler nicht auf Jare Unterstützung des Betriebsleiters angewiesen sind, sondern ein Taschengeld haben. Im übrigen,  wer kann alleine von der gesetzlichen Rente leben?
Und als Altenteiler ha an wir doch in der Regel freie Wohnung und Heizung, oder sehe ich das falsch?

Es geht aber auch anders. In Luxemburg zahlt jeder Landwirt und seine Frau, wenn diese keine andere Erwerbstätigkeit hat, in die Rentenversicherung ein. Beide müssen mindestens auf den gesetzlichen Mindestlohn einzahlen. Der vom Betrieb zu leistende Beitrag wird anhand des Standartdeckungsbeitrages des Betriebes berechnet, dazu gibt es einen für alle Beitragszahler gleich hohen Betrag vom Staat und, wenn nötig, aus dem Agrarhaushalt die Differenz zwischen Mindestbeitrag und  Berufseinkommen. Dies stellt sicher, dass jede in der Landwirtschaft tätige Person mindestens die Mindestrente bekommt, die an den indexbasierten Mindestlohn gebunden ist. Altenteilerleistungen sind deshalb nicht üblich, da mancher Altenteiler durch die Rente mehr Geld zur Verfügung hat als er vorher verdient hat. Meine Mutter konnte ohne finanzielle Not mit ihrer Rente und der Witwenrente in einem Pflegeheim für Demenzkranke versorgt werden.

Die Vertreter des Bauernstandes haben für das Prinzip der Mindestrente gekämpft und es wurde 1979 gesetzlich verankert.

Mein Mann hat nach dem Umzug noch freiwillig Beiträge in Luxemburg gezahlt und bekommt jetzt mit 60 Jahren eine ordentliche Rente (4 stellig). Nach 12 Beitragsjahren in die hiesige LAK wird er keine Beiträge  mehr einzahlen, sondern noch über 6 Jahre auf sein zusätzlichen Taschengeld warten. Freiwilliges Weiterzahlen stünde in keinem Verhältnis zur Steigerung der Rente.



Liebe Grüsse

Offline klara

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@ Luxia,
solange er aber einen Betrieb hat, ist er doch Pflichtversichert und kann nicht einfach nichtmehr ein zahlen. Wie macht ihr das?
LG Klara
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Offline Luxia

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@klara
Da er in L eine vollständige Rentenkarriere hat, darf er in Rente gehen, allerdings erhält er seinen deutschen Anteil erst mit über 66 Jahren. Da er ausserlandwirtschaftliches Einkommen mit der luxemburgischen Rente erzielt, kann er sich befreien lassen. Er wird seine Geschäftsanteile am Betrieb an unseren Sohn abgeben und ist dann nicht mehr „berufstätig“.

Ich habe nur bis zum Umzug in L eingezahlt und muss deshalb deutlich länger hier arbeiten und in die LAK einzahlen. Meine Rente wird sich später aus einem luxemburgischen und deutschen Anteil zusammensetzen. Bei meinem Mann kommt die deutsche on top zu luxemburgischen, da er während 11 Jahren in beiden Ländern Beiträge gezahlt hat, aber den deutschen Anteil erhält er erst in 6 Jahren.
« Letzte Änderung: 07.03.23, 07:28 von Luxia »
Liebe Grüsse