
Hallo alle zusammen,
habe ein bisschen Quer gelesen.
Viele Berichte auch in den Vorjahren.
Da scheint bei vielen von Euch einiges im Unklaren
oder Ihr glaubt den Kasseler LSV zuviel.
Ich prozessiere schon seit 1984 gegen
dieses diktatorische Freiheits- und Grundrechts raubende Instrument
geistloser diktatorischer Lobbyisten,
denn denen im Bauernverband haben wir diese Misere zu verdanken.
Zur Rente.
Bevor die Ehegattenrente kam
konnte man bei einem Beitrag ca. 1200,- DM Rente bekommen.
Mit Einführung der Ehegattenpflicht veränderte sich diese Zahl.
Man hatte plötzlich zwei Beiträge zu zahlen
und bekam dann zusammen nur 160 % dessen
was der Unternehmer Landwirt vorher hatte.
Also zum besseren Verständnis:
Für Einen Beitrag 100% = Leistung ca. 1200 DM
Für Zwei Beiträge also 200% Beitragzahlung = nur etwas 160% Leistung also ca.1600 DM.
So wird durch ein schön klingendes Rentenlied der Bauer verarscht.
Die paar Landwirtsfrauen,
die diese Sache im Sinne des Landfrauenverbandes (Biberach?) aus dieser Ecke stammen sie, über Jahre „erkämpft haben“,
wollten eigentlich etwas ganz anderes.
Ziel der eigenen Rente war,
den Beitrag des Landwirtes zu halbieren und die Hälfte der Ehegattin als Rentebeitragszahlung zusprechen.
Die Regierung hat dann gesagt, wenn die eine eigene Rente wollen,
dann sollen die auch den vollen Beitrag zahlen.
Dieselben Bauersfrauen haben dann später gegen dieses Gesetz geklagt
und sind beim BSozG Sang- und Klanglos untergegangen.
Ich hatte mal mit einer von denen telefoniert.
Befreiung:
Die einzige Möglichkeit ist sich irgendwo anders anstellen zu lassern.
Macht doch einen Deal. Wink Wink
Bauer A stellt die Frau von Bauer B unter Lohn und
Bauer B stellt die Frau von Bauer A unter Lohn -
mit 410 Euro, dann ist es nicht so teuer.
Dann müssen die Löhne aber auch fließen
und Ihr bezahlt die Beiträge in die andere Gesetzliche Rentenversicherung.
Da seid Ihr dann genau so beschissen dran.
Befreiung wegen Altenpflege geht nicht, da lügen die Euch an.
Im letztlich gesprochen Urteil des BSozG
war gerade die Altenpflege Grund für die Zwangsmitgliedschaft.
Konsens des Urteils.
Gerade weil die Ehegattin den Haushalt führt,
die Altenpflege der Eltern des Gatten übernimmt,
ermöglicht sie dem Landwirt überhaupt seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.
Somit ist Sie Landwirtin und im Sinne des Gesetzes also Unternehmerin
und hat auch den entsprechenden Pflichten nachzukommen
und auch Beiträge in die LSV zu zahlen.
Nach den Finanzbehörden ist derjenige Unternehmer
auf dessen Rechnung der Betrieb geht!
Solch ein Stuss.
Wie ist das dann beim Automechaniker oder beim Arzt,
oder beim Maschinenschlosser, oder, oder, oder.....
Kann der auch nur seine Tätigkeit ausüben weil die Frau Zuhause die Socken wäscht?
Ist die Arztfrau auch Ärztin weil Sie dem Manne erst die Berufsausübung ermöglicht
indem sie Zuhause putzt?
Oder Automechanikerin, oder Maschinenschlosserin.
Er hätte eigentlich als Junggeselle nicht mal eine Lehre machen können,
weil er ja keine Frau hatte die es ihm überhaupt erst ermöglicht seinem Beruf nachzugehen.
Bei den Bauern gibt es das Prüfungszeugnis per Gesetz.
Es wird einem der Beruf fiktiv zugesprochen.
Dumm war, wer eine Lehre gemacht hat.
Meine Frau ist gelernte Arzthelferin.
Versorgt die Kinder, half im Blumenladen beim Sträußebinden, - eine Dienstleistung,
und wird per Gesetz zur Landwirtin.
Mit der Landwirtschaft hat sie so wenig am Hut,
wie Elefanten fliegen können (Außer Jumbo).
Merkt Ihr was da läuft?
Es geht schlicht und einfach um die zwangsweise Enteignung der Landwirtschaft
um an deren Grundbesitz zu kommen.
Das schafft man am schnellsten,
wenn man Geldmittel per Gesetz abzockt,
dann gehen nämlich die meisten Bankrott.
Bauern jährlich geben ihre Existenz auf.
Die meisten wegen der Überbelastung.
Gerichtvollzieher können nichts dafür.
Das sind nur Vollzugorgane.
Das Schlimme ist,
dass diese Körperschaft des öffentlichen Rechts
ihre eigenen Titel selbst abstempeln kann.
Das geht dann nicht mehr übers Amtsgericht
weil der Titel schon mit dem Stempel Rechtkraft besitzt.
Hilfe ist die Vollstreckungsabwehrklage nach §§768 ZPO oder VVerfG Huh?
bin mir nicht mehr sicher wo es steht,
das wird dann beim LG oder OLG abgeschmettert.
Deutschland ist zwischenzeitlich eine Industrienation
oder das was die Sozis noch davon übrig gelassen haben.
Da braucht man die Felder um Fabriken und Straßen zu bauen.
Die landwirtschaftliche Produktion wird in südliche Länder verlagert.
Da braucht man nicht zu heizen (Gärtnereien in Nordafrika, (Südfrankreich steht zum Großteil schon leer, da könnt ihr 100.000 sende qm Gewächshäuser kaufen.
Viehproduktion geht ebenfalls in diese Richtung oder nach Argentinien, in die Emirate u.s.w.
Billige Arbeitskräfte, Massentierhaltung in bewässerten Wüstengegenden mit entsalztem Wasser.
Für heute mach ich Schluss sonst könnt Ihr heute Nacht nicht mehr schlafen.
Stehe aber gerne jedem für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Revolution in der Landwirtschaft schreitet voran.
Liebe Grüße
Albert Kahle jun.
kahle.blumen@t-online.de
Angry Angry Angry