Antrag auf Beihilfe oder Ausgleichsleistung - Stichtag 30. September nicht verpassen!
Wichtig zu wissen: Alle, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, haben unter Umständen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung oder Beihilfe der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA).
Unser Tipp: Stellen Sie ihren Antrag rechtzeitig bis 30. September 2007, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen!
Wer hat Anspruch auf Ausgleichsleistung oder Beihilfe der ZLA?
Arbeitnehmer/innen, die...
... rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren,
... eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sowie
... am 1.Juli 1995 das 50. Lebensjahr vollendet haben und
... für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180
Monaten in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen können.
Sonderregelung für Antragsteller/innen aus den neuen Bundesländern
Antragsteller/innen aus den neuen Bundesländern müssen nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in der Land- und Forstwirtschaft rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Noch ein Hinweis
Auch ehemalige Arbeitnehmer/innen ohne Anspruch auf tarifliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes können einen Antrag stellen.
Wie viel Geld gibt es?
Die maximale Leistungshöhe beträgt zur Zeit monatlich 62 Euro für verheiratete und 37,20 Euro für ledige Berechtigte.
Antrag rechtzeitig stellen und beraten lassen!
„Lassen Sie sich beraten und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig bis zum 30 September, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen“, rät Walter Kissling, alternierender Vorstandsvorsitzender der LBG Franken und Oberbayern.
Auskünfte...
... erteilen die Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselstraße 51, 34131 Kassel.
Sie sind telefonisch erreichbar unter 0561/93279-0 oder per E-Mail unter info@zla.de